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Tagesordnung
- 1Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 2Genehmigung der Tagesordnung
- 3Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates
- 4.1Änderung von Ausschussbesetzungen - CDU-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 14/0484 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen der Beschlussvorlage 14/0484 eine Neubesetzung verschiedener Ausschüsse beantragt. Hintergrund der Anfrage ist das Ausscheiden eines Ratsmitglieds aus dem Rat der Stadt Gladbeck zum 31. Oktober 2014.
Der Vorschlag sieht vor, die Zusammensetzung des Stadtplanungs- und Bauausschusses zu ändern. Die Anzahl der ordentlichen sachkundigen Bürger Mitglieder soll von acht auf neun erhöht werden, während die Anzahl der stellvertretenden sachkundigen Bürger Mitglieder von fünf auf vier sinkt.
Darüber hinaus umfasst die Vorlage personelle Änderungen in mehreren Gremien. Als ordentliche Mitglieder werden Ratsmitglieder für den Rechnungsprüfungsausschuss, den Umwelt-/Betriebsausschuss, den Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit sowie für den Stadtplanungs- und Bauausschuss, den Ausschuss für integrierte Stadtentwicklung, den Wahlprüfungsausschuss, den Wahlausschuss und den Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss vorgeschlagen. Zudem wird ein Ratsmitglied als stellvertretendes Mitglied für den Integrationsrat sowie ein Ratsmitglied als stellvertretendes Mitglied für den Haupt- und Finanzausschuss nominiert. Im Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit wird zudem ein stellvertretendes Mitglied benannt.
Für den Jugendhilfeausschuss wird die Wahl eines ordentlichen Mitglieds gemäß den Vorgaben des Kinder- und Jugendhilfegesetzes beantragt. Finanzielle Auswirkungen durch diese personellen Veränderungen werden nicht ausgewiesen.
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- 4.2Änderung von Ausschussbesetzungen - DSL-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 14/0510 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0510 des Bürgermeisterbüros behandelt die Änderung der Besetzung im Jugendhilfeausschuss. Hintergrund der Vorlage ist ein Antrag der DSL-Ratsfraktion zur Neuregelung der beratenden Mitgliedschaften in diesem Gremium.
In einer Sitzung des Rates am 3. Juli 2014 war zuvor beschlossen worden, ein Ratsmitglied als beratendes Mitglied und ein weiteres Ratsmitglied als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss zu berufen. Die DSL-Ratsfraktion hat nun mitgeteilt, dass die Rollen innerhalb dieser Besetzung getauscht werden sollen. Konkret sieht der Beschlussentwurf vor, dass die bisherige stellvertretende beratende Person zum beratenden Mitglied gewählt wird, während das bisherige beratende Mitglied die Funktion des stellvertretenden beratenden Mitglieds übernimmt.
Mit der Neubesetzung sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Die Entscheidung liegt zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie zur abschließenden Entscheidung im Rat vor.
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- 5Bestimmung von Ausschussvorsitzenden/stellv. AusschussvorsitzendenZur Vorlage · 14/0431 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0431 befasst sich mit der Neubesetzung von Ausschussvorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden im Rat der Stadt Gladbeck. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines Ratsmitglieds aus dem Gremium zum 31. Oktober 2014, welches zuvor als Vorsitzender des Ausschusses für Soziales, Senioren und Gesundheit sowie als zweiter stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für integrierte Innenstadtentwicklung bestimmt worden war.
Gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist die Fraktion, der ein ausscheidender Vorsitzender angehört, dazu berechtigt, ein Nachfolgemandat für die Position zu bestimmen. Die CDU-Fraktion hat hierzu Vorschläge für die Neubesetzung der entsprechenden Funktionen vorgelegt.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass ein Ratsmitglied die Position des Vorsitzenden im Ausschuss für Soziales, Senierm und Gesundheit übernimmt, während ein weiteres Ratsmitglied als stellvertretende Vorsitzende in diesem Ausschuss fungieren soll. Für den Rechnungsprüfungsausschuss wird die Bestimmung eines stellvertretenden Vorsitzenden vorgeschlagen. Zudem soll im Ausschuss für integrierte Innenstadtentwicklung ein Ratsmitglied als zweiter stellvertretender Vorsitzender bestimmt werden. Mit der Umsetzung der personellen Änderungen sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen verbunden.
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- 6Besetzung von GremienZur Vorlage · 14/0483 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 14/0483 befasst sich mit der Neubesetzung von Vertretungen der Stadt Gladbeck in verschiedenen Gremien. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines Ratsmitglieds aus dem Rat der Stadt Gladbeck zum 31. Oktober 2014, wodurch die bisherigen Vertretungsfunktionen in zwei Unternehmen vakant wurden. Konkret betraf dies die Tätigkeit im Beratungsgremium der E.ON Fernwärme GmbH sowie im Aufsichtsrat der Innovationszentrum Wiesenbusch Gladbeck Betriebsgesellschaft mbH.
Die CDU-Fraktion hat für die Nachbesetzung Vorschläge unterbreitet. Ein Ratsmitglied soll als Vertreter der Stadt Gladbeck im Beratungsgremium der E.ON Fernwärme GmbH bestellt werden. Ein weiteres Ratsmitglied soll als Mitglied in den Aufsichtsrat der Innovationszentrum Wiesenbusch Gladbeck Betriebsgesellschaft mbH berufen werden.
Die Vorlage stützt sich rechtlich auf die Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Gemäß § 113 GO NRW sind Vertreter der Gemeinde in Gremien, an denen die Stadt unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden. Die Nachbenennung erfolgt nach den Vorgaben des § 50 GO NRW, wonach der Rat bei vorzeitigem Ausscheiden einer Person den Nachfolger für die restliche Amtszeit wählt. Mit der Neubesetzung der Gremien sind keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt verbunden.
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- 7Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Gladbeck - Wahl eines stellv. Verwaltungsratsmitgliedes -Zur Vorlage · 14/0398 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0398 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Neubesetzung eines stellvertretenden Mitglieds im Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Gladbeck. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines bisherigen Ratsmitglieds aus diesem Gremium, welches die entsprechende Position im Juli 2014 innehatte.
Gemäß den Bestimmungen des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen ist vorgesehen, dass bei einem vorzeitigem Ausscheiden eines Mitglieds die Vertretung des Trägers einen Nachfolger wählt. Dieser Nachfolger muss auf Vorschlag der Gruppe vorgeschlagen werden, von der das ausgeschiedene Mitglied ursprünglich nominiert wurde. Die SPD-Fraktion hat für die Nachbesetzung ein weiteres Ratsmitglied vorgeschlagen.
Der Entwurf sieht vor, dass das vorgeschlagene Ratsmitglied zum stellvertretenden Mitglied des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Gladbeck gewählt wird. Die Durchführung der Wahl erfolgt nach den Vorschriften des kommunalen Verfassungsrechts gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Die Wahl ist durch eine offene Abstimmung oder durch Stimmzettel durchzuführen, wobei eine absolute Mehrheit der gültigen Stimmen für die Wahl erforderlich ist. Für die Neubesetzung der Position sind keine finanziellen Auswirkungen im Haushalt vorgesehen.
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- 838. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages Benennung von stimmberechtigten MitgliedernZur Vorlage · 14/0475 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0475 befasst sich mit der Benennung von stimmberechtigten Mitgliedern für die 38. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages, die vom 9. bis 11. Juni 2015 in Dresden stattfindet. Aufgrund der Einwohnerstatistik der Stadt Gladbeck ist die Entsendung von zwei Abgeordneten mit Stimmrecht vorgesehen.
Die Vorlage verweist auf die rechtlichen Rahmenbedingungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Gemäß den Bestimmungen zur Vertretung der Gemeinde in Organen ist der hauptamtliche Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter als Vertreter zu benennen. Die Bestellung der weiteren Vertretung erfolgt nach den geltenden Verfahrensvorschriften. Ergänzend werden die Vorgaben des Deutschen Städtetages berücksichtigt, wonach die Hälfte der Delegierten aus gewählten Gemeindevertretern bestehen sollte und bei der Zusammensetzung der Delegation die proportionale Beteiligung von Frauen angestrebt wird.
Der Entwurf sieht vor, dass der Bürgermeister sowie eine weitere Person als stimmberechtigte Abgeordnete an der Versammlung teilnehmen. Zudem ist die Entsendung von Gästen sowie die Erteilung von Dienstreisegenehmigungen inklusive etwaiger Änderungen vorgesehen. Für die Durchführung der Reise entstehen keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen im Haushalt, da die entsprechenden Mittel zur Verfügung stehen.
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- 9Beteiligungsbericht 2013Zur Vorlage · 14/0428 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0428 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit dem Beteiligungsbericht 2013 der Stadt Gladbeck. Gemäß § 117 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist die Stadt verpflichtet, diesen Bericht jährlich zu erstellen und fortzuschreiben, um die wirtschaftliche sowie nichtwirtschaftliche Betätigung der Gemeinde zu erläutern. Der Bericht dient der Information des Rates und der Einwohner, wobei die Einsichtnahme über das Amtsblatt sowie das Internet ermöglicht wird.
Der vorliegende 17. Bericht basiert auf dem Stand vom 31. Dezember 2013. Er berücksichtigt die im Jahr 2013 eingetretenen Änderungen, enthält jedoch noch keine Berücksichtigung der im Juli 2014 vom Rat beschlossenen Neubenennungen der städtischen Vertreter in den Unternehmensgremien. Zu den im Berichtszeitraum hervorgehobenen Veränderungen gehören die Umstrukturierung der RW Holding AG, die Auswirkungen der Aufstockung der Beteiligung an der ELE auf den städtischen Haushalt sowie die Auflösung der Telekommunikationsgesellschaft Emscher Lippe mbH.
Die Vorlage sieht vor, dass der Beteiligungsbericht 2013 im Rat zur Kenntnis genommen wird. Für die Umsetzung der Vorlage sind keine finanziellen Auswirkungen zu verzeichnen.
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- 10Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 2 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2014Zur Vorlage · 14/0477 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0477 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Information des Rates über die Zusammenstellung der unerheblichen überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2014. Diese Aufstellung erfolgt gemäß den Vorgaben des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), wonach solche Ausgaben dem Rat zur Kenntnis zu geben sind.
Die Vorlage umfasst die sogenannte Liste 2, welche die entsprechenden finanziellen Bewegungen dokumentiert. Ein Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die vorgelegte Zusammenstellung der unerheblichen über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen förmlich zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde zur Vorberatung und Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen für den Haushalt werden in der Vorlage nicht als direkt resultierend auf den Beschluss ausgewiesen, da die Liste lediglich die Dokumentation bereits erfolgter oder anstehender unerheblicher Abweichungen darstellt.
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- 11Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 3 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2014Zur Vorlage · 14/0478 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0478 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Entscheidung über die Zustimmung zu überplanmäßigen sowie außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2014. Die Vorlage wurde zur Vorberatung und Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat vorgelegt.
Der Antrag umfasst die Genehmigung von Mitteln gemäß § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Im Ergebnisplan belaufen sich die überplanmäßigen Aufwendungen auf 3.820.000 Euro und die außerplanmäßigen Auszahlungen auf 1.520.000 Euro. Darüber hinaus sind im Finanzplan Auszahlungen in Höhe von 133.500 Euro sowie Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 985.100 Euro vorgesehen.
Die detaillierten Einzelheiten zu den einzelnen Positionen sind den beigefügten Zusammenstellungen der Verwaltung zu entnehmen. Der Beschlussentwurf sieht die Zustimmung zu den in diesen Anlagen aufgeführten Mittelbereitstellungen für das laufende Haushaltsjahr vor.
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- 12Entwässerungsgebührensätze 2015Zur Vorlage · 14/0404 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung legt eine Beschlussvorlage zur Anpassung der Entwässerungsgebührensätze für das Jahr 2015 vor. Hintergrund der Vorlage ist ein gestiegener Gebührenbedarf der Einrichtung Stadtentwässerung, der sich im Vergleich zum Jahr 2010 von rund 10,8 Millionen Euro auf etwa 12,8 Millionen Euro erhöht hat. Ein wesentlicher Faktor für diese Entwicklung sind die steigenden Beitrags- und Umlageverpflichtungen gegenüber der Emschergenossenschaft, die infolge des ökologischen Umbaus des Emscher-Systems zunehmen.
In den vergangenen Jahren konnten die Tarife durch die Nutzung von Rücklagen aus früheren Gebührenüberdeckungen stabil gehalten werden. Da dieser Rücklagenbestand jedoch weitgehend aufgebraucht ist, sieht die Verwaltung für 2015 eine Anpassung der Sätze vor. Konkret soll die Schmutzwassergebühr von 2,08 Euro auf 2,32 Euro pro Kubikmeter Abwasser steigen. Zudem wird die Niederschlagswassergebühr von 0,79 Euro auf 0,87 Euro pro Quadratmeter angeschlossener Fläche angehoben. Für die Klärschlammentsorgung privater Grundstücksentwässerungsanlagen ist eine Erhöhung von 72,11 Euro auf 75,61 Euro vorgesehen.
Durch diese Änderungen erhöht sich die jährliche Belastung für einen durchschnittlichen Vier-Personen-Musterhaushalt von 518,70 Euro auf 577,10 Euro. Trotz dieser Steigerung liegt die Gebührenbelastung in Gladbeck weiterhin unter dem Landesdurchschnitt. Die Vorlage sieht die Billigung der Gebührenbedarfsberechnung sowie den Beschluss der neuen Tarifsatzung vor.
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Hauptdokument|20141016113656|20141016113703|20141016113709|20141016113717|20141016113728|20141016113733|20141016113740
- 13Änderung der Gebührentarife zur Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Stadtgebiet Gladbeck vom 16. Dezember 1993, zuletzt geändert zum 01.01.2014Zur Vorlage · 14/0470 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0470 des Amts für öffentliche Ordnung sieht eine Änderung der Gebührentarife zur Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Stadtgebiet Gladbeck vor. Im Rahmen des Stärkungspaktes – Stufe 2 ist vorgesehen, die Sondernutzungsgebühren jährlich um vier Prozent zu erhöhen. Diese Anpassung soll für den Zeitraum von 2013 bis einschließlich 2018 erfolgen.
Durch diese Erhöhung werden jährliche Mehreinnahmen in der Höhe von etwa 1.200 Euro erwartet, wobei die jährlichen Erträge ab dem Jahr 2018 auf rund 7.200 Euro ansteigen sollen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die inhaltliche Struktur der Sondernutzungssatzung selbst durch diese Maßnahme nicht verändert wird, sondern lediglich die Gebührensätze angepasst werden. Eine Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Gebührensätze sowie der neuen Verwaltungsgebühren liegt der Vorlage bei.
Der Entwurf zur Änderung der Gebührentarife wurde zur Entscheidung an den Rat vorgelegt. Die Vorlage wurde im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten.
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- 14Neufassung der Ordnung über die Entgelte für die Vermietung von städtischen Räumen (Allgemeine Entgeltordnung und der Ordnung über die Vermietung und Benutzung städtischer Räume und städtischen Inventars (Miet-und Benutzungsordnung) - HSP-Maßnahmen 35.3 und 42.4 -Zur Vorlage · 14/0482 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0482 sieht die Neufassung der Allgemeinen Entgeltordnung für die Vermietung städtischer Räume sowie der Miet- und Benutzungsordnung für städtische Räume und Inventar vor. Die Überarbeitung erfolgt unter anderem zur Umsetzung der HSP-Maßnahmen 35.3 und 42.4, die eine Erhöhung der Entgelte für das Bürgerhaus Gladbeck-Ost sowie für die Überlassung von Schulräumen an Vereine vorsehen. Durch diese Maßnahmen werden Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt 25.500 Euro erwartet.
In der Allgemeinen Entgeltordnung wird der bisherige Mietbetrag künftig in einen Mietanteil und einen Nebenkostenanteil aufgeteilt. Dies ermöglicht die Erhebung von Nebenkosten auch bei teilweisen Mietermäßigungen. Zudem wird die Entgeltfestsetzung von einer Abrechnung nach Nutzungstagen auf eine Abrechnung nach tatsächlichen Nutzungsstunden umgestellt. Eine Neuerung betrifft zudem die Entgeltpflicht für politische Großveranstaltungen. Die Entgeltordnung der Stadthalle bleibt hiervon unberührt, während die Regelungen für Turn- und Sporthallen durch das zuständige Amt eigenständig neu erarbeitet werden.
Die Miet- und Benutzungsordnung wird redaktionell und strukturell aktualisiert, um aktuelle gesetzliche Vorgaben, wie etwa das Nichtraucherschutzgesetz, zu integrieren. Eine wesentliche Änderung betrifft die Nutzung öffentlicher Einrichtungen für Wahlveranstaltungen: Anträge werden künftig nicht mehr bewilligt, wenn die Veranstaltung in einen Zeitraum von drei Monaten vor einen allgemeinen Wahltag fällt. Die Regelungen zur Befreiung von der Mieterhebung für gemeinnützige Vereine bleiben bestehen.
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Hauptdokument|20141113094512|20141113094554|20141113094515|20141113094650|20141113094522
- 15Änderung der Ordnung der Musikschule über die Erhebung von Entgelten für den Besuch der Musikschule der Stadt Gladbeck vom 12.12.1997Zur Vorlage · 14/0480 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Bildung und Erziehung hat eine Mitteilungsvorlage zur Änderung der Ordnung über die Erhebung von Entgelten für den Besuch der Musikschule der Stadt Gladbeck vorgelegt. Ziel der Änderung ist eine Anpassung der Tarife zum 1. Januar 2015. Die Verwaltung begründet diesen Schritt damit, dass die Entgelte regelmäßig an die steigenden Aufwendungen und Kosten angepasst werden müssen, um einer Erhöhung des Zuschussbedarfs der Musikschule entgegenzuwirken. Diese Maßnahme stehe zudem im Einklang mit den Konsolidierungsvorschlägen des Amtes für Bildung und Erziehung im Rahmen des Stärkungspakts II bzw. des Haushaltssanierungsplans. Die letzte Anpassung der Entgeltsätze war zum 1. Januar 2013 erfolgt.
Durch die vorgeschlagene Erhöhung der Entgelte werden jährliche Mehreinnahmen in Höhe von rund 16.146 Euro erwartet. Die bestehenden Entgeltermäßigungen und Befreiungen für Inhaber der Gladbeck-Card oder vergleichbarer Dokumente bleiben unverändert bestehen, um die Nutzung des Musikschulangebots für einkommensschwache Gruppen weiterhin zu ermöglichen. Zudem wird in der neuen Entgeltordnung erstmals das Angebot „Pikkolinos“ für Kinder aus dem U-3-Bereich berücksichtigt. Der Beschlussentwurf sieht die Annahme der beigefügten geänderten Ordnung vor. Die Vorlage wurde dem Schulausschuss zur Vorberatung und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
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- 16Änderung der Entgeltordnung der Volkshochschule der Stadt Gladbeck - Umsetzung der HSP-Maßnahme 29.5 -Zur Vorlage · 14/0417 · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung der Stadt Gladbeck hat mit der Vorlage 14/0417 eine Änderung der Entgeltordnung der Volkshochschule (VHS) vorgeschlagen, die zum ersten Halbjahr 2015 in Kraft treten soll. Ziel der Anpassung ist es, die allgemeine Preisentwicklung abzubilden, zur Haushaltskonsolidierung beizutragen und die wirtschaftliche Flexibilität der VHS zu erhöhen. Dabei wird auch der Preisvergleich mit anderen Volkshochschulen in der Region berücksichtigt.
Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen verschiedene Kursbereiche. Im Bereich Deutsch als Zweitsprache oder Fremdsprache soll der Entgeltkorridor für Aufbaukurse ohne BAMF-Förderung von bisher maximal 1,50 Euro auf bis zu 2,20 Euro pro Unterrichtsstunde angehoben werden. Die durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geförderten Integrationskurse bleiben bei einem Satz von 1,20 Euro. Im Bereich der Datenverarbeitung wird eine Ausweitung des Korridors von 2,50 bis 4,00 Euro auf 2,70 bis 4,20 Euro angestrebt.
Für übrige Kurse, Lehrgänge und Seminare sieht die Vorlage eine Erhöhung der Standardentgelte vor, wobei der Korridor von 1,90 bis 2,50 Euro auf 2,30 bis 3,30 Euro pro Unterrichtsstunde erweitert werden soll. Auch bei Einzelveranstaltungen und Vorträgen ist eine Anhebung der Preisspanne von 5,00 bis 10,00 Euro auf 6,00 bis 12,00 Euro vorgesehen. Für das Kommunale Kino sollen die Preise für Einzelkarten auf 6,00 Euro und für Viererkarten auf 20,00 Euro angepasst werden.
Unverändert bleiben die Regelungen für entgeltfreie Veranstaltungen, wie etwa Alphabetisierungskurse, sowie die bestehenden Ermäßigungen für verschiedene Zielgruppen. Durch die Anpassungen wird eine Mehreinnahme von 12.000 Euro pro Haushaltsjahr erwartet. Der Entwurf wurde zur Entscheidung an den Rat vorgelegt.
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Hauptdokument|20141024125522|20141024125548|20141024125625|20141024125644
- 17Änderung der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der Stadtbücherei Gladbeck - Umsetzung der Teil-HSP-Maßnahme 31 -Zur Vorlage · 14/0418 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung Gladbeck hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Stadtbücherei vorgelegt. Die Anpassung der Gebührensätze ist Teil des Haushaltsanierungsplans und soll zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.
Im Rahmen der Neuregelung wird die Gebühr für den Leseausweis für Nutzer ab 18 Jahren von 14,00 Euro auf 16,00 Euro angehoben. Für Personen in ermäßigten Kategorien, wie Schüler, Auszubildende oder Personen im Bundesfreiwilligendienst, steigt die Gebühr auf 8,00 Euro. Inhaber der Gladbeck-Card oder vergleichbarer Dokumente anderer Kommunen zahlen bei einer Ermäßigung von 75 Prozent künftig 4,00 Euro. Bei Nutzung des Lastschrifteneinzugsverfahrens beläuft sich die Gebühr auf 14,00 Euro.
Zudem sieht die Vorlage Änderungen bei den Einzelleistungen vor. Die Ausleihe eines Kunstgegenstandes aus der Artothek inklusive Versicherungsgebühr soll 10,00 Euro kosten. Die Gebühren für die Anschriftenermittlung bei Mahnschreiben sowie für den Ersatz verlorener Medien werden auf 2,50 Euro festgesetzt. Bei gebührenpflichtigen DVDs und Software kann eine Einzelgebühr von bis zu 4,00 Euro erhoben werden.
Die Bearbeitungsgebühren für Mahnungen werden ebenfalls angepasst. Die Kosten für die erste bis vierte Mahnung steigen jeweils um 0,10 Euro bis 1,00 Euro im Vergleich zu den bisherigen Sätzen. Durch diese Änderungen wird eine Mehreinnahme von 1.500 Euro erwartet. Die Vorlage wurde zur Vorberatung an den Kulturausschuss und zur Entscheidung an den Rat übermittelt.
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- 18Änderung der Ordnung der Stadt Gladbeck über die Entgelte für städtische Kulturveranstaltungen (Veranstaltungs-Entgeltordnung) - Umsetzung der HSP-Maßnahme 28.2 -Zur Vorlage · 14/0419 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0419 des Kulturamtes sieht eine Änderung der Ordnung der Stadt Gladbeck über die Entgelte für städtische Kulturveranstaltungen vor. Die letzte tarifliche Anpassung der Veranstaltungs-Entgeltordnung erfolgte im Juli 2010. Die Neuregelung wird mit der städtischen Finanzsituation sowie gestiegenen Preisen beim Einkauf kultureller Veranstaltungen und den damit verbundenen Nebenkosten begründet.
Im Bereich der Tarif I-Abonnements ist eine Erhöhung der Normalpreise vorgesehen. Für das Kindertheater steigen die Preise um 2,00 Euro, während die weiteren Abonnement-Preise um jeweils 5,00 Euro angehoben werden sollen. Für die Tarif II-Einzelkarten sieht die Vorlage eine Preisanpassung vor, bei der die Preise für das Kinder-, Jugend- und Schultheater um 1,00 Euro und die übrigen Preisgruppen um jeweils 2,00 Euro steigen. Die bestehenden Ermäßigungen von 50 % bzw. 75 % für Inhaber der Gladbeck-Card bleiben von dieser Änderung unberührt.
Durch die Anpassungen wird eine Mehreinnahme in Höhe von 2.000 Euro erwartet. Die Vorlage wurde zur Vorberatung an den Kulturausschuss und zur Entscheidung an den Rat der Stadt Gladbeck übermittelt.
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- 19Änderung der Ordnung der Stadt Gladbeck über die Entgelte für die Vermietung der Mathias-Jakobs-Stadthalle (Stadthallen-Entgeltordnung) - Umsetzung der HSP-Maßnahme 34.3 -Zur Vorlage · 14/0420 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Ordnung über die Entgelte für die Vermietung der Mathias-Jakobs-Stadthalle vorgelegt. Ziel der Änderung ist die Anpassung der Stadthallen-Entgeltordnung, die zuletzt im Dezember 2010 in ihrer aktuellen Fassung beschlossen wurde. Die Anpassung erfolgt im Rahmen der Umsetzung einer Maßnahme des Haushaltsplans.
Der Entwurf sieht eine einheitliche Erhöhung der bisherigen Mietkosten um jeweils 50 Euro vor. Im Bereich der Grundtarife steigt das Entgelt für die Nutzung des Foyers von 250 Euro auf 300 Euro und das Entgelt für den Saal mit Foyer von 850 Euro auf 900 Euro. Für die Kurstarife erhöht sich der Preis für das Foyer von 150 Euro auf 200 Euro, während die Nutzung des Saals mit Foyer von 550 Euro auf 600 Euro steigt.
Die Entgelte für die Nutzung von Außenbereichen sowie die Gebühren bei einer Überschreitung der vereinbarten Nutzungsdauer sollen unverändert bleiben. Die Verwaltung geht davon aus, dass durch die Neuregelung Mehreinnahmen in Höhe von 3.000 Euro erzielt werden. Die Vorlage liegt dem Kulturausschuss zur Vorberatung und Empfehlung sowie dem Rat zur Entscheidung vor.
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- 20Audit - Familiengerechte KommuneZur Vorlage · 14/0424 · Mitteilungsvorlage
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Die Stadt Gladbeck strebt die erneute Zertifizierung als „Familiengerechte Kommune“ an. Nach einem ersten Audit im Jahr 2010 wird nun der Prozess der Re-Auditierung eingeleitet. Die Koordination dieses Vorhabens übernimmt das Amt für Jugend und Familie unter Einbeziehung verschiedener Teile der Verwaltung, der örtlichen Wohlfahrtsverbände, der Träger der freien Jugendhilfe sowie Akteuren aus der Wirtschaft.
Im Rahmen der Vereinbarung mit dem Verein Audit-Familiengerechte Kommune werden die Handlungsfelder aus dem Jahr 2010 fortgeführt. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf dem Bereich „Familie, Arbeitswelt, Betreuung“, wobei die Verwaltung die lokale Wirtschaft zur Auseinandersetzung mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf anregt. Als neues Handlungsfeld wird das Thema „Prävention“ hinzugefügt, wobei die Ziele und Messkriterien mit dem Projekt „Kein Kind zurücklassen“ koordiniert werden.
In vorangegangenen Workshops haben der Verwaltungsvorstand, die Amtsleitungen, die Ratsfraktionen und die Wohlfahrtsverbände die Zielerreichung des ersten Prozesses reflektiert und die Erreichung der damaligen Messkriterien bestätigt. Die neuen Zielvereinbarungen, die am 26. September 2014 unter Beteiligung von Vertretern der Ratsfraktionen, der Verwaltung, der Wohlfahrtsverbände und lokaler Arbeitgeber diskutiert wurden, liegen der Vorlage bei. Für die Erlangung des Zertifikats ist ein Beschluss der Ratsversammlung über diese Ziele, Maßnahmen und Messkriterien erforderlich. Die Verwaltung gibt hierzu einen mündlichen Bericht. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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- 21Verwertung und Entsorgung Karnap-Städte Holding GmbH (VEKS) hier: Liquidation der GesellschaftZur Vorlage · 14/0452 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0452 des Zentralen Betriebshofs sieht die Liquidation der Verwertung und Entsorgung Karnap-Städte Holding GmbH (VEKS GmbH) vor. Die Gesellschaft, an der die Stadt Gladbeck mit einem Anteil von 3,20 % beteiligt ist, wurde 1992 mit Sitz in Essen gegründet. Zu den weiteren Gesellschaftern gehören unter anderem REMONDIS Kommunale Dienste West GmbH, die Entsorgungsbetriebe Essen GmbH sowie die Städte Gelsenkirchen, Mülheim an der Ruhr und Bottrop.
Die Grundlage für das Vorhaben ist das Auslaufen der Vermarktungsverträge zum 31. Dezember 2014. Diese Verträge räumten der VEKS GmbH das Recht ein, Freikapazitäten im Müllheizkraftwerk Essen-Karnap im Rahmen einer Maklertätigkeit zu vermarkten. Da die Gesellschaft eine teilweise private Gesellschafterstruktur aufweist, ergeben sich für eine mögliche Fortführung der Aufträge ab 2015 vergaberechtliche Schwierigkeiten, weshalb die Liquidation der Gesellschaft als angemessen dargestellt wird.
Die Beendigung des Liquidationsverfahrens kann nach Ablauf eines Sperrjahres frühestens Anfang 2016 erfolgen, wobei die Vermögenswerte an die Gesellschafter ausgekehrt werden. Die Kosten des Verfahrens werden durch das vorhandene Eigenkapital der Gesellschaft gedeckt, sodass für die Stadt Gladwerk bzw. den zuständigen Betriebszweig keine zusätzlichen Kosten entstehen. Die Umsetzung erfolgt unter Vorbehalt der Mitteilung an die Kommunalaufsicht des Kreises Recklinghausen. Der Beschlussentwurf ermächtigt zudem die Verwaltung, notwendige Anpassungen zur Umsetzung des Beschlusses vorzunehmen.
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- 22Änderung der FriedhofssatzungZur Vorlage · 14/0440 · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung der Stadt Gladbeck hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Friedhofssatzung vorgelegt. Ziel der Neufassung ist die Anpassung der bestehenden Regelungen an das geänderte Bestattungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen sowie an interne Vorhaben der Friedhofsverwaltung.
Im Rahmen der gesetzlichen Anpassungen werden die Fristen für Bestattungen neu geregelt. Die Mindestfrist nach dem Todeseintritt wird von 48 auf 24 Stunden verkürzt. Die Höchstfrist für Erdbestattungen oder Einäscherungen wird auf zehn Tage festgesetzt und kann künftig verlängert werden. Zudem wird eine Beisetzungsfrist für Totenasche von sechs Wochen eingeführt sowie eine Nachweispflicht für die ordnungsgemäße Beisetzung durch die Hinterbliebenen etabliert. Ein weiterer Punkt betrifft die Verwendung von Grabsteinen aus Ländern mit Kinderarbeit, die künftig ein Siegel einer anerkannten Zertifizierungsstelle erfordern.
Auf kommunaler Ebene sieht die Vorlage die Einführung eines „Partnergrabes“ als neue Variante von Gemeinschaftsgräbern ab dem 1. Januar 2015 vor. Des Weiteren soll auf dem Friedhof Brauck ein jesidisches Grabfeld eingerichtet werden. Zudem wird die Nutzung von QR-Codes auf Grabmalen und bei der Werbung für Gewerbetreibende geregelt. Hierbei wird ein Genehmigungsvorbehalt eingeführt, um Inhalte, die mit der Würde des Friedhofs unvereinbar sind, zu unterbinden. Die Änderung der Satzung hat laut Verwaltung keine finanziellen Auswirkungen.
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- 23Friedhofsgebühren 2015; Änderung der Gebührensatzung FriedhöfeZur Vorlage · 14/0451 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0451 des Zentralen Betriebshofs sieht eine Änderung der Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe in Gladbeck für das Jahr 2015 vor. Trotz einer stabilen Kostenseite, die im Vergleich zum Vorjahr um etwa 40.000 Euro gesunken ist, wird eine Erhöhung der Tarife vorgeschlagen.
Ein wesentlicher Grund für die Anpassung ist der geplante Ausgleich einer Gebührenunterdeckung aus dem Jahr 2013 in Höhe von rund 87.000 Euro. Da zudem für das Jahr 2014 eine weitere Unterdeckung erwartet wird, soll der Ausgleich bereits im Jahr 2rag 2015 erfolgen. Erschwerend kommt ein verändertes Nutzerverhalten hinzu: Die Zahl der Bestattungen sinkt, während der Anteil der Aschenbeisetzungen steigt. Da die Kalkulation auf einer geringeren Anzahl an Bestattungen basiert, sinkt die Summe der Divisoren, was zu höheren Einzeltarifen führt.
Strukturell wird die Berechnung auf eine flächenabstrakte Kalkulation umgestellt. Hierbei wird eine Fallpauschale eingeführt, um die Kosten der Friedhofsunterhaltung gleichmäßiger auf alle Grabtypen zu verteilen. Dies führt insbesondere bei kleinflächigen Grabtypen, wie Urnengräbern, zu einem Anstieg der Gebühren. Für Reihengräber für Kinder wird jedoch vorgeschlagen, den Tarif nicht nach der neuen Berechnung festzusetzen, sondern lediglich die Bedarfssteigerung zu berücksichtigen. Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Gebührenbedarfsberechnung 2015 sowie die Änderung der Gebührensatzung billigen.
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- 24Abfallentsorgungsgebühren 2015; Neufassung der Tarifsatzung AbfallZur Vorlage · 14/0449 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0449 des Zentralen Betriebshofs Gladbeck betrifft die Neufassung der Tarifsatzung für die Abfallentsorgung sowie die Festlegung der Gebühren für das Jahr 2015. Die Kalkulation basiert auf einer veränderten Kostenstruktur, die durch den Wegfall der Verbrennungskosten im MHKW Essen-Karnap und die damit verbundene Änderung der Entsorgungsweges nach Herten geprägt ist.
Durch den Wechsel der Entsorgungsanlage zum RZR Herten entstehen höhere Logistikkosten für Fahrzeuge, Personal, Kraftstoff und Maut. Zudem steigt die kreiseinheitliche Gebühr für Restmüll und Sperrmüll von 137,50 €/t auf 146,00 €/t an, da die bisherige, kostengünstige Entsorgungsmöglichkeit in Karnap entfällt. Weitere Faktoren für den Gebührenbedarf sind gestiegene Personalkosten aus der Tarifrunde 2014/2015, anteilige Kosten für die Sanierung des Dachs des Hauptgebäudes des Zentralen Betriebshofs sowie ein niedrigerer Gebührenausgleichsposten im Vergleich zum Vorjahr.
Die Kalkulation berücksichtigt zudem die Entwicklung der Bioabfallbehälter, deren Anzahl im Jahr 2014 auf 12.563 gestiegen ist. Die Gebührenberechnung orientiert sich am Behältervolumen, wobei für die von der Stadt bereitgestellten Behälter (60 bis 240 Liter) eine Grundgebühr von 7,50 € pro Behälter vorgesehen ist. Für Eigenkompostierer wird weiterhin ein Rabattsatz von 10 % auf die Restabfallbehälter vorgeschlagen. Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Gebührenbedarfsberechnung 2015 zur Kenntnis nehmen und die neue Tarifsatzung billigen.
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- 25- Straßenreinigungsgebühren 2015 - Änderung der Straßenreinigungs- und GebührensatzungZur Vorlage · 14/0450 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0450 des Zentralen Betriebshofes Gladbeck befasst sich mit der Festsetzung der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2015 sowie einer Änderung der entsprechenden Satzung.
Nach Angaben der Verwaltung weist die Gebührenbedarfsberechnung für 2015 einen Anstieg von rund 108.000 Euro gegenüber dem Vorjahr auf. Dieser Mehrbedarf resultiert unter anderem aus der geplanten Sanierung des Dachs des Salzlagers zum Schutz des Streumittelvorrats sowie aus Kosten für die Sanierung des Hauptgebäudes. Weitere Faktoren für die Kostensteigerung sind höhere kalkulatorische Kosten für den Fahrzeugpark sowie gestiegene Personalkosten infolge der Tarifrunde 2014/2015. Da sich die zu reinigenden Reinigungsmeter kaum verändert haben, führt dies zu einer Anpassung der Tarife. Im Außenbereich steigen die Gebühren von 3,37 Euro auf 3,63 Euro pro laufendem Frontmeter, während sie im Innenstadtbereich von 6,44 Euro auf 6,98 Euro pro Frontmeter und Reinigung ansteigen.
Zudem wird eine Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung beantragt. Diese umfasst die Anpassung der Gebührensätze in § 8 sowie eine Aktualisierung des Straßenverzeichnisses aufgrund neuer Widmungen durch das Baudezernat. Konkret sollen Teile der Kreuzstraße und ein Verbindungsweg zwischen der Uhland- und der Wilhelmstraße in das Verzeichnis aufgenommen werden. Zudem werden die Bertolt-Brecht-Straße, Teile der Heinrich-Böll-Straße sowie ein Weg zwischen der Heinrich-Böll- und der Thomas-Mann-Straße in das Verzeichnis aufgenommen, wobei die Reinigungspflichten für Gehwege und Fahrbahnen in diesen verkehrsberuhigten Bereichen den Grundstückseigentümern übertragen werden.
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- 26Prüfung des Jahresabschlusses 2013Zur Vorlage · 14/0466 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0466 des Rechnungsprüfungsamtes befasst sich mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2013 der Stadt Gladbeck. Die örtliche Rechnungsprüfung hat den Entwurf des Jahresabschlusses sowie den dazugehörigen Lagebericht dahingehend untersucht, ob diese die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt unter Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung korrekt darstellen.
Das Ergebnis der Prüfung besagt, dass der Jahresabschluss 2013 den haushaltsrechtlichen Vorschriften und den örtlichen Satzungen entspricht. Die örtliche Rechnungsprüfung hat dem Abschluss einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird angehalten, diesem Ergebnis beizutreten. Der Bürgermeister hat auf die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Prüfungsbericht verzichtet.
Im Rahmen der Ermittlung des Jahresergebnisses für das Jahr 2013 wurde ein Fehlbetrag in Höhe von 20.662.662,40 € ausgewiesen. Der Rat hatte bereits im Juli 2014 beschlossen, den Jahresfehlbetrag mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Aufgrund einer Wertminderung von RWE-Aktien im Finanzanlagevermögen, die direkt gegen die allgemeine Rücklage verrechnet werden musste, weist die Rücklage derzeit einen negativen Stand auf.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat das Prüfungsergebnis zur Kenntnis nimmt und den Jahresabschluss 2013 in der Fassung vom 5. November 2014 feststellt. Zudem wird die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2013 beantragt.
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Hauptdokument|20141126152536|20141111113753|20141111113813|20141111113830|20141111113836|20141111113844
- 27Gesamtabschluss zum 31.12.2010Zur Vorlage · 14/0479 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0479 des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit dem ersten Gesamtabschluss der Stadt Gladbeck zum Stichtag 31.12.2010. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKFEG NRW) umfasst dieser Abschluss die Kernverwaltung der Stadt sowie die verselbständigten Aufgabenbereiche, um die wirtschaftliche und rechtliche Einheit der Stadt als Konzern darzustellen.
Der Abschluss beinhaltet die Gesamtergebnisrechnung, die Gesamtbilanz, den Gesamtanhang sowie eine Kapitalflussrechnung. In den Konsolidierungskreis werden dabei die Gladbecker Wohnungsgesellschaft mbH (GWG) und der Zentrale Betriebshof Gladbeck (ZBG) einbezogen. Aufgabenbereiche von untergeordneter Bedeutung wurden nach geltenden Vereinfachungsregeln nicht konsolidiert, sondern lediglich mit den Anschaffungskosten in der Bilanz ausgewiesen.
Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 wies ein Eigenkapital von 149.020 T€ und eine Bilanzsumme von 788.953 T€ aus. Für das Geschäftsjahr 2010 ergibt die Gesamtergebnisrechnung einen Jahresfehlbetrag von 48.726 T€. Nach Verrechnung dieses Fehlbetrages beläuft sich das Eigenkapital in der Gesamtbilanz zum 31.12.2010 auf 100.235 T€ bei einer Bilanzsumme von 779.971 T€.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat den aufgestellten Gesamtabschluss zur Kenntnis nimmt und diesen zur weiteren Prüfung gemäß der Gemeindeordnung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterleitet.
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Hauptdokument|20141112152436|20141112152442|20141112152447|20141112152453|20141112152459|20141112152505|20141112152510|20141112152516
- 28Controllingbericht zum Haushaltssanierungsplan 30.06.2014Zur Vorlage · 14/0444 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 14/0444 des Amtes für kommunale Finanzen informiert den Rat über den aktuellen Stand des Controllingberichts zum Haushaltssanierungsplan mit Stand vom 30. Juni 2014. In der Vorlage wird auf ein Antwortschreiben der Bezirksregierung vom 3. September 2014 Bezug genommen.
Nach Angaben der Verwaltung wurde auf die geforderte Kompensation für die Maßnahmen zur Reduzierung der Ratsmitglieder sowie zur Fusion von Ausschüssen im Jahr 2014 ausnahmsweise verzichtet. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Hinweise der Kommunalaufsicht bezüglich der Maßnahmen 22.3 und 53.3 irrtümlich erfolgt sind.
Die Bezirksregierung hat im Rahmen ihrer Verfügung zusätzliche Berichte zum Stand vom 1. November 2014 angefordert. Diese betreffen die Maßnahmen zur Gründung eines Betriebes gewerblicher Art im Sportbereich sowie den Neuabschluss des Straßenbeleuchtungsvertrages. Der entsprechende Bericht an die Kommunalaufsicht vom 30. Oktober 2014 liegt der Vorlage bei.
Der Beschlussentwurf sieht vor, die Verfügung der Bezirksregierung zum Controllingbericht sowie die ergänzenden Stellungnahmen zu den genannten Maßnahmen zur Kenntnis zu nehmen. Finanzielle Auswirkungen werden durch die Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 29Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2015Zur Vorlage · 14/0426 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0426 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit dem Verfahren zur Einreichung von Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2015. Gemäß § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen besteht für Einwohner sowie Abgabepflichtige die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von mindestens vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf der Haushalsssatzung zu erheben.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2015, welcher den Produktplan sowie die dazugehörigen Anlagen umfasst, liegt im Zeitraum vom 22. September 2014 bis zum 26. November 2014 öffentlich aus. Die Verwaltung weist darauf hin, dass etwaige eingehende Einwendungen nachgereicht werden.
Die Vorlage ist für die Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss sowie für die Entscheidung im Rat vorgesehen. Mit den entsprechenden Sitzungsterminen am 21. November 2014 und am 27. November 2014 ist die abschließende Behandlung des Vorgangs im politischen Entscheidungsgremium geplant. Finanzielle Auswirkungen durch diesen Vorgang werden nicht ausgewiesen.
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- 30Beratung der Haushaltssatzung 2015 einschließlich Anlagen/Wirtschaftsplan Zentraler Betriebshof Gladbeck
- 30.aBeratung der Haushaltssatzung 2015 einschließlich AnlagenZur Vorlage · 14/0427 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0427 des Amts für kommunale Finanzen dient der Beratung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015. Der Entwurf, der bereits im August 2014 erstellt und vom Bürgermeister bestätigt wurde, umfasst den Haushaltsplan mit dem Produktplan, dem Ergebnisplan, dem Finanzplan sowie den Teilplänen und dem Haushaltssanierungsplan. Ergänzt wird der Plan durch verschiedene Anlagen, darunter einen Vorbericht, Übersichten zu Verpflichtungsermächtigungen, zum Stand der Verbindlichkeiten, zur Entwicklung des Eigenkapitals sowie zur Wirtschaftslage der Unternehmen und Einrichtungen. Zudem sind die Schlussbilanz 2013 und eine Übersicht über die Verwendung von Zuwendungen an die Fraktionen Bestandteil der Unterlagen.
Die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans sieht vor, dass das Ziel eines Haushaltsausgleichs mit Landesmitteln im Jahr 2018 sowie eines Haushaltsausgleichs ohne Landesmittel im Jahr 2021 erreicht wird. Für den Ergebnisplan werden Anpassungen der Gebühren nach aktuellen Berechnungen, Korrekturen der Aufwandsbedarfe im Bereich Asyl sowie Änderungen bei den Schlüsselzuweisungen und dem Gemeindeanteil der Einkommenssteuer erwartet. Ein entsprechendes Änderungsverzeichnis wird nachgereicht.
Der Entwurf liegt gemäß der Gemeindeordnung im Amt für kommunale Finanzen sowie im Internet öffentlich aus. Der Vestischen Gruppe der Industrie- und Handelskammer wurde die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. Der Rat wird angehalten, die Haushaltssatzung 2015 einschließlich des Haushaltssanierungsplans unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse zu beschließen.
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- 30.a.1Beratung der Haushaltssatzung 2015 einschließlich Anlagen - Änderungsverzeichnis -Zur Vorlage · 14/0503 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage 14/0503 wird ein Änderungsverzeichnis zum Haushalt 2015 vorgelegt, welches die Entwicklungen seit der Aufstellung des ursprünglichen Entwurfs berücksichtigt. Die Änderungen im Ergebnisplan betreffen den Zeitraum der Haushaltsplanfortschreibung bis zum Jahr 2021.
Im Ergebnisplan 2015 werden verschiedene Veränderungen aufgeführt. Dazu gehören ein erhöhter Erhaltungsaufwand für Schulen in Höhe von 200.000 Euro, die Fortführung der Schulsoргsozialarbeit aus eigenen Mitteln mit 350.000 Euro sowie die Berücksichtigung der Folgen verstärkter Zuweisungen von Asylsuchenden. Weitere Faktoren sind eine Reduzierung der Schlüsselzuweisungen um 118.000 Euro, ein Rückgang beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer um 280.000 Euro sowie ein Anstieg der Kostenanteile für die Kosten der Unterkunft um 285.000 Euro. Dem stehen Entlastungen bei den Gebühren für die Abwasserbeseitigung um etwa 750.000 Euro sowie Zuweisungen zur Förderung der schulischen Inklusion in Höhe von 144.000 Euro gegenüber.
Durch diese Anpassungen sinkt der Aufwandsdeckungsgrad im Jahr 2015 auf 94,77 Prozent. Im investiven Finanzplan führt sich eine Erhöhung des Kreditbedarfes um 1.544.000 Euro für das Jahr 2015 zur Folge. Damit wird die Linie der Netto-Neuverschuldung von Null um etwa 350.000 Euro überschritten. Die Erhöhung dient der Finanzierung der vorbereitenden Planung für bauliche Maßnahmen am Heisenberg-Gymnasium in Höhe von 1,6 Millionen Euro. Eine Entscheidung über die wirtschaftliche Umsetzung einer Sanierung oder eines Neubaus wird erst zum Haushalt 2016 erwartet.
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Hauptdokument|20141118120547|20141118122357|20141120160440|20141120155120|20141120155131|20141120155142|20141120155147
- 30.a.2Beratung der Haushaltssatzung 2015 einschließlich AnlagenZur Vorlage · 14/0513 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0513 des Amts für kommunale Finanzen dient der Beratung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 sowie der dazugehörigen Anlagen. Der Entwurf berücksichtigt sämtliche von der Verwaltung benannten Änderungsnotwendigkeiten sowie die Ergebnisse der Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss. Diese Anpassungen sind in einem beigefügten Gesamtänderungsverzeichnis dokumentiert.
Der Umfang der Vorlage umfasst die überarbeitete Haushaltssatzung 2015, das Gesamtänderungsverzeichnis mit dem Ergebnisplan, dem konsumtiven Finanzplan, dem investiven Finanzplan sowie dem Verzeichnis der Haushaltsvermerke. Zudem sind eine Planfortschreibung der Daten für den Zeitraum der Haushaltssanierungsplanung von 2018 bis 2021, eine Neufassung der Übersicht über die Einzelmaßnahmen der Haushaltssanierungsplanung, eine Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals sowie eine Übersicht über die Entwicklung der Verpflichtungsermächtigungen enthalten.
Der Beschlussentwurf sieht vor, die Haushaltssatzung der Stadt Gladbeck für das Haushaltsjahr 2015 einschließlich des Haushaltsanierungsplans unter Berücksichtigung der im Beratungsprozess entstandenen Änderungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zu verabschieden. Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus dem Änderungsverzeichnis.
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- 30.bWirtschaftsplan 2015 - ZBGnicht öffentlich
- 31Stellenplan 2015Zur Vorlage · 14/0421 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Entwurf für den Stellenplan 2015 der Stadt Gladbeck sieht eine Erhöhung der Gesamtstellenzahl der Verwaltung von 759,9 auf 769,2 Stellen vor. Dies entspricht einem Zuwachs von 9,3 Stellen. Die Planung beinhaltet die Einrichtung von 17,77 Planstellen. Davon entfallen 17 Vollzeitstellen auf das Amt für Jugend und Familie, um die Anforderungen des Kibiz-Gesetzes sowie die U3-Betreuung umzusetzen. Zudem ist eine Aufstockung einer Stelle im Amt für Soziales und Wohnen vorgesehen. Diesen Erweiterungen stehen Einsparungen von 6,76 Stellen sowie verschiedene Stellenumwandlungen gegenüber.
Aus finanzieller Sicht ergibt sich ein struktureller Mehraufwand von etwa 640.550 Euro, der durch Refinanzierungen aus Landesmitteln und durch den Kreis auf circa 209.000 Euro reduziert werden kann. Die Vorlage wurde im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten und zur Entscheidung im Rat vorgelegt.
Ein Teil der geplanten Umwandlungen ist im aktuellen Entwurf nicht enthalten, da die Verwaltung aufgrund einer notwendigen Überprüfung der Stellenbewertungen dem Vorschlag des Personalrates derzeit nicht zustimmen kann. Sollte die Überprüfung eine höhere Bewertung ergeben, sind die Zahlung einer entsprechenden Zulage an die Stelleninhaber sowie die Umwandlung der Planstellen zum Stellenplan 2016 vorgesehen. Hieraus ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung oder den investiven Finanzplan. Der Beschlussentwurf sieht die Verabschiedung des Stellenplans 2015 gemäß dem beigefügten Tabellenwerk vor.
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- 32Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse hier: Antrag der SPD-Ratsfraktion, CDU-Ratsfraktion und Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Appell an den Landesgesetzgeber -
- 33Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse hier: Antrag der SBIG-Ratsfraktion - Jedem Energiesperreopfer zu Weihnachten eine warme Wohnung -
- 34Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 35Mitteilungen des Bürgermeisters
- 36Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 37Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 38Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Ratesnicht öffentlich
- 39Umstrukturierung der kommunalen RWE-Beteiligungennicht öffentlich
- 40Beteiligung der Emscher Lippe Energie GmbH (ELE)nicht öffentlich
- 41Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 42Mitteilungen des Bürgermeistersnicht öffentlich