Änderung der Friedhofssatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Gladbeck hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Friedhofssatzung vorgelegt. Ziel der Neufassung ist die Anpassung der bestehenden Regelungen an das geänderte Bestattungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen sowie an interne Vorhaben der Friedhofsverwaltung.
Im Rahmen der gesetzlichen Anpassungen werden die Fristen für Bestattungen neu geregelt. Die Mindestfrist nach dem Todeseintritt wird von 48 auf 24 Stunden verkürzt. Die Höchstfrist für Erdbestattungen oder Einäscherungen wird auf zehn Tage festgesetzt und kann künftig verlängert werden. Zudem wird eine Beisetzungsfrist für Totenasche von sechs Wochen eingeführt sowie eine Nachweispflicht für die ordnungsgemäße Beisetzung durch die Hinterbliebenen etabliert. Ein weiterer Punkt betrifft die Verwendung von Grabsteinen aus Ländern mit Kinderarbeit, die künftig ein Siegel einer anerkannten Zertifizierungsstelle erfordern.
Auf kommunaler Ebene sieht die Vorlage die Einführung eines „Partnergrabes“ als neue Variante von Gemeinschaftsgräbern ab dem 1. Januar 2015 vor. Des Weiteren soll auf dem Friedhof Brauck ein jesidisches Grabfeld eingerichtet werden. Zudem wird die Nutzung von QR-Codes auf Grabmalen und bei der Werbung für Gewerbetreibende geregelt. Hierbei wird ein Genehmigungsvorbehalt eingeführt, um Inhalte, die mit der Würde des Friedhofs unvereinbar sind, zu unterbinden. Die Änderung der Satzung hat laut Verwaltung keine finanziellen Auswirkungen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 142210100444
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20141029072827
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Bestimmung von Ausschussvorsitzenden/stellv. Ausschussvorsitzenden 21.10.2014
- Controllingbericht zum Haushaltssanierungsplan 30.06.2014 24.10.2014
- Beteiligungsbericht 2013 20.10.2014
- Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2015 20.10.2014
- Beratung der Haushaltssatzung 2015 einschließlich Anlagen 20.10.2014
- Stellenplan 2015 15.10.2014