Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner:innen nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses am 29.06.2026
- 5Beschwerde gem. § 24 GO NRW - Rattenproblem Johow-SiedlungZur Vorlage · 26/0450 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 26/0450 befasst sich der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss mit einer Beschwerde gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Die Beschwerde, die im Juli 2026 eingereicht wurde, thematisiert das Ausbleiben von Maßnahmen zur Rattenbekämpfung im Bereich der Johow-Siedlung.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass im Jahr 2025 regelmäßige Maßnahmen sowie monatliche Köderkontrollen durchgeführt wurden. Diese wurden beendet, als kein Abfraß an den Ködern mehr feststellbar war. Aufgrund neuer Hinweise auf Rattenbefall hat die Verwaltung eine erneute Bekämpfungsaktion veranlasst und einen Schädlingsbekämpfer bereits mit den Arbeiten beauftragt. Eine Kennzeichnungspflicht für die Köder besteht laut Verwaltung nicht, da die Ausbringung ausschließlich in Kanalschächten erfolgt und somit keine Gefahr für Personen oder Tiere besteht.
Die Zuständigkeit der Stadt beschränkt sich auf den öffentlichen Raum; für Privatgrundstücke sind die jeweiligen Eigentümer verantwortlich. Die Verwaltung gibt Hinweise zur Reduzierung von Nahrungsquellen und Versteckmöglichkeiten, wie etwa die korrekte Kompostierung oder das Verschließen von Mülltonnen. Es wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen professionelle Schädlingsbekämpfer beauftragen können, um eine koordinierte Aktion mit der Stadt zu ermöglichen. Der Entwurf sieht vor, dass der Ausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und die Beschwerde zurückweist.
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- 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 6Anregung gem. § 24 GO NRW - Nachbarschaftliche Lärmbelästigung im Bereich Voßstraße/ Zum Brink Lösungsansätze durch Prävention, Vermietereinbindung und OrtsbesichtigungZur Vorlage · 26/0451 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW befasst sich die Beschlussvorlage 26/0451 mit wiederkehrenden Ruhestörungen im Bereich Voßstraße und Zum Brink. Die Anregung fordert Maßnahmen wie eine Ortsbesichtigung, präventive Gespräche sowie die Einbindung von Vermietern und Hausverwaltungen, um die Lärmbelästigung für die Anwohnenden zu reduzieren.
Die Verwaltung führt aus, dass der Kommunale Ordnungsdienst bei Meldungen über akute Störungen vor Ort prüft und bei Bedarf ordnungswidrigkeitenrechtliche Maßnahmen einleitet. Zur Sensibilisierung der Mieter werden Gespräche durch die Beratungsstelle RE/init e. V. fortgesetzt. Die zuständige Hausverwaltung wurde schriftlich über die Beschwerden informiert und wurde aufgefordert, die Einhaltung der Hausordnung zu prüfen.
Zusätzlich ist für September 2026 eine melderechtliche Kontrolle geplant, die aufgrund eigenständiger Anhaltspunkte zur Prüfung der Richtigkeit des Melderegisters erfolgt. Hierbei wird die Wohnungsaufsicht einbezogen, um die Einhaltung der Mindestanforderungen an den Wohnraum zu prüfen. Eine Beteiligung des Jugendamtes ist derzeit nicht vorgesehen.
Des Weiteren werden Hinweise auf nicht zugelassene oder abgemeldete Fahrzeuge im öffentlichen Raum durch den Ordnungsdienst überprüft und bei Bedarf verfahren. Ein gemeinsamer Ortstermin der zuständigen Stellen zur Besichtigung der baulichen Gegebenheiten steht zur Verfügung, wobei die Verwaltung darauf hinweist, dass eine angekündigte Besichtigung allein keine belastbaren Rückschlüsse auf das Ausmaß zeitabhängiger Ruhestörungen zulässt.
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- 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 7Änderung einer Ausschussbesetzung - SPD-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 26/0454 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Ratsfraktion hat im Rahmen der Beschlussvorlage 26/0454 eine Änderung der Besetzung im Ausschuss für Senioren, Soziales und Gesundheit beantragt. Hintergrund des Antrags ist das Ausscheiden eines Ratsmitglieds aus diesem Ausschuss durch Niederlegung des Mandats.
Gemäß der Regelung in § 50 Abs. 3 Satz 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind die Ratsmitglieder befugt, bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines Mitglieds einen Nachfolger zu wählen. Der Vorschlag der Fraktion sieht vor, ein weiteres Ratsmitglied zum ordentlichen Mitglied im Ausschuss für Senioren, Soziales und Gesundheit zu wählen, um die Position des ausgeschiedenen Mitglieds zu besetzen. Die bisherige stellvertretende Besetzung soll dabei unverändert bleiben.
Die Verwaltung stellt fest, dass die für die Wahl erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Durch die Neubesetzung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt. Zudem liegen keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen vor. Der Beschlussentwurf sieht die Wahl des vorgeschlagenen Ratsmitglieds zum ordentlichen Mitglied im genannten Ausschuss vor. Die Vorlage liegt dem Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Vorberatung sowie dem Rat zur Entscheidung vor.
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- 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 8Änderung von Ausschussbesetzungen - Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen -Zur Vorlage · 26/0455 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Änderungen in der Besetzung verschiedener Ausschüsse beantragt. Hintergrund der Vorlage 26/0455 sind die Mandat niedergelegten Mandate zweier Ratsmitglieder der Fraktion. Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) werden bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus einem Ausschuss durch die verbleibenden Ratsmitglieder Nachfolger auf Vorschlag der entsprechenden Fraktion gewählt.
Der Beschlussentwurf sieht vor, die Zusammensetzung in drei Ausschüssen wie folgt anzupassen: Im Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Bauen soll ein Ratsmitglied zum ordentlichen Mitglied gewählt werden, während ein weiteres Ratsmitglied als stellvertretendes Mitglied fungiert. Im Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss soll ein stellvertretendes Mitglied neu bestimmt werden. Zudem wird die Nachbesetzung eines stellvertretenden Mitglieds im Wahlprüfungsausschuss beantragt.
Die Verwaltung hat bestätigt, dass die vorgeschlagenen Personen die für die Wahl erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Mit der Neubesetzung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Gladbeck. Eine wesentliche Klimarelevanz der personellen Änderungen liegt nicht vor. Die Vorlage wurde zur Vorberatung im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss sowie zur Entscheidung im Rat vorgelegt.
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- 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 9Wahl eines sachkundigen Einwohners - CDU-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 26/0459 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat für die Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses am 21. September 2026 sowie für die Ratssitzung am 24. September 2026 die Wahl eines sachkundigen Einwohners vorgeschlagen. Gemäß der Beschlussvorlage 26/0459 soll ein Bürger gemäß § 58 Abs. 4 der Gemeindeordnung NRW als Mitglied mit beratender Stimme in den Kulturausschuss berufen werden.
Die Vorlage, die aus dem Büro der Bürgermeisterin stammt, führt aus, dass die vorgeschlagene Person die für die Wahl erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Mit der Wahl als sachkundiger Einwohner wird die Einbindung von Fachwissen in die Ausschussarbeit nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung angestrebt.
Aus finanzieller Sicht sind für diese Personalentscheidung keine Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Gladbeck zu verzeichnen. Zudem liegen keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen vor, weshalb eine entsprechende Prüfung nicht durchgeführt wurde. Der Entwurf sieht die formale Wahl des vorgeschlagenen Bürgers in den Kulturausschuss vor.
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- 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 10Änderung von Ausschussbesetzungen - AfD-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 26/0462 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 26/0462 des Büros der Bürgermeisterin befasst sich mit der Neubesetzung von Ausschüssen im Gladbecker Rat nach der Niederlegung eines Ratsmandats zum 1. September 2026. Die AfD-Ratsfraktion hat in diesem Zusammenhang neue Besetzungen vorgeschlagen.
Im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Energie soll ein neues ordentliches Mitglied gewählt werden. Durch diese Änderung verschiebt sich die Zusammensetzung des Ausschusses von bisher 12 Ratsmitgliedern und 3 sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern auf 11 Ratsmitglieder und 4 sachkundige Bürgerinnen und Bürgern. Die Anzahl der stellvertretenden Mitglieder bleibt mit 12 Ratsmitgliedern und 3 sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern unverändert.
Des Weiteren wird vorgeschlagen, ein stellvertretendes Mitglied für den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration zu bestimmen. Die Verwaltung stellt fest, dass die vorgeschlagene Person für die Wahl im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Energie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.
Der Entwurf sieht vor, dass die Zusammensetzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration ansonsten unverändert bleibt. Mit der Neubesetzung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden und es besteht keine wesentliche Klimarelevanz. Die Entscheidung über die vorgeschlagenen Änderungen liegt dem Rat zur Beschlussfassung vor.
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- 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 11Bestimmung eines AusschussvorsitzendenZur Vorlage · 26/0463 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 26/0463 des Büros der Bürgermeisterin befasst sich mit der Neubesetzung des Vorsitzes des Kulturausschusses. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden des bisherigen Vorsitzenden aus dem Rat zum 1. September 2026 durch die Niederlegung des Ratsmandats.
Gemäß der Gemeindeordnung NRW ist vorgesehen, dass bei einem Ausscheiden eines Ausschussvorsitzenden während der Wahlperiode die entsprechende Fraktion ein Nachfolgemitglied bestimmt. Ein formeller Ratsbeschluss ist für diesen Vorgang nicht erforderlich, die Bestimmung soll jedoch in einer öffentlichen Ratssitzung erfolgen.
Auf Vorschlag der AfD-Fraktion wird ein Ratsmitglied als neuer Vorsitzender des Kulturausschusses vorgeschlagen. Der Entwurf sieht vor, dass die Bestimmung dieses Ratsmitglieds zum Vorsitzenden des Kulturausschusses zur Kenntnis genommen wird. Die Vorlage wurde für die Vorberatung im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss am 21. September 2026 sowie für die Entscheidung im Rat am 24. September 2026 vorbereitet. Finanzielle Auswirkungen oder wesentliche klimarelevante Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 12Jugendhilfeausschuss - Wahlen -Zur Vorlage · 26/0465 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 26/0465 des Büros der Bürgermeisterin befasst sich mit der Neubesetzung eines Sitzplatzes im Jugendhilfeausschuss. Hintergrund der Vorlage ist die Niederlegung eines Mandats durch ein bisheriges Ausschussmitglied.
Das Diakonische Werk im Ev. Kirchenkreis Gladbeck-Bottrop-Dorsten gGmbH hat einen Vorschlag für die Nachbesetzung eingereicht. Dem Entwurf zufolge soll eine Vertreterin der genannten Institution als ordentliches Mitglied in den Jugendhilfeausschuss gewählt werden, um die Position des ausgeschiedenen Mitglieds zu übernehmen. Die rechtliche Grundlage für diesen Vorgang bildet § 4 Abs. 2 Satz 3 des AG-KJHG in Verbindung mit der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Diese Regelung sieht vor, dass bei einem Ausscheiden eines Mitglieds vor Ablauf der Wahlzeit ein Ersatzmitglied auf Vorschlag der ursprünglichen Vorschlagsstelle zu wählen ist.
Mit der Neubesetzung sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Zudem liegen keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen vor. Der Beschlussentwurf sieht die Wahl der vorgeschlagenen Person zum ordentlichen Mitglied im Jugendhilfeausschuss vor. Die Vorlage dient der Vorberatung im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss und wird dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
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- 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 13Innovationszentrum Wiesenbusch Gladbeck Betriebsgesellschaft mbH a) Bestellung einer Vertretung für die GesellschafterversammlungZur Vorlage · 26/0325 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, die Vertretung der Kommune in der Gesellschafterversammlung der Innovationszentrum Wiesenbusch Gladbeck Betriebsgesellschaft mbH neu zu besetzen. Die Stadt hält Anteile an der genannten Gesellschaft, deren Organe sich aus einer Gesellschafterversammlung, einem Aufsichtsrat und einer Geschäftsführung zusammensetzen.
Nach der vorliegenden Beschlussvorlage Nr. 26/0325 ist eine Neubesetzung erforderlich, da ein bisher gewähltes Ratsmitglied seine Mitgliedschaft in der Gesellschafterversammlung niedergelegt hat. Grund hierfür ist die gleichzeitige Wahl desselben Ratsmitglieds in den Aufsichtsrat, wodurch eine Doppelfunktion entstand, die rechtlich nicht zulässig ist. Gemäß der Gemeindeordnung NRW soll der Rat für die restliche Amtszeit einen Nachfolger wählen.
Die Wahl der Vertretung erfolgt durch offene Abstimmung, sofern nicht mindestens ein Fünftel der Ratsmitglieder eine geheime Wahl beantragt. Die vorgeschlagene Person ist gewählt, wenn sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Im Falle einer erforderlichen engeren Wahl entscheidet die Person mit den meisten Stimmen, wobei bei Stimmengleichheit das Los entscheidet.
Mit der Neubesetzung der Vertretung in der Gesellschafterversammlung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Die Vorlage wurde durch das Büro der Bürgermeisterin erstellt und steht zur Beratung im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss sowie zur Entscheidung im Rat.
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- 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 14Zwischenbericht zum Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Gladbeck 2024 - 2027Zur Vorlage · 26/0456 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 26/0456 des Organisations- und Personalamtes befasst sich mit dem Zwischenbericht zum Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Gladbeck für den Zeitraum 2024 bis 2027. Der Rat der Stadt Gladbeck hatte den ursprünglichen Plan am 27. Juni 2024 verabschiedet. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes ist eine Überprüfung der Zielerreichung spätestens nach zwei Jahren vorgesehen, um bei Bedarf Anpassungen oder Ergänzungen der Maßnahmen vorzunehmen.
Der Bericht, der von der Gleichstellungsbeauftragten und dem Organisations- und Personalamt erstellt wurde, bewertet den aktuellen Stand der Umsetzung. Die Überprüfung der Zielvorgaben zeigt eine positive Entwicklung auf. Nach Einschätzung der Verwaltung sind die im Plan verankerten Maßnahmen weiterhin geeignet, die festgelegten Ziele zu erreichen. Die Maßnahmen des Gleichstellungsplans sind zudem als Bestandteil der Strategie „ZUKUNFT GLADBECK 2035“ konzipiert, um die Attraktivität der Stadt als Arbeitgeberin zu fördern.
Der Personalrat wurde über den Sachverhalt informiert. Mit der Vorlage wird der Rat der Stadt Gladbeck ersucht, den beigefügten Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Es werden keine finanziellen Auswirkungen durch diesen Vorgang festgestellt und es besteht keine wesentliche Klimarelevanz. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat den Bericht in der vorliegenden Fassung förmlich zur Kenntnis nimmt.
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- 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 15Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/außerplanmäßgen Mittelbereitstellungen für das Haushaltsjahr 2026Zur Vorlage · 26/0452 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 26/0452 des Amts für Finanzen und Beteiligungen befasst sich mit der Genehmigung von erheblichen über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen für das Haushaltsjahr 2026. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck gemäß § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Bereitstellung dieser Mittel zustimmt.
Nach den Angaben in der Vorlage belaufen sich die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen im Ergebnisplan auf insgesamt 444.200,00 Euro. Die detaillierten Einzelheiten zu diesen Aufwendungen sind einer beigefügten Zusammenstellung zu entnehmen. Die Verwaltung gibt an, dass für die Umsetzung der Maßnahmen die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind keine weiteren Veränderungen in der Ergebnisrechnung oder im investiven Finanzplan durch die Vorlage ausgewiesen. Zudem wird in der Vorlage festgehalten, dass keine wesentliche Klimarelevanz vorliegt und somit keine Prüfung von Alternativen oder eine Prüfung auf negative bzw. positive Klimawirkungen durchgeführt wurde. Die Vorlage wird im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Vorberatung und Empfehlung vorgelegt, bevor sie im Rat zur Entscheidung anberaumt wird.
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- 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 16Finanzielle Lage der Stadt Gladbeck zum 30. Juni 2026Zur Vorlage · 26/0460 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 26/0460 des Amts für Finanzen und Beteiligungen dient der Information des Stadtrates über die wirtschaftliche Situation der Stadt Gladbeck. Gegenstand der Vorlage sind zwei Berichte, die den Stichtag 30. Juni 2026 betreffen.
Der erste Bericht umfasst die finanzielle Lage der Stadt zum Ende des ersten Halbjahres des Haushaltsjahres 2026. Dieser enthält eine Ergebnisprognose für das Ende des Berichtszeitraums sowie eine detaillierte Auflistung der wesentlichen Abweichungen im Haushalt. Der zweite Bericht befasst sich mit dem Zins- und Schuldenmanagement der Stadt zum selben Stichtag.
Die Vorlage wurde für die Vorberatung im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss am 21. September 2026 sowie für die Entscheidung im Rat in der Sitzung am 24. September 2026 vorbereitet. Mit dem Beschlussentwurf wird vorgesehen, dass der Rat die Berichte zur finanziellen Lage sowie zum Zins- und Schuldenmanagement zur Kenntnis nimmt. Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch die Vorlage keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen oder wesentliche klimarelevante Auswirkungen entstehen.
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- 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 17Einführung einer Tarifstelle "Zweitausfertigung von Steuer- und Gebührenbescheiden" in die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt GladbeckZur Vorlage · 26/0420 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Gladbeck plant die Einführung einer neuen Tarifstelle in der Verwaltungsgebührensatzung. Mit der Vorlage 26/2420 wird der Rat der Stadt vorgeschlagen, eine Gebühr für die Zweitausfertigung von Steuer- und Gebührenbescheiden zu erheben. Dies betrifft unter anderem Bescheide zur Grundbesitzsteuer, zur Gewerbe- und Vergnügungssteuer sowie zur Hundesteuer.
Hintergrund der Vorlage ist die Zunahme von Anträgen auf erneute Ausstellung bereits erlassener Bescheide. Die Verwaltung führt an, dass die Erstellung dieser Zweitausfertigungen durch Recherche, Ausdruck und postalischen Versand einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursacht, für den bislang keine gesonderte Gebührenregelung existiert. Die rechtliche Grundlage für die Erhebung bildet das Kommunalabgabengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die Gemeindeordnung.
Die vorgeschlagene Gebühr beläuft sich auf eine Pauschale von 5,00 Euro pro Zweitausfertigung. Die Festsetzung orientiert sich am angestrebten Grundsatz der Kostendeckung sowie an der Verhältnismäßigkeit. Neben der Deckung des Aufwands wird als Ziel die Reduzierung des Papierverbrauchs genannt.
Finanzielle Auswirkungen werden als gering eingestuft. Die Verwaltung kalkuliert mit etwa 1.200 Fällen pro Jahr, was jährlichen Erträgen von circa 6.000 Euro entsprechen würde. Der Beschlussentwurf sieht die Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren vor. Federführend für die Vorlage ist der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss.
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- 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 18Standortkonzept für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für E-Scooter-Sharing-Systeme in der Stadt GladbeckStandortkonzept für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für E-Scooter-Sharing-Systeme in der Stadt GladbeckZur Vorlage · 26/0461 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung Gladbeck legt mit der Vorlage 26/0461 ein neues Standortkonzept für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für E-Scooter-Sharing-Systeme vor. Ziel der Neuausrichtung ist es, die Mikromobilität stadtverträglich in den öffentlichen Personennahverkehr zu integrieren und Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum zu vermeiden. Das Konzept sieht einen Wechsel vom bisherigen Free-Floating-System zu einem stationsgebundenen Modell vor. Durch den Einsatz von Geofencing-Technologie soll sichergestellt werden, dass Mietvorgänge ausschließlich an fest definierten Flächen beendet werden können, um die Barrierefreiheit und die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgern zu gewährleisten.
Insgesamt sind 206 Abstellstationen in verschiedenen Stadtteilen vorgesehen, darunter die Schwerpunkte in Butendorf, Mitte, Zweckel und Brauck. Die Auswahl der Standorte erfolgte nach Kriterien wie der Verkehrssicherheit, der Vermeidung von Nutzungskonflikten und der Verfügbarkeit von Restflächen. Die Gesamtzahl der E-Scooter im Stadtgebiet wird auf maximal 300 Fahrzeuge begrenzt. Die Betreiber werden verpflichtet, die Einhaltung der Stationsgrenzen technisch zu garantieren und falsch abgestellte Fahrzeuge zeitnah zu entfernen.
Das Konzept sieht zudem einen Nachsteuerungsmechanismus vor, um Standorte bei auftretenden Konflikten im laufenden Betrieb anpassen zu können. Die rechtliche Grundlage bildet die gewerbliche Sondernutzung gemäß dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Umsetzung des neuen Systems ist für den Beginn des Jahres 202
27 geplant, wobei das Konzept bereits zum 1. Oktober 2026 in Kraft treten soll. Die Verwaltung rechnet mit jährlichen Erträgen in Höhe von 15.000 Euro.
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- 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 19Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 S. 1 GO NRW Genehmigung einer Dienstreise nach Marcq-en-Barœul StädtepartnerschaftZur Vorlage · 26/0421 · Mitteilungsvorlage
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Die vorliegende Mitteilungsvorlage 26/0421 des Büros der Bürgermeisterin befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 S. 1 GO NRW. Gegenstand der Entscheidung ist die Genehmigung einer Dienstreise nach Marcq-en-Barœul im Rahmen der Städtepartnerschaft.
Anlass der Reise ist das Herbstfest Saint-Vincent d'Automne, zu dem die französische Partnerstadt eine Delegation des Rates für den 20. September 2026 eingeladen hat. Die von der Bürgermeisterin und einem Ratsmitglied am 26. August 2026 getroffene Dringlichkeitsentscheidung sieht vor, dass neben der Bürgermeisterin oder einer ihrer Stellvertretungen zwei Vertreter des Rates an der Reise teilnehmen. Die Durchführung der Fahrt soll mit einem Bus der VHS Gladbeck erfolgen. Da die nächste Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses erst am 21. September 2026 stattfindet, wurde die Entscheidung vorab im Wege der Dringlichkeit getroffen.
Der Beschlussentwurf sieht die Genehmigung der Reise für zwei Ratsmitglieder vor. Für die Durchführung der Dienstreise sind keine finanziellen Auswirkungen im Haushalt vorgesehen, da die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Vorlage weist zudem eine negative Klimawirkung aus, wobei eine entsprechende Alternativenprüfung durchgeführt wurde.
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- 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 20Relaunch der städtischen HomepageZur Vorlage · 26/0464 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 26/0464 des Organisations- und Personalamtes dient der Information des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses über den Relaunch der städtischen Homepage. Die Verwaltung plant eine umfassende Neugestaltung der Internetpräsenz, da die aktuelle Webseite die Anforderungen an moderne Webstandards, Barrierefreiheit und ein responsives Design nicht mehr vollständig erfüllt.
Das neue Webangebot soll durch eine intuitive Bedienbarkeit und eine klare Struktur den Zugang zu städtischen Services wie Online-Formularen, Terminvereinbarungen und aktuellen Meldungen erleichtern. Die Webseite soll zudem als technisches Fundament für künftige digitale Anwendungen dienen und als zentrale Datenbasis für Informationen in der Gladbeck App oder auf digitalen Stelen fungieren.
Für die Verwaltung wird durch die technische Umsetzung eine Zeitersparnis bei der Pflege digitaler Leistungen angestrebt. Durch eine automatische Datenübertragung zwischen der Homepage und dem Serviceportal der Stadt Gladbeck soll eine doppelte Datenpflege vermieden werden. Die Erarbeitung des Projekts erfolgte durch das städtische Digitalisierungsteam in Zusammenarbeit mit der nestgov it.
Aus finanzieller Sicht sind für das Vorhaben keine Auswirkungen verzeichnet. Die Vorlage sieht vor, dass der Ausschuss den aktuellen Sachstand zur Kenntnis nimmt. Eine wesentliche Klimarelevanz des Projekts wurde nicht festgestellt.
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- 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 21Ermessenslenkende Verwaltungsvorschrift - Leitfaden für den Umgang mit der Genehmigung von GrundstückszufahrtenZur Vorlage · 26/0367 · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung von Gladbeck hat eine ermessenslenkende Verwaltungsvorschrift erarbeitet, die als Leitfaden für den Umgang mit der Genehmigung von Grundstückszufahrten dienen soll. Ziel der Vorlage ist es, die Abwägungskriterien für die Erteilung von Genehmigungen transparent darzustellen und Konflikte zwischen verschiedenen Verkehrsteilnehmenden, insbesondere zwischen dem Kfz-Verkehr sowie dem Fußgänger- und Radverkehr, zu vermeiden.
Die Vorlage basiert auf der rechtlichen Einordnung von Grundstückszufahrten als Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums. Da für die Nutzung einer Zufahrt in der Regel Gehwege oder Radwege überfahren werden müssen, können ungeeignete Positionierungen Risiken für die Verkehrssicherheit darstellen. Der Leitfaden legt fest, dass zwar kein genereller Rechtsanspruch auf eine spezifische Einfahrt besteht, die Stadt jedoch eine Erschließung von Grundstücken anstrebt. Zusätzliche Zufahrten sollen jedoch nur in Ausnahmefällen genehmigt werden, um die Anzahl der Gehwegüberfahrten gering zu halten.
Bei der Prüfung von Anträgen werden planungsrechtliche sowie straßenverkehrsrechtliche Kriterien herangezogen. Hierbei sind insbesondere die Belange von Menschen mit Behinderungen hinsichtlich Barrierefreiheit und Sicherheit zu berücksichtigen. Zudem müssen Gründe des Straßenbaus, der Schutz von Grünflächen und Baumstandorten sowie die technische Nutzbarkeit der Zufahrt und der zu erreichenden Stellplätze geprüft werden. Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt auf der Verkehrssicherheit, insbesondere der Sicherstellung ausreichender Sichtbeziehungen, um Gefahrenstellen an Einmündungen oder Querungshilfen zu vermeiden.
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Beratungsfolge
- 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 03.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Bauen
- 03.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Bauen
- 22Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse der Ratsfraktion Die Linke-ABI - Straßenbenennung zu Ehren von Nadir Kahraman -
- 23Beschlusscontrolling zu den Änderungsanträgen der Fraktionen zum Haushalt 2026Zur Vorlage · 26/0409 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 26/0409 des Büros der Bürgermeisterin dient der Information des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses über den aktuellen Stand der Umsetzung von Beschlüssen zum Haushalt 2026. Im Rahmen einer Sitzung am 21. September 2026 soll der Ausschuss die Liste der Beschlüsse und Prüfaufträge zur Kenntnis nehmen.
Die Grundlage der Vorlage bildet die Beratung der Vorschläge der Fraktionen zum Haushalt 2026, die am 9. Februar 2026 durch den Ausschuss stattgefunden hat. Diese Beratung führte zu einer Vielzahl von Beschlüssen, die sowohl konkrete Änderungen am Haushalt als auch spezifische Prüfaufträge umfassen. Die Vorlage enthält eine detaillierte Aufstellung, in der zwischen den verschiedenen Beschlüssen und den entsprechenden Prüfaufträgen unterschieden wird und der jeweilige Umsetzungsstand dokumentiert ist.
Mit der Vorlage sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Zudem wird keine wesentliche Klimarelevanz festgestellt, weshalb keine Haupt- oder Alternativenprüfung durchgeführt wurde. Der Entwurf sieht lediglich die formale Kenntnisnahme der Liste der Beschlüsse und Prüfaufträge vor.
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- 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 24Beschlusscontrolling - 1. Halbjahr 2026 - öffentlicher Teil -Zur Vorlage · 26/0410 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 26/0410 dient der Kenntnisnahme des Beschlusscontrollings für das erste Halbjahr 2026. Der Entwurf wurde durch das Büro der Bürgermeisterin erstellt und ist als Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses am 21. September 2026 vorgesehen.
Gegenstand der Vorlage ist die Auflistung der Beschlüsse, die vom Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss im Zeitraum des ersten Halbjahres 2026 gefasst wurden. Mit der Vorlage wird die entsprechende Liste dem Ausschuss zur Information vorgelegt.
Aus finanzieller Sicht sind laut Dokument keine Auswirkungen zu verzeichnen. Es werden weder einmalige noch jährliche Erträge oder Aufwendungen im Rahmen der Ergebnisrechnung oder des investiven Finanzplans ausgewiesen. Zudem wird festgehalten, dass keine wesentliche Klimarelevanz besteht, weshalb eine entsprechende Haupt- und Alternativenprüfung nicht durchgeführt wurde. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass die Liste der im ersten Halbjahr 2026 gefassten Beschlüsse des Ausschusses zur Kenntnis genommen wird.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 25Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 26Mitteilungen der Bürgermeisterin
- 27Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 28Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 29Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses am 29.06.2026nicht öffentlich
- 30Beschlusscontrolling - 1. Halbjahr 2026 - nichtöffentlicher Teil -nicht öffentlich
- 31Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 32Mitteilungen der Bürgermeisterinnicht öffentlich