Fortsetzung der Videoübertragung von Ratssitzungen ins Internet (live und zeitversetzt)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0470 sieht die Fortführung der Videoübertragung von Ratssitzungen der Stadt Gladbeck ins Internet vor. Bisher wurde durch einen Beschluss des Rates vom 23. Mai 2019 festgelegt, dass die Sitzungen bis zum Ende des Jahres 2020 live sowie zeitversetzt übertragen und für einen Zeitraum von einem Jahr öffentlich abrufbar sind. Diese Regelung ist in der Geschäftsordnung für den Rat und seine Ausschüsse verankert.
Die Verwaltung begründet den Antrag mit der Förderung der Transparenz und der Steigerung des Interesses an der Kommunalpolitik. Die Online-Übertragung soll als zusätzlicher Service dienen, um die Teilnahme an demokratischen Entscheidungsprozessen zu erleichtern, insbesondere für Personen, die aus beruflichen, gesundheitlichen oder terminlichen Gründen keine physische Anwesenheit im Sitzungssaal wahrnehmen können.
Die technische Umsetzung erfolgt durch einen externen Dienstleister, der die Aufnahme, die Übertragung sowie die Bereitstellung der notwendigen Technik übernimmt. Die Aufrufe der Sitzungen sind über die Website der Stadt Gladbeck möglich. Dabei werden Redebeiträge nur übertragen, wenn die Redner ihre Zustimmung gegeben haben; ein Widerspruch führt zum Unterbrechen des Livestreams.
Für die Fortführung der Maßnahme werden jährliche Aufwendungen in Höhe von 8.000 Euro für Sach- und Dienstleistungen veranschlagt. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Der Beschlussentwurf sieht vor, die Übertragung der Ratssitzungen durch den externen Dienstleister gemäß den bestehenden Regelungen der Geschäftsordnung fortzusetzen.
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