Friedhofsgebühren 2021; Änderung der Gebührensatzung Friedhöfe
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 20/0485 befasst sich mit der Anpassung der Friedhofsgebühren für das Jahr 2021 sowie der Änderung der entsprechenden Gebührensatzung der Stadt Gladbeck. Hintergrund der Vorlage ist ein Strukturwandel in der Bestattungskultur, der zu sinkenden Bestattungszahlen geführt hat. Während im Jahr 2016 noch 854 Fälle verzeichnet wurden, basiert die Kalkulation für 2021 auf 650 Fällen. Gleichzeitig ist der Anteil von Urbestattungen von 23,5 % im Jahr 2010 auf 50,5 % im Jahr 2019 gestiegen.
Diese Entwicklung führte in den Jahren 2017 bis 2019 zu Kostenunterdeckungen, die bis zum Jahr 2023 einen Gesamtausgleich von etwa 827.000 € erfordern. Die Verwaltung und der ZBG planen die Erstellung eines Gutachtens, um die Ergebnisse in die Gebührenkalkulation der zweiten Jahreshälfte einzubeziehen. Laut der Gebührenbedarfsberechnung 2021 müssen Kosten in Höhe von 2.643.792 € durch Gebühren gedeckt werden, wobei ein Anteil von 28.803 € zur Deckung der Unterdeckung aus 2017 vorgesehen ist.
Ein Vorschlag des ZBG sieht vor, die Unterdeckungen aus den Jahren 2018 und 2019 nicht vollständig auszugleichen, was eine Gesamtkostendeckungslücke von 826.533 € zur Folge hätte. Dies würde eine gebührenerhöhende Komponente von rund 195.282 € im Jahr 2022 sowie die vollständige Übernahme der Unterdeckung aus 2019 bis zum Jahr 2023 bedeuten. Die neuen Tarife sehen für die Mehrheit der Leistungen Erhöhungen vor. Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Gebührenbedarfsberechnung 2021 sowie die Gebührensatzberechnung billigen und den Entwurf der Änderungssatzung beschließen.
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Dokumente
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