Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner:innen nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses am 23.03.2026
- 5Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung hier: Kooperationsgesellschaft mit der Austrian Real Estate (ARE)Zur Vorlage · 26/0309 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck plant die Gründung einer Kooperationsgesellschaft in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gemeinsam mit der Austrian Real Estate (ARE). Ziel dieses Vorhabens ist es, den Investitionsbedarf im Immobilienbereich der Stadt, etwa bei Schulneubauten, der Feuerwehr oder dem Zentralen Betriebshof, umzusetzen. Die geplante Managementgesellschaft soll zu gleichen Teilen von der Stadt Gladbeck und der ARE getragen werden und primär die Projektvorbereitung für Bauvorhaben übernehmen.
Durch die Ausgestaltung als Inhouse-Gesellschaft nach den Vorgaben des Vergaberechts sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass die Projektvorbereitung ohne Ausschreibungsverfahren beauftragt werden kann. Dabei ist vorgesehen, dass die Stadt Gladbeck die Gestaltungshoheit behält und die öffentlichen Interessen im Vordergrund stehen. Die eigentlichen Planungs- und Bauleistungen werden weiterhin wettbewerblich vergeben. Als erstes konkretes Vorhaben ist der Neubau einer Sportanlage an der Enfieldstraße vorgesehen.
Die Verwaltung bereitet die Gründung der Gesellschaft für das Jahr 2026 vor. Eine Entscheidung über den Beschlussentwurf zur Vorbereitung der Gesellschaftsgründung wird im Rat der Stadt Gladbeck in der Sitzung am 24. September 2026 erwartet.
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- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
- 29.06.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 6Kriminalitätsbericht und Verkehrsunfallbericht 2025 für die Stadt Gladbeck hier: Bericht der PolizeiZur Vorlage · 26/0319 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses am 29. Juni 2026 wird über die Kriminalitäts- und Verkehrsunfallstatistik für das Jahr 2025 in Gladbeck berichtet. Die entsprechende Beschlussvorlage Nummer 26/0319 geht vom Amt für öffentliche Ordnung aus.
Der Leiter der Polizeiinspektion II des Polizeipräsidiums Bottrop wird in der Sitzung die aktuellen Zahlen zur Kriminalität und zu Verkehrsunfällen im Stadtgebiet Gladbeck präsentieren. Ziel ist die Information des Ausschusses über die statistischen Entwicklungen des Berichtszeitraums.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Ausschuss den Bericht der Polizei zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage enthält keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen oder zu einer wesentlichen Klimarelevanz.
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- 29.06.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 7.1Änderungen von Ausschussbesetzungen - BiG-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 26/0286 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Nach der Auflösung der Ratsfraktion BiG I Neue Demokraten und der anschließenden Bildung der Ratsfraktion BiG sowie der Ratsgruppe Neue Demokraten liegt dem Rat ein Vorschlag zur Änderung der Ausschussbesetzungen vor. Da Mitglieder der neuen Fraktionsstrukturen ihre Mandate in den Ausschüssen für Schule, Wirtschaftsförderung und Grundstück sowie im Kulturausschuss niedergelegt haben, sind personelle Anpassungen in mehreren Gremien vorgesehen.
Die BiG-Ratsfraktion schlägt vor, die Zusammensetzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr/Betriebsausschuss ZBG, des Wahlausschusses sowie des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Energie zu verändern. Im Wahlausschuss sollen sowohl ein ordentliches Mitglied als auch ein stellvertretendes Mitglied neu besetzt werden. Für den Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr/Betriebsausschuss ZBG ist eine Änderung der stellvertretenden Besetzung vorgesehen. Des Weiteren sind Neubesetzungen im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Energie sowie im Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss geplant. Im Schulausschuss soll ein ordentliches Mitglied ersetzt werden, während für den Kulturausschuss die Nachbesetzung eines ordentlichen Mitglieds vorgeschlagen wird.
Die Neubesetzungen sollen die durch die veränderte Fraktionsstruktur entstandenen Vakanzen schließen. Die Vorlage weist keine finanziellen Auswirkungen sowie keine wesentliche Klimarelevanz auf.
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- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
- 29.06.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 7.2Änderungen von Ausschussbesetzungen - AfD-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 26/0307 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Ratsfraktion hat im Rahmen der Beschlussvorlage 26/0307 Änderungen der Ausschussbesetzungen beantragt. Hintergrund der Anfrage ist das Ausscheiden eines Ratsmitglieds aus seinen Mandaten in den Ausschüssen des Rates der Stadt Gladbeck.
Der Entwurf sieht vor, die Zusammensetzung des Schulausschusses anzupassen. Durch die Neubesetzung eines ordentlichen Mitglieds ändert sich die Struktur des Gremiums dahingehend, dass die Anzahl der sachkundigen Bürger unter den stellvertretenden Mitgliedern von drei auf vier steigt. Die Anzahl der ordentlichen Ratsmitglieder bleibt bei acht.
Zudem werden personelle Nachbesetzungen für den Ausschuss für Senioren, Soziales und Gesundheit sowie für den Sportausschuss vorgeschlagen. In beiden Gremien sollen neue stellvertretende Mitglieder gewählt werden, um die Positionen der ausgeschiedenen Ratsmitglieder zu besetzen. Die vorgeschlagenen Personen erfüllen die rechtlichen Voraussetzungen für eine Wahl gemäß der Gemeindeordnung NRW.
Durch diese personellen Veränderungen im Ausschusswesen entstehen keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Gladbeck. Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss ist für die Vorlage federführend.
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- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
- 29.06.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 7.3Änderung von Ausschussbesetzungen - CDU-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 26/0326 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen der Vorlage 26/0326 eine Änderung der Besetzung des Kulturausschusses beantragt. Grund für den Antrag ist das Ausscheiden eines Ratsmitglieds aus seinem Mandat in diesem Ausschuss. Die Fraktion schlägt vor, ein weiteres Ratsmitglied als ordentliches Mitglied nachzuwählen.
Mit dieser personellen Neuerung verändert sich die Struktur des Kulturausschusses. Die Anzahl der ordentlichen Mitglieder aus dem Rat erhöht sich von acht auf neun, während die Anzahl der sachkundigen Bürger in der ordentlichen Mitgliedschaft von sieben auf sechs sinkt. Die Zusammensetzung der stellvertretenden Mitglieder bleibt mit elf Ratsmitgliedern und vier sachkundigen Bürgern unverändert.
Der Beschlussentwurf stützt sich auf die entsprechenden Regelungen der Gemeindeordnung NRW zur Nachbesetzung von Ausschüssen. Aus finanzieller Sicht ergeben sich durch die vorgeschlagene Änderung keine Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Gladbeck. Zudem liegen keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen vor. Der Antrag wurde im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss vorberaten und steht zur Entscheidung im Rat anberaumt.
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- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
- 29.06.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 8Bestellung von beratenden Ausschussmitgliedern gemäß § 58 Abs. 1 S. 7 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)Zur Vorlage · 26/0292 · Beschlussvorlage
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Die neu gegründete Ratsgruppe „Neue Demokraten“ hat die Bestellung von beratenden Mitgliedern in verschiedenen Ausschüssen beantragt. Grundlage für diesen Antrag ist die Gemeindeordnung NRW, welche es Fraktionen oder Ratsgruppen, die in einem Ausschuss nicht vertreten sind, ermöglicht, Personen mit beratender Stimme zu benennen.
Im Rahmen der vorliegenden Beschlussvorlage wird vorgeschlagen, ein Ratsmitglied der Ratsgruppe als ordentliches beratendes Mitglied im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss sowie im Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss zu bestellen. Ein weiteres Ratsmitglied der Gruppe soll beratende Mitgliedschaften im Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Bauen sowie im Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr erhalten.
Die personellen Ergänzungen sollen die Mitwirkung der neu formierten Gruppe in den entsprechenden Gremien sicherstellen. Für die vorgeschlagenen Besetzungen ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Gladbeck. Zudem sind keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen mit dieser Entscheidung verbunden. Die Vorlage dient der Entscheidung im Rat sowie der Vorberatung im zuständigen Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss.
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- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
- 29.06.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 9Auflösung und Neubildung des WahlausschussesZur Vorlage · 26/0305 · Beschlussvorlage
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Aufgrund einer veränderten Fraktionsstruktur im Rat der Stadt Gladbeck liegt eine Beschlussvorlage zur Auflösung und Neubildung des Wahlausschusses vor. Hintergrund ist die Auflösung der Ratsfraktion BiG I Neue Demokraten zum 6. Mai 2026, woraus die neuen Fraktionen BiG und Neue Demokraten hervorgingen.
Nach den Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist eine Anpassung von Ausschüssen erforderlich, wenn die Kräfteverhältnisse im Rat wesentlich verändert werden und dies die Sitzverteilung nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren beeinflusst. Eine Neuberechnung für den zehnköpfigen Wahlausschuss zeigt, dass die CDU-Fraktion einen Sitz verliert, während die Verteilung der übrigen Mandate auf die anderen Fraktionen und Gruppen keine Änderungen in der Sitzzuteilung zur Folge hat.
Der Entwurf sieht vor, den bisherigen Wahlausschuss aufzulösen und neu zu besetzen. Der Ausschuss übernimmt Aufgaben wie die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke sowie die Entscheidung über die Zulassung von Wahlvorschlägen und die Feststellung der Wahlergebnisse. Die Vorsitzende des Ausschusses ist die Wahlleiterin, welche durch die Bürgermeisterin ausgeübt wird. Der Ausschuss besteht aus Beisitzern und deren persönlichen Stellvertretungen.
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- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
- 29.06.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 10Auflösung und Neubildung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und IntegrationZur Vorlage · 26/0306 · Beschlussvorlage
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Aufgrund der Auflösung der Ratsfraktion BiG I Neue Demokraten zum 6. Mai 2026 und der anschließenden Bildung der Ratsfraktionen BiG sowie Neue Demokraten liegt eine Veränderung der Kräfteverhältnisse im Rat vor. Um den Grundsatz der Spiegelbildlichkeit gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zu wahren, wird die Auflösung und Neubildung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration beantragt.
Eine Neuberechnung der Sitzverteilung nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren ergibt für den siebenköpfigen Ausschuss eine Änderung der Zusammensetzung. Die SPD-Ratsfraktion erhält durch die neue Struktur einen zusätzlichen Sitz, sodass sich die Besetzung aus drei Sitzen für die SPD, zwei Sitzen für die CDU und einem Sitz für die AfD zusammensetzt.
Der Beschlussentwurf sieht zudem Regelungen für die Vertretung von Ausschussmitgliedern vor. Sollten weder die direkt bestellten Mitglieder noch deren Stellvertretungen an den Sitzungen teilnehmen können, wird eine weitere Vertretung durch Ratsmitglieder der jeweiligen Fraktion in alphabetischer Reihenfolge vorgeschlagen. Der Ausschuss setzt sich gemäß der Hauptsatzung weiterhin aus 14 direkt gewählten Mitgliedern der Migrantenvertretung und sieben vom Rat bestellten Ratsmitgliedern zusammen.
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- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
- 29.06.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 11Bestimmung eines stellvertretenden AusschussvorsitzendenZur Vorlage · 26/0304 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 26/0304 befasst sich mit der Neubesetzung des stellvertretenden Vorsitzes im Kulturausschuss der Stadt Gladbeck. Im Rahmen der Sitzung vom 20. November 2025 wurden die Ausschussvorsitze unter den Fraktionen verteilt. Ein zuvor von der AfD-Ratsfraktion vorgeschlagener stellvertretender Vorsitzender des Kulturausschusses ist der Fraktion am 9. Februar 2026 nicht mehr angehörig.
Nach den geltenden Regelungen der Gemeindeordnung bestimmt die Fraktion, der das Ratsmitglied angehörte, im Falle eines Ausscheidens einen Nachfolger für die Position. Ein förmlicher Ratsbeschluss ist hierfür zwar nicht notwendig, die Bestimmung soll jedoch in einer öffentlichen Ratssitzung erfolgen. Die AfD-Ratsfraktion hat nun ein neues Ratsmitglied als stellvertretenden Vorsitzenden des Kulturausschusses vorgeschlagen. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass diese Bestimmung im Rat zur Kenntnis genommen wird. Durch die personelle Änderung entstehen keine finanziellen Auswirkungen oder wesentliche klimarelevante Folgen für die Stadt.
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- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
- 29.06.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 12Vorlage des Jahresabschlusses 2025 und Lageberichtes der Stadtsparkasse Gladbeck, Verwendung des Jahresüberschusses gem. § 25 Sparkassengesetz NW und Entlastung der OrganeZur Vorlage · 26/0324 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage zum Jahresabschluss 2025 und zum Lagebericht der Stadtsparkasse Gladbeck behandelt die Verwendung des Jahresüberschusses sowie die Entlastung der Organe der Sparkasse. Der geprüfte Abschluss zum 31. Dezember 2025 weist eine Bilanzsumme von rund 976 Millionen Euro aus.
Für das Geschäftsjahr 2025 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 203.701,66 Euro ermittelt. Der Verwaltungsrat schlägt vor, diesen gesamten Betrag in die Sicherheitsrücklage der Stadtsparkasse einzustellen, sodass keine Ausschüttung an den Träger erfolgt. Im Haushalt der Stadt Gladbeck für das Jahr 2026 war auf Grundlage früherer Prognosen ein Ertrag aus der Sparkasse in Höhe von 147.250 Euro veranschlagt.
Zudem wird berichtet, dass die jährliche Überprüfung zur Einhaltung des Corporate Governance Kodex für Sparkassen in Nordrhein-Westfalen keine grundlegenden Abweichungen oder Verstöße ergeben hat. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck den Lagebericht und den Jahresabschluss zur Kenntnis nimmt, den Organen der Stadtsparkasse die Entlastung erteilt und die Verwendung des Jahresüberschusses in die Sicherheitsrücklage beschließt.
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- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
- 29.06.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 13Besetzung der gemeinsamen Wahlausschüsse mit den Städten Gelsenkirchen und Bottrop zur Landtagswahl am 25.04.2027Zur Vorlage · 26/0322 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Vorfeld der Landtagswahl am 25. April 2027 befasst sich der Rat der Stadt Gladbeck mit der Besetzung der gemeinsamen Wahlausschüsse mit den Städten Gelsenkirchen und Bottrop. Diese Ausschüsse sind unter anderem für die Zulassung von Wahlvorschlägen sowie die Feststellung der Wahlergebnisse zuständig. Das Stadtgebiet Gladbecks ist dabei auf zwei Wahlkreise verteilt: den Wahlkreis 73, der Teile von Gelsenkirchen umfasst, und den Wahlkreis 75, der Teile von Bottrop einschließt.
Für den Wahlkreis 75 hat die Kreiswahlleitung der Stadt Bottrop die Entsendung eines Beisitzers sowie einer Stellvertretung durch den Rat der Stadt Gladbeck angefordert. Die Berechnung der Vertretungsberechtigung basiert auf dem Anteil der Wahlberechtigten in den zugehörigen Stadtteilen Gladbecks. Bezüglich des Wahlkreises 73 teilte die Stadt Gelsenkirchen mit, dass die Besetzung dort erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen wird.
Nach einer Anhörung der Fraktionen liegt der Verwaltung ein Vorschlag der SPD-Fraktion für die Vertretung im Kreiswahlausschuss des Wahlkreises 75 vor. Der Rat soll über die Entsendung eines Beisitzers und einer Stellvertretung aus der SPD-Fraktion entscheiden. Mit dieser Entscheidung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden.
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- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
- 29.06.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 14Beteiligung an der Emscher Lippe Energie GmbH (ELE) hier: Zuführung von EigenkapitalZur Vorlage · 26/0276 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Gladbeck wird über eine Zuzahlung der Gesellschafter an die Emscher Lippe Energie GmbH (ELE) beraten. Insgesamt ist eine Zuführung von Eigenkapital in Höhe von 24 Millionen Euro vorgesehen, die sich entsprechend der Beteiligungsquoten aus den Beiträgen der Städte Bottrop und Gladbeck, der Stadtwerke Gelsenkirchen GmbH sowie der Westenergie AG zusammensetzt. Der Anteil der Stadt Gladbeck beläuft sich auf 4.008.000 Euro. Durch diese Maßnahme soll die Eigenkapitalquote der ELE von derzeit rund 7 Prozent auf etwa 19 Prozent angehoben werden.
Die Begründung für die Kapitalzuführung liegt in den hohen Investitionsanforderungen im Bereich der Wärmewende, der Elektromobilität sowie des Ausbaus der Strom- und Gasnetze. Zudem sollen durch die Stärkung des Eigenkapitals die Liquidität für den Rückbau von Gasnetzen gesichert und die Konditionen für die Besicherung von Geschäftsaktivitäten verbessert werden. Laut vorliegendem Dokument ist die aktuelle Kapitalausstattung nicht ausreichend, um künftige Investitionsvorhaben zu bewältigen oder die Kapitalmarktfähigkeit zur Aufnahme von Fremdkapital sicherzustellen.
Die Finanzierung des Gladbecker Anteils soll über einen Investitionskredit erfolgen. Dabei wird im ersten Jahr mit Zinsbelastungen zwischen 135.000 und 170.000 Euro gerechnet, während der erwartete jährliche Ausschüttungsertrag bei 4.008.000 Euro liegt. Die Kapitalzuführung selbst ist ergebnisneutral, da es sich um eine reine Vermögensübertragung in das Eigenkapital der Gesellschaft handelt.
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- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
- 29.06.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 15NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 - Verwendung der FörderungZur Vorlage · 26/0323 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Gladbeck plant die Verwendung von Fördermitteln aus dem NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036. Für die Stadt wurde eine pauschale Zuwendung in Höhe von 35.185.524,31 Euro bewilligt. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, diese Mittel für Maßnahmen einzusetzen, die im Rahmen der Strategie „Zukunft Gladbeck 2035“ erarbeitet wurden. Die Verteilung der Fördermittel orientiert sich an festgelegten Quoten: 50 Prozent sind für Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur vorgesehen, 20 Prozent fließen in die Sanierung von Liegenschaften sowie in Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsmaßnahmen, und die verbleibenden 30 Prozent sind für Bereiche wie Verkehrsinfrastruktur, Digitalisierung, Sportinfrastruktur sowie öffentliche Sicherheit reserviert.
Die Förderung gilt für Sachinvestitionen über 50.000 Euro pro Einzelmaßnahme, deren Vertragsabschlüsse nach dem 1. Januar 2025 erfolgt sind. Die Projekte müssen bis spätestens Ende 2036 angemeldet und die Durchführung bis Ende 2042 abgeschlossen sein, wobei die Mittel bis Ende 2043 abgerufen werden müssen. Bei der Projektauswahl wurden Kriterien wie der Reifegrad der Planung, die Übereinstimmung mit politischen Schwerpunkten sowie die Vermeidung von Kreditaufnahmen berücksichtigt. Während die Zuwendung den städtischen Eigenanteil an den Investitionen reduziert und zur Entlastung des Haushalts beitragen kann, weist die Verwaltung darauf hin, dass entstehende Folgekosten nicht durch die Förderung abgedeckt sind.
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Hauptdokument|20260617151800-0|20260617151814-0|20260617151822-0
Beratungsfolge
- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
- 29.06.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 16Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen für das Haushaltsjahr 2026Zur Vorlage · 26/0317 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 26/0317 befasst sich mit der Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen für das Haushaltsjahr 2026. Den Unterlagen des Amtes für Finanzen und Beteiligungen zufolge belaufen sich die geplanten Auszahlungen im investiven Finanzplan auf insgesamt 41.645 Euro. Die detaillierten Einzelheiten zu diesen Beträgen sind in einer beigefügten Zusammenstellung aufgeführt.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass die in der entsprechenden Liste aufgeführten Mittelbereitstellungen gemäß § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen genehmigt werden. In Bezug auf die Klimarelevanz wird in der Vorlage festgehalten, dass keine wesentlichen Auswirkungen zu erwarten sind und somit weder eine negative noch eine positive Klimawirkung vorliegt. Eine Durchführung einer Alternativenprüfung war aufgrund dieser Einschätzung nicht erforderlich. Die Entscheidung über diese Vorlage ist im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss sowie im Rat vorgesehen.
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- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
- 29.06.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 17Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen gem. §83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2025Zur Vorlage · 26/0316 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage Nummer 26/0316 wird dem Rat eine Zusammenstellung der unerheblichen über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen für das Haushaltsjahr 2025 vorgelegt. Die Vorlage basiert auf den Vorgaben des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), wonach unerhebliche über- oder außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen dem Rat zur Kenntnis gegeben werden müssen.
Die zuständige Fachabteilung hat hierzu eine Übersicht erstellt, die im Rahmen der Vorberatung durch den Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss behandelt wird. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat diese Zusammenstellung der Mittelbereitstellungen förmlich zur Kenntnis nimmt.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind keine weiteren Folgen durch diesen Vorgang vermerkt. Zudem wurde im Rahmen der Prüfung festgestellt, dass die Vorlage keine wesentliche Klimarelevanz aufweist, wodurch eine Durchführung einer Alternativenprüfung nicht erforderlich war.
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- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
- 29.06.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 18Erlass einer Verordnung nach § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) - Sonntagsöffnung für September 2026 anlässlich des AppeltatenfestesZur Vorlage · 26/0249 · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 26/0249 den Erlass einer Verordnung zur Sonntagsöffnung in Gladbeck für September 2026 beantragt. Hintergrund des Antrags der Werbegemeinschaft Gladbeck e. V. ist die geplante Öffnung von Verkaufsstellen am 6. September 2026 zwischen 13:00 und 18:00 Uhr anlässlich des Appeltatenfestes.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens nach dem Ladenöffnungsgesetz NRW haben die Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen, der Handelsverband NRW, die Handwerkskammer Münster sowie die evangelische und die katholische Kirche keine Einwände gegen die geplante Öffnung erhoben. Die Gewerkschaft ver.di lehnte die Öffnung hingegen ab und verwies in ihrer Stellungnahme auf die geltende Rechtsprechung bezüglich der Notwendigkeit eines besonderen Anlasses.
Die zuständige Fachabteilung bewertet das Vorhaben als rechtmäßig, da ein öffentliches Interesse durch den Zusammenhang mit dem Appeltatenfest gegeben ist. Die geplante Öffnung beschränkt sich dabei auf Bereiche, die unmittelbar an die Veranstaltungsflächen angrenzen und von der Ausstrahlung des Festes erfasst werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, die entsprechende Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für den genannten Zeitraum zu beschließen.
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Hauptdokument|20260603091359-0|20260603091403-0|20260603091406-0|20260603091409-0|20260603091420-0|20260611110452-0|20260603092507-0|20260603090159-0|20260603090202-0|20260603090209-0|20260603090213-0|20260603091350-0|20260603091352-0|20260603091355-0
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- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
- 29.06.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 19Genehmigung einer Dienstreise - Städtepartnerschaft mit Wodzislaw -Zur Vorlage · 26/0290 · Beschlussvorlage
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Im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss der Stadt Gladbeck wird über die Genehmigung einer Dienstreise zur polnischen Partnerstadt Wodzisław Śląski beraten. Anlass der Reise ist das Wodzisław Śląski City Festival, welches im Zeitraum vom 7. bis 9. August 2026 stattfindet.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass neben der Bürgermeisterin vier Vertretungen des Rates an der Reise teilnehmen sollen. Die Anreise wird per Flugzeug erfolgen. Die finanziellen Auswirkungen beschränken sich auf die anfallenden Reisekosten, für welche die notwendigen Haushaltsmittel bereits zur Verfügung stehen.
Hinsichtlich der Klimarelevanz wird in der Vorlage eine negative Klimawirkung durch die Durchführung der Reise angegeben. Im Rahmen des Verfahrens wurde eine entsprechende Alternativenprüfung durchgeführt und das Ergebnis der Prüfung der Vorlage beigefügt. Die Entscheidung über die Genehmigung der Reise einschließlich etwaiger Änderungen steht im Zentrum der Ausschusssitzung.
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- 29.06.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 20Genehmigung einer Dienstreise - Städtepartnerschaft mit Schwechat -Zur Vorlage · 26/0291 · Beschlussvorlage
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Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss der Stadt Gladbeck befasst sich mit der Genehmigung einer Dienstreise nach Schwechat in Österreich. Anlass der Reise ist das Schwechater Stadtfest, welches im Zeitraum vom 28. bis 30. August 2026 unter dem Motto „60 Jahre Städtepartnerschaft“ stattfindet. Die Vorlage sieht vor, dass neben der Bürgermeisterin auch vier Vertretungen des Rates an dieser Delegation teilnehmen sollen.
Die Durchführung der Reise ist per Flugzeug geplant. In der Begründung wird auf die Einladung der österreichischen Partnerstadt verwiesen. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist vermerkt, dass die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Bezüglich der Klimarelevanz wurde aufgrund der Nutzung des Flugzeugs eine negative Klimawirkung festgestellt, wobei eine entsprechende Alternativenprüfung durchgeführt wurde.
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Beratungsfolge
- 29.06.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 21Sachstandsbericht DigitalisierungZur Vorlage · 26/0318 · Mitteilungsvorlage
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Im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss wird ein Sachstandsbericht zur Digitalisierung vorgelegt. Grundlage ist die im Jahr 2023 verabschiedete Digitalisierungsstrategie der Stadt Gladbeck, welche die Verbesserung des Serviceangebots für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Modernisierung der Verwaltung durch den Einsatz digitaler Lösungen zum Ziel hat.
Seit dem letzten Bericht im Juni 2025 wurden weitere Projekte aus dieser Strategie umgesetzt. Zudem werden neue Vorhaben in die Planung einbezogen, wobei ein besonderer Fokus auf dem Einsatz künstlicher Intelligenz liegt. Über den aktuellen Sachstand wird in der Sitzung mündlich berichtet. Der Ausschuss soll den Bericht zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage enthält keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen oder wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 29.06.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 22Übertragung von Mitteln zur Fortführung der Arbeit des Gladbecker Bündnis für Familie - Erziehung, Bildung, ZukunftZur Vorlage · 26/0321 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss befasst sich mit der Übertragung von Mitteln zur Fortführung der Arbeit des Gladbecker Bündnisses für Familie – Erziehung, Bildung, Zukunft. Das Netzwerk umfasst zahlreiche Institutionen, Organisationen und Verbände aus den Bereichen Verwaltung, Bildung, Soziales und Wirtschaft sowie die Zivilgesellschaft. Ziel der Zusammenarbeit ist die Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen in Gladbeck durch die Vernetzung bestehender Angebote und die Entwicklung neuer Projekte.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass die zum Stichtag 31. Dezember 2025 noch verfügbaren Mittel aus dem ehemaligen Stiftungsvermögen der aufgelösten Stiftung Zukunftswerkstatt Gladbeck verwendet werden sollen. Dieser Betrag beläuft sich auf 587.899,85 Euro. Die Verwendung dieser Mittel soll ausschließlich Projekten und Maßnahmen des Bündnisses dienen, bis die Summe vollständig ausgeschöpft ist. Dabei ist die Zweckbindung an die gemeinnützigen Ziele der ursprünglichen Stiftung zu wahren. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen haushaltsrechtlichen und wirtschaftlichen Maßnahmen für diese Mittelverwendung umzusetzen.
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- 29.06.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 23Antrag zum Gladbecker Bündnis für Familie - Erziehung, Bildung Zukunft: "Kinder/Familienstadtkarte Gladbeck"Zur Vorlage · 26/0239 · Beschlussvorlage
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Die Werkstatt „Frühe Bildung & Familienbildung“ des Gladbecker Bündnisses für Familie – Erziehung, Bildung, Zukunft hat einen Antrag auf Projektförderung für die Entwicklung einer Kinder- und Familienstadtkarte gestellt. Ziel des Vorhabens ist es, die bestehenden Angebote in den Sozialräumen der Stadt für Kinder und Familien niederschwellig darzustellen.
Das Projekt sieht die Erstellung von DIN-A1-Postern in Schwarz-Weiß vor, die speziell für Bildungseinrichtungen im Elementar- und Primarbereich konzipiert sind. Durch das Schwarz-Weiß-Format sollen die Plakate von den Kindern anschließend selbst ausgemalt werden können. Die Karten sollen zentrale Orte wie Kindergärten, Schulen, Vereine sowie Spiel- und Freizeitplätze abbilden. Dabei ist geplant, verschiedene Stadtteile durch vergrößerte Ausschnitte hervorzuheben, um die lokalen Lebensräume erkennbar zu machen. Neben der physischen Verteilung in Kitas und Grundschulen ist auch eine digitale Bereitstellung vorgesehen.
Der zeitliche Rahmen für die Umsetzung ist von Juni bis Dezember 2026 angesetzt. Die veranschlagten Gesamtkosten belaufen sich auf 12.000 Euro, wovon ein Teil für die grafische Gestaltung und ein Teil für die Druckkosten vorgesehen ist. Der Jugendhilfeausschuss soll dem Projekt zustimmen, während der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss die Freigabe der Mittel für das Haushaltsjahr 2026 leisten soll.
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- 29.06.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 29.06.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 23.06.2026 · Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- 24Kindertageseinrichtungen in Gladbeck - Sonderförderung für das Kindergartenjahr 2026/2027Zur Vorlage · 26/0271 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für das Kindergartenjahr 2026/2027 ist die Gewährung von Sonderfördermitteln für die Kindertageseinrichtungen in Gladbeck vorgesehen. Da die Träger der Einrichtungen nicht in der Lage sind, ihren gesetzlichen Eigenanteil nach dem Kinderbildungsgesetz zu erbringen, sieht die Vorlage vor, dass die Stadt diese Kosten übernimmt. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Platzangebot an Kitaplätzen sicherzustellen und die Vielfalt der Trägerschaft, einschließlich kirchlicher und freier Organisationen, zu erhalten.
Die Berechnung der Mittel basiert auf den Durchschnittswerten der Trägereihenanteile aus den Jahren 2022/2023 und 2023/2024. Diese Vorgehensweise gilt bis zum Ende des Kindergartenjahres 2026/20pre7, bevor eine neue allgemeingültige Richtlinie für die Folgejahre vorgelegt wird. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage können bestimmte Träger wie die AWO, Junikum und die Falkennest Kita gGmbH ihren Anteil von 7,8 Prozent nicht selbst aufbringen, weshalb die Übernahme durch die Kommune an diese Bedingung geknüpft ist.
Die Gesamtsumme der Sonderförderung für das Jahr 2026/2027 beläuft sich auf rund 1,71 Millionen Euro. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind vorhanden. Der Jugendhilfeausschuss soll der Gewährung dieser Mittel zustimmen und dem Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss die Freigabe der erforderlichen Mittel empfehlen.
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Beratungsfolge
- 29.06.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 29.06.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 23.06.2026 · Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- 25Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse der Ratsfraktion Die Linke-ABI Gladbeck - Ausstattung und Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration -
- 26Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse der BiG-Ratsfraktion - Änderung der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck - Sitzungsgeld statt monatlichen pauschalen Aufwandsentschädigungen für Ausschussvorsitzende -
- 27Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse der Ratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen - Digital statt Papier - Reduzierung unnötiger postalischer Verwaltungsprozesse -
- 28Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse der Ratsfraktion Die Linke.ABI - Demokratiegerechte Wahlplakatierung -
- 29Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 30Mitteilungen der Bürgermeisterin
- 31Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 32Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 33Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses am 23.03.2026nicht öffentlich
- 34.1Höhergruppierung einer Beschäftigtennicht öffentlich
- 34.2Höhergruppierung einer Beschäftigtennicht öffentlich
- 35Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 36Mitteilungen der Bürgermeisterinnicht öffentlich