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Beschlussvorlage

Ermessenslenkende Verwaltungsvorschrift - Leitfaden für den Umgang mit der Genehmigung von Grundstückszufahrten

26/0367 30.07.2026 Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Bauen

🟡 In Beratung Nächste Station: 03.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Bauen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung von Gladbeck hat eine ermessenslenkende Verwaltungsvorschrift erarbeitet, die als Leitfaden für den Umgang mit der Genehmigung von Grundstückszufahrten dienen soll. Ziel der Vorlage ist es, die Abwägungskriterien für die Erteilung von Genehmigungen transparent darzustellen und Konflikte zwischen verschiedenen Verkehrsteilnehmenden, insbesondere zwischen dem Kfz-Verkehr sowie dem Fußgänger- und Radverkehr, zu vermeiden.

Die Vorlage basiert auf der rechtlichen Einordnung von Grundstückszufahrten als Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums. Da für die Nutzung einer Zufahrt in der Regel Gehwege oder Radwege überfahren werden müssen, können ungeeignete Positionierungen Risiken für die Verkehrssicherheit darstellen. Der Leitfaden legt fest, dass zwar kein genereller Rechtsanspruch auf eine spezifische Einfahrt besteht, die Stadt jedoch eine Erschließung von Grundstücken anstrebt. Zusätzliche Zufahrten sollen jedoch nur in Ausnahmefällen genehmigt werden, um die Anzahl der Gehwegüberfahrten gering zu halten.

Bei der Prüfung von Anträgen werden planungsrechtliche sowie straßenverkehrsrechtliche Kriterien herangezogen. Hierbei sind insbesondere die Belange von Menschen mit Behinderungen hinsichtlich Barrierefreiheit und Sicherheit zu berücksichtigen. Zudem müssen Gründe des Straßenbaus, der Schutz von Grünflächen und Baumstandorten sowie die technische Nutzbarkeit der Zufahrt und der zu erreichenden Stellplätze geprüft werden. Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt auf der Verkehrssicherheit, insbesondere der Sicherstellung ausreichender Sichtbeziehungen, um Gefahrenstellen an Einmündungen oder Querungshilfen zu vermeiden.

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