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Beschlussvorlage

Beschwerde gem. § 24 GO NRW - Rattenproblem Johow-Siedlung

26/0450 07.09.2026 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

🟡 In Beratung Nächste Station: 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Beschlussvorlage 26/0450 befasst sich der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss mit einer Beschwerde gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Die Beschwerde, die im Juli 2026 eingereicht wurde, thematisiert das Ausbleiben von Maßnahmen zur Rattenbekämpfung im Bereich der Johow-Siedlung.

Die Verwaltung führt dazu aus, dass im Jahr 2025 regelmäßige Maßnahmen sowie monatliche Köderkontrollen durchgeführt wurden. Diese wurden beendet, als kein Abfraß an den Ködern mehr feststellbar war. Aufgrund neuer Hinweise auf Rattenbefall hat die Verwaltung eine erneute Bekämpfungsaktion veranlasst und einen Schädlingsbekämpfer bereits mit den Arbeiten beauftragt. Eine Kennzeichnungspflicht für die Köder besteht laut Verwaltung nicht, da die Ausbringung ausschließlich in Kanalschächten erfolgt und somit keine Gefahr für Personen oder Tiere besteht.

Die Zuständigkeit der Stadt beschränkt sich auf den öffentlichen Raum; für Privatgrundstücke sind die jeweiligen Eigentümer verantwortlich. Die Verwaltung gibt Hinweise zur Reduzierung von Nahrungsquellen und Versteckmöglichkeiten, wie etwa die korrekte Kompostierung oder das Verschließen von Mülltonnen. Es wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen professionelle Schädlingsbekämpfer beauftragen können, um eine koordinierte Aktion mit der Stadt zu ermöglichen. Der Entwurf sieht vor, dass der Ausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und die Beschwerde zurückweist.

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