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Beschlussvorlage

Friedhofsgebühren 2021; Änderung der Gebührensatzung Friedhöfe

20/0485 01.12.2020 Betriebsausschuss/ZBG

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 20/2485 befasst sich mit der Änderung der Friedhofsgebührensatzung sowie den Gebühren für das Jahr 2021. Hintergrund der Vorlage sind ein tiefgreifender Wandel der Bestattungskultur und sinkende Bestattungszahlen im Bereich des Zweckverbandes Friedhof (ZBG). Während die Zahl der Bestattungen von 854 im Jahr 2016 auf eine Hochrechnung von 670 im Jahr 2020 sank, hat sich der Anteil von Urnenbeisetzungen seit 2010 von 23,5 % auf 50,5 % im Jahr 2019 mehr als verdoppelt.

Diese Entwicklung hat zu erheblichen Kostenunterdeckungen geführt, die in den Jahren 2017 bis 2019 kumuliert etwa 970.000 Euro betrugen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Gebühren in Gladbeck im Vergleich zu Nachbarstädten wie Bottrop oder Gelsenkirchen bei bestimmten Leistungen, etwa dem Urnen-Reihengrab, deutlich höher liegen. Dies wird unter anderem auf die fehlende Subventionierung durch allgemeine Haushaltsmittel zurückgeführt, während andere Kommunen Kosten für das öffentliche Grün aus dem allgemeinen Haushalt tragen.

Um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und die Gebühren nachhaltig zu senken, plant die Verwaltung gemeinsam mit dem ZBG, im kommenden Jahr ein Gutachten zu den Kosten des öffentlichen Grüns in Auftrag zu geben. Ziel ist es, Erkenntnisse zur Kostenreduktion in die Gebührenkalkulation der zweiten Jahreshälfte einfließen zu lassen.

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