Straßenreinigungsgebühren 2021; Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0484 sieht eine Anpassung der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2021 sowie eine Änderung der entsprechenden Satzung vor. Der ermittelte Finanzbedarf für die Straßenreinigung beläuft sich für das Kalenderjahr 2021 auf rund 2.267.000 Euro. Dies entspricht einer Steigerung von etwa 179.000 Euro gegenüber dem Vorjahr. Als wesentliche Ursachen für diesen Anstieg werden ein höherer Leistungsbezug aus anderen operativen Fachbereichen des Zentralen Betriebshofs (ZBG) um rund 115.000 Euro, gestiegene kalkulatorische Kosten für das Infrastrukturvermögen um etwa 23.000 Euro sowie ein höherer Leistungsbezug externer Dienstleister um rund 18.000 Euro angeführt.
Zudem wird ein Teil der Gebührenunterdeckung aus dem Jahr 2019 in die Berechnung einbezogen, um den Anforderungen des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen zu entsprechen. Um Gebührensprünge zu vermeiden, soll der Ausgleich der Unterdeckung aus 2019 in mehreren Jahren erfolgen.
Zur Sicherstellung des Kostendeckungsgebotes werden neue Tarife vorgeschlagen. Für Straßen außerhalb der Innenstadt wird ein Satz von 4,05 Euro je laufendem Frontmeter gegenüber 3,44 Euro im Vorjahr angestrebt. Im Innenstadtbereich soll der Tarif von 7,99 Euro auf 9,30 Euro pro Frontmeter und Reinigung steigen. Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Gebührenbedarfsberechnung sowie die Änderung der Satzung zur Straßenreinigung und Gebührenerhebung billigen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20201201120728-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20201201120733-0
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20201201120738-0