38. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages Benennung von stimmberechtigten Mitgliedern
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0475 befasst sich mit der Benennung von stimmberechtigten Mitgliedern für die 38. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages, die vom 9. bis 11. Juni 2015 in Dresden stattfindet. Aufgrund der Einwohnerstatistik der Stadt Gladbeck ist die Entsendung von zwei Abgeordneten mit Stimmrecht vorgesehen.
Die Vorlage verweist auf die rechtlichen Rahmenbedingungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Gemäß den Bestimmungen zur Vertretung der Gemeinde in Organen ist der hauptamtliche Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter als Vertreter zu benennen. Die Bestellung der weiteren Vertretung erfolgt nach den geltenden Verfahrensvorschriften. Ergänzend werden die Vorgaben des Deutschen Städtetages berücksichtigt, wonach die Hälfte der Delegierten aus gewählten Gemeindevertretern bestehen sollte und bei der Zusammensetzung der Delegation die proportionale Beteiligung von Frauen angestrebt wird.
Der Entwurf sieht vor, dass der Bürgermeister sowie eine weitere Person als stimmberechtigte Abgeordnete an der Versammlung teilnehmen. Zudem ist die Entsendung von Gästen sowie die Erteilung von Dienstreisegenehmigungen inklusive etwaiger Änderungen vorgesehen. Für die Durchführung der Reise entstehen keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen im Haushalt, da die entsprechenden Mittel zur Verfügung stehen.
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