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Beschlussvorlage

Entwässerungsgebührensätze 2021

20/0403 10.11.2020 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0403 des Amtes für kommunale Finanzen sieht eine Anpassung der Entwässerungsgebührensätze für das Jahr 2021 vor. Grundlage für die Kalkulation ist das Kostendeckungsgebot nach dem Kommunalen Abgabengesetz Nordrhein-Westfalen.

Der Gebührenbedarf für die Einrichtung Stadtentwässerung beläuft sich im Jahr 2021 auf insgesamt 16,3 Millionen Euro, was einem Anstieg von 4,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Wesentliche Kostentreiber sind die gestiegene Umlage für die Emschergenossenschaft um 0,4 Millionen Euro sowie ein Zuwachs bei den kalkulatorischen Kosten. Ein Teil der Überschüsse aus dem Jahr 2019 wird zur Stabilisierung der Gebühren eingesetzt.

Die Gebührenanpassung resultiert zudem aus veränderten Bemessungsgrundlagen. Die Schmutzwassergebühr steigt aufgrund einer erhöhten Frischwassermenge von 2,69 Euro auf 2,75 Euro pro Kubikmeter. Die Niederschlagswassergebühr wird aufgrund der Zunahme befestigter Flächen von 1,04 Euro auf 1,09 Euro pro Quadratmeter angehoben. Für die Klärschlammentsorgung privater Anlagen wird der Tarif von 80,19 Euro auf 88,74 Euro festgesetzt.

Ein interkommunaler Vergleich zeigt, dass die jährliche Belastung für einen Vier-Personen-Haushalt mit 691,70 Euro weiterhin unter dem Landesdurchschnitt liegt. Die Vorlage sieht die Kenntnisnahme der Gebührenberechnungen sowie den Beschluss der neuen Tarifsatzung vor.

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