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Beschlussvorlage

Kindertageseinrichtungen in Gladbeck - Sonderförderung für das Kindergartenjahr 2026/2027

26/0271 30.05.2026 Jugendhilfeausschuss

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Für das Kindergartenjahr 2026/2027 ist die Gewährung von Sonderfördermitteln für die Kindertageseinrichtungen in Gladbeck vorgesehen. Da die Träger der Einrichtungen nicht in der Lage sind, ihren gesetzlichen Eigenanteil nach dem Kinderbildungsgesetz zu erbringen, sieht die Vorlage vor, dass die Stadt diese Kosten übernimmt. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Platzangebot an Kitaplätzen sicherzustellen und die Vielfalt der Trägerschaft, einschließlich kirchlicher und freier Organisationen, zu erhalten.

Die Berechnung der Mittel basiert auf den Durchschnittswerten der Trägereihenanteile aus den Jahren 2022/2023 und 2023/2024. Diese Vorgehensweise gilt bis zum Ende des Kindergartenjahres 2026/20pre7, bevor eine neue allgemeingültige Richtlinie für die Folgejahre vorgelegt wird. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage können bestimmte Träger wie die AWO, Junikum und die Falkennest Kita gGmbH ihren Anteil von 7,8 Prozent nicht selbst aufbringen, weshalb die Übernahme durch die Kommune an diese Bedingung geknüpft ist.

Die Gesamtsumme der Sonderförderung für das Jahr 2026/2027 beläuft sich auf rund 1,71 Millionen Euro. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind vorhanden. Der Jugendhilfeausschuss soll der Gewährung dieser Mittel zustimmen und dem Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss die Freigabe der erforderlichen Mittel empfehlen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 175 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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