Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen ? Liste 6 ? gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2020
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0465 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen sowie Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2020. Die Vorlage basiert auf § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und umfasst verschiedene finanzielle Positionen, die in der beigefügten Zusammenstellung detailliert aufgeführt sind.
Der beantragte Beschluss umfasst die Freigabe von Aufwendungen im Ergebnisplan in Höhe von 5.362.328 Euro. Darüber hinaus sind Auszahlungen im investiven Finanzplan in Höhe von 22.500 Euro sowie Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 891.140 Euro vorgesehen. Die Vorlage wurde im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Vorberatung vorgelegt, wobei die Entscheidung über die Mittelbereitstellung durch den Rat vorgesehen ist. Klimarelevante Auswirkungen werden in dem Dokument nicht ausgewiesen. Die finanzielle Belastung der Haushaltspositionen ergibt sich aus den in der Anlage aufgeführten Einzelheiten der Liste 6a, 6b und 6c.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 133 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 202611100472
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20201203135356-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20201203135345-0
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20201202105321-0
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20201202105326-0