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Beschlussvorlage

Anregung gem. § 24 GO NRW - Nachbarschaftliche Lärmbelästigung im Bereich Voßstraße/ Zum Brink Lösungsansätze durch Prävention, Vermietereinbindung und Ortsbesichtigung

26/0451 08.09.2026 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

🟡 In Beratung Nächste Station: 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen einer Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW befasst sich die Beschlussvorlage 26/0451 mit wiederkehrenden Ruhestörungen im Bereich Voßstraße und Zum Brink. Die Anregung fordert Maßnahmen wie eine Ortsbesichtigung, präventive Gespräche sowie die Einbindung von Vermietern und Hausverwaltungen, um die Lärmbelästigung für die Anwohnenden zu reduzieren.

Die Verwaltung führt aus, dass der Kommunale Ordnungsdienst bei Meldungen über akute Störungen vor Ort prüft und bei Bedarf ordnungswidrigkeitenrechtliche Maßnahmen einleitet. Zur Sensibilisierung der Mieter werden Gespräche durch die Beratungsstelle RE/init e. V. fortgesetzt. Die zuständige Hausverwaltung wurde schriftlich über die Beschwerden informiert und wurde aufgefordert, die Einhaltung der Hausordnung zu prüfen.

Zusätzlich ist für September 2026 eine melderechtliche Kontrolle geplant, die aufgrund eigenständiger Anhaltspunkte zur Prüfung der Richtigkeit des Melderegisters erfolgt. Hierbei wird die Wohnungsaufsicht einbezogen, um die Einhaltung der Mindestanforderungen an den Wohnraum zu prüfen. Eine Beteiligung des Jugendamtes ist derzeit nicht vorgesehen.

Des Weiteren werden Hinweise auf nicht zugelassene oder abgemeldete Fahrzeuge im öffentlichen Raum durch den Ordnungsdienst überprüft und bei Bedarf verfahren. Ein gemeinsamer Ortstermin der zuständigen Stellen zur Besichtigung der baulichen Gegebenheiten steht zur Verfügung, wobei die Verwaltung darauf hinweist, dass eine angekündigte Besichtigung allein keine belastbaren Rückschlüsse auf das Ausmaß zeitabhängiger Ruhestörungen zulässt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 198 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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