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Beschlussvorlage

Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2015

14/0426 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0426 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit dem Verfahren zur Einreichung von Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2015. Gemäß § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen besteht für Einwohner sowie Abgabepflichtige die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von mindestens vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf der Haushalsssatzung zu erheben.

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2015, welcher den Produktplan sowie die dazugehörigen Anlagen umfasst, liegt im Zeitraum vom 22. September 2014 bis zum 26. November 2014 öffentlich aus. Die Verwaltung weist darauf hin, dass etwaige eingehende Einwendungen nachgereicht werden.

Die Vorlage ist für die Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss sowie für die Entscheidung im Rat vorgesehen. Mit den entsprechenden Sitzungsterminen am 21. November 2014 und am 27. November 2014 ist die abschließende Behandlung des Vorgangs im politischen Entscheidungsgremium geplant. Finanzielle Auswirkungen durch diesen Vorgang werden nicht ausgewiesen.

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