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Beschlussvorlage

Abfallentsorgungsgebühren 2015; Neufassung der Tarifsatzung Abfall

14/0449 Betriebsausschuss/ZBG

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0449 des Zentralen Betriebshofs Gladbeck betrifft die Neufassung der Tarifsatzung für die Abfallentsorgung sowie die Festlegung der Gebühren für das Jahr 2015. Die Kalkulation basiert auf einer veränderten Kostenstruktur, die durch den Wegfall der Verbrennungskosten im MHKW Essen-Karnap und die damit verbundene Änderung der Entsorgungsweges nach Herten geprägt ist.

Durch den Wechsel der Entsorgungsanlage zum RZR Herten entstehen höhere Logistikkosten für Fahrzeuge, Personal, Kraftstoff und Maut. Zudem steigt die kreiseinheitliche Gebühr für Restmüll und Sperrmüll von 137,50 €/t auf 146,00 €/t an, da die bisherige, kostengünstige Entsorgungsmöglichkeit in Karnap entfällt. Weitere Faktoren für den Gebührenbedarf sind gestiegene Personalkosten aus der Tarifrunde 2014/2015, anteilige Kosten für die Sanierung des Dachs des Hauptgebäudes des Zentralen Betriebshofs sowie ein niedrigerer Gebührenausgleichsposten im Vergleich zum Vorjahr.

Die Kalkulation berücksichtigt zudem die Entwicklung der Bioabfallbehälter, deren Anzahl im Jahr 2014 auf 12.563 gestiegen ist. Die Gebührenberechnung orientiert sich am Behältervolumen, wobei für die von der Stadt bereitgestellten Behälter (60 bis 240 Liter) eine Grundgebühr von 7,50 € pro Behälter vorgesehen ist. Für Eigenkompostierer wird weiterhin ein Rabattsatz von 10 % auf die Restabfallbehälter vorgeschlagen. Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Gebührenbedarfsberechnung 2015 zur Kenntnis nehmen und die neue Tarifsatzung billigen.

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