Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung 2021 gem. § 80 Abs. 2 GO NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bürgermeisterin hat dem Rat den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 sowie die dazugehörigen Anlagen vorgelegt. Die Vorlage basiert auf den gesetzlichen Vorgaben des § 80 Abs. 2 S. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Der Entwurf wurde vom Stadtkämmerer erstellt und durch die Bürgermeisterin bestätigt.
Ein wesentlicher Bestandteil der Planunterlagen ist die erforderliche Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes, die sich aus den gesetzlichen Regelungen des Stärkungspaktgesetzes sowie der Gemeindeordnung ergibt. Die Planunterlagen berücksichtigen zudem die gesetzliche Möglichkeit, finanzielle Folgen aus der COVID-19-Pandemie im Haushalt auszusondern. Diese Bilanzierungshilfe, die durch das Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land NRW geschaffen wurde, ist zeitlich begrenzt. Ab dem Jahr 202läufig erfolgt die Auflösung dieser Maßnahme, was Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt über einen Zeitraum von bis zu 50 Jahren haben kann.
Der Beschlussentwurf sieht vor, den Entwurf der Haushaltssatzung 2021 nebst Anlagen zur Vorbereitung der Beratung und Beschlussfassung an die zuständigen Fachausschüsse sowie an den Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss weiterzuleiten. Finanzielle Auswirkungen durch die Vorlage selbst werden nicht ausgewiesen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 200112100502
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20201217132652-0