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Mitteilungsvorlage

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 S. 1 GO NRW Genehmigung einer Dienstreise nach Marcq-en-Barœul Städtepartnerschaft

26/0421 26.08.2026 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

🟡 In Beratung Nächste Station: 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Mitteilungsvorlage 26/0421 des Büros der Bürgermeisterin befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 S. 1 GO NRW. Gegenstand der Entscheidung ist die Genehmigung einer Dienstreise nach Marcq-en-Barœul im Rahmen der Städtepartnerschaft.

Anlass der Reise ist das Herbstfest Saint-Vincent d'Automne, zu dem die französische Partnerstadt eine Delegation des Rates für den 20. September 2026 eingeladen hat. Die von der Bürgermeisterin und einem Ratsmitglied am 26. August 2026 getroffene Dringlichkeitsentscheidung sieht vor, dass neben der Bürgermeisterin oder einer ihrer Stellvertretungen zwei Vertreter des Rates an der Reise teilnehmen. Die Durchführung der Fahrt soll mit einem Bus der VHS Gladbeck erfolgen. Da die nächste Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses erst am 21. September 2026 stattfindet, wurde die Entscheidung vorab im Wege der Dringlichkeit getroffen.

Der Beschlussentwurf sieht die Genehmigung der Reise für zwei Ratsmitglieder vor. Für die Durchführung der Dienstreise sind keine finanziellen Auswirkungen im Haushalt vorgesehen, da die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Vorlage weist zudem eine negative Klimawirkung aus, wobei eine entsprechende Alternativenprüfung durchgeführt wurde.

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