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Beschlussvorlage

Verwaltungsrat der Sparkasse Gladbeck - Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes -

20/0497 02.12.2020 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 20/0497 des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses befasst sich mit der Neubesetzung eines stellvertretenden Mitglieds im Verwaltungsrat der Sparkasse Gladbeck. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines zuvor vom Rat gewählten Ratsmitglieds aus diesem Gremium.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen sowie der Gemeindeordnung NRW ist die Vertretung des Trägers verpflichtet, bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines Mitglieds einen Nachfolger zu wählen. Dieser Nachfolger muss auf Vorschlag der Gruppe vorgeschlagen werden, von der die ausgeschiedene Person berufen worden war. In diesem Zusammenhang hat die AfD-Fraktion die Wahl eines Ratsmitglieds als stellvertretendes Mitglied für den Verwaltungsrat der Sparkasse Gladbeck vorgeschlagen.

Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, das vorgeschlagene Ratsmitglied gemäß den geltenden Wahlvorschriften zum stellvertretenden Mitglied des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Gladbeck zu wählen. Mit der Neubesetzung ergeben sich laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Folgen für die Stadt. Die Entscheidung über den Entwurf ist für die Sitzung des Rates am 17. Dezember 2020 vorgesehen.

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