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Beschlussvorlage

Friedhofsgebühren 2015; Änderung der Gebührensatzung Friedhöfe

14/0451 Betriebsausschuss/ZBG

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0451 des Zentralen Betriebshofs sieht eine Änderung der Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe in Gladbeck für das Jahr 2015 vor. Trotz einer stabilen Kostenseite, die im Vergleich zum Vorjahr um etwa 40.000 Euro gesunken ist, wird eine Erhöhung der Tarife vorgeschlagen.

Ein wesentlicher Grund für die Anpassung ist der geplante Ausgleich einer Gebührenunterdeckung aus dem Jahr 2013 in Höhe von rund 87.000 Euro. Da zudem für das Jahr 2014 eine weitere Unterdeckung erwartet wird, soll der Ausgleich bereits im Jahr 2rag 2015 erfolgen. Erschwerend kommt ein verändertes Nutzerverhalten hinzu: Die Zahl der Bestattungen sinkt, während der Anteil der Aschenbeisetzungen steigt. Da die Kalkulation auf einer geringeren Anzahl an Bestattungen basiert, sinkt die Summe der Divisoren, was zu höheren Einzeltarifen führt.

Strukturell wird die Berechnung auf eine flächenabstrakte Kalkulation umgestellt. Hierbei wird eine Fallpauschale eingeführt, um die Kosten der Friedhofsunterhaltung gleichmäßiger auf alle Grabtypen zu verteilen. Dies führt insbesondere bei kleinflächigen Grabtypen, wie Urnengräbern, zu einem Anstieg der Gebühren. Für Reihengräber für Kinder wird jedoch vorgeschlagen, den Tarif nicht nach der neuen Berechnung festzusetzen, sondern lediglich die Bedarfssteigerung zu berücksichtigen. Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Gebührenbedarfsberechnung 2015 sowie die Änderung der Gebührensatzung billigen.

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