Besetzung von Gremien
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0483 befasst sich mit der Neubesetzung von Vertretungen der Stadt Gladbeck in verschiedenen Gremien. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines Ratsmitglieds aus dem Rat der Stadt Gladbeck zum 31. Oktober 2014, wodurch die bisherigen Vertretungsfunktionen in zwei Unternehmen vakant wurden. Konkret betraf dies die Tätigkeit im Beratungsgremium der E.ON Fernwärme GmbH sowie im Aufsichtsrat der Innovationszentrum Wiesenbusch Gladbeck Betriebsgesellschaft mbH.
Die CDU-Fraktion hat für die Nachbesetzung Vorschläge unterbreitet. Ein Ratsmitglied soll als Vertreter der Stadt Gladbeck im Beratungsgremium der E.ON Fernwärme GmbH bestellt werden. Ein weiteres Ratsmitglied soll als Mitglied in den Aufsichtsrat der Innovationszentrum Wiesenbusch Gladbeck Betriebsgesellschaft mbH berufen werden.
Die Vorlage stützt sich rechtlich auf die Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Gemäß § 113 GO NRW sind Vertreter der Gemeinde in Gremien, an denen die Stadt unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden. Die Nachbenennung erfolgt nach den Vorgaben des § 50 GO NRW, wonach der Rat bei vorzeitigem Ausscheiden einer Person den Nachfolger für die restliche Amtszeit wählt. Mit der Neubesetzung der Gremien sind keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt verbunden.
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