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Tagesordnung
- 1Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 2Genehmigung der Tagesordnung
- 3Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates am 29.02.2024
- 4Änderung von Ausschussbesetzungen - Ratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen -Zur Vorlage · 24/0208 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat aufgrund eines Wechsels im Fraktionsvorsitz eine Neubesetzung der Ausschüsse in Gladbeck beantragt. Laut der Beschlussvorlage 24/0208 sollen die personellen Zusammensetzungen in mehreren Gremien angepasst werden.
Im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss wird Peter Kleimann als ordentliches Mitglied vorgeschlagen, während Elke Marita Stuckel-Lotz als stellvertretendes Mitglied fungieren soll. Für den Sportausschuss sieht der Entwurf vor, dass Matthias Winkler als ordentliches Mitglied eintritt sowie Bernd Lehmann und Peter Kleimann die Stellvertretung übernehmen. Im Schulausschuss wird Ramona Karatas als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen. Zudem sollen Ramona Karatas und Peter Kleimann als ordentliche Mitglieder in den Rechnungsprüfungsausschuss berufen werden.
Die Neuregelung umfasst zudem eine Anpassung der Zusammensetzung der Ausschüsse hinsichtlich der Anzahl der Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger. Im Sportausschuss erhöht sich die Zahl der ordentlichen Mitglieder auf 12, während die Zahl der sachkundigen Bürger auf 3 sinkt. Im Kulturausschuss sowie im Rechnungsprüfungsausschuss ergeben sich ebenfalls Änderungen in der Verteilung der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder. Finanzielle Auswirkungen oder wesentliche klimarelevante Folgen werden durch diese personellen und strukturellen Änderungen nicht erwartet.
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- 4.1Änderung einer Ausschussbesetzung - Ratsfraktion Die Linke -Zur Vorlage · 24/0241 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Die Linke hat mit der Vorlage 24/0241 eine Änderung der Ausschussbesetzung beantragt. Der Antrag umfasst personelle Veränderungen in zwei Gremien des Gladbecker Stadtrats.
Im Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität soll ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied nachrücken und ein anderes Ratsmitglied als stellvertretendes Mitglied fungieren. Parallel dazu ist vorgesehen, dass dasselbe Ratsmitglied ebenfalls als ordentliches Mitglied in den Wirtschaftsförderungs- und Bauausschuss gewählt wird.
Die Vorlage wurde im Büro der Bürgermeisterin erstellt und liegt dem Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Vorberatung vor. Mit der vorgeschlagenen Neubesetzung der Ausschussmandate sind laut Dokument keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Gladbeck verbunden. Zudem ergeben sich aus der personellen Umbesetzung keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen.
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- 5Feuerschadengemeinschaft kreisfreier Städte Rheinlands und Westfalens (FSG) - Benennung einer Vertreterin/eines Vertreters für die Mitgliederversammlung -Zur Vorlage · 24/0121 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, die personelle Vertretung in der Feuerschadengemeinschaft kreisfreier Städte Rheinlands und Westfalens (FSG) zu ändern. Da die Stadt gemäß der Satzung der FSG ein Mitglied zur Mitgliederversammlung entsenden muss, liegt dem Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss eine entsprechende Beschlussvorlage vor.
Bisher wurde die Vertretung durch die städtische Rechtsdirektorin Marie-Antoinette Breil wahrgenommen. Aufgrund ihrer Ernennung zur Beigeordneten und des damit einhergehenden Wechsels in der Leitung des Rechtsamtes wird nun eine Neubesetzung vorgeschlagen. Die Vorlage sieht vor, künftig Catrin Armgart, Assessorin jur., als Vertreterin der Stadt Gladbeck in die Mitgliederversammlung der FSG zu entsenden.
Die Entscheidung über die Benennung obliegt dem Rat der Stadt Gladbeck. Mit dieser personellen Änderung sind laut den vorliegenden Unterlagen keine finanziellen Auswirkungen für das Stadtbudget verbunden. Die Vorlage wurde zur Vorberatung im zuständigen Ausschuss vorgelegt, bevor sie im Rat beschlossen werden soll.
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- 6GVV-Kommunalversicherung VVaG - Benennung einer Vertreterin/eines Vertreters für die Mitgliederversammlung -Zur Vorlage · 24/0120 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, die personelle Vertretung in der Mitgliederversammlung der GVV-Kommunalversicherung VVaG zu ändern. Aufgrund der Ernennung der bisherigen Vertreterin, der städtischen Rechtsdirektorin Marie-Antoinette Breil, zur Beigeordneten und dem damit verbundenen Wechsels in der Leitung des Rechtsamtes wird eine Neubesetzung vorgeschlagen.
Gemäß den Satzungen der GVV-Kommunalversicherung VVaG ist die Stadt Gladbeck dazu verpflichtet, eine Vertretung in die Mitgliederversammlung zu entsenden. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass künftig Catrin Armgart, Assessorin jur., die Interessen der Stadt in diesem Gremium wahrnimmt. Die rechtliche Grundlage für die Bestellung von Vertretern der Gemeinde in Unternehmen und Einrichtungen bildet dabei die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Mit der Neubesetzung der Vertretung sind keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Gladbeck verbunden. Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss berät über die Vorlage, um eine Entscheidung durch den Rat vorzubereiten.
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- 7Neufassung der Entgeltordnung für das Hallenbad der Stadt Gladbeck vom 16. Dezember 2015Zur Vorlage · 24/0185 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Sportausschuss eine Neufassung der Entgeltordnung für das Hallenbad der Stadt Gladbeck vor. Die aktuelle Regelung ist seit Dezember 2015 in Kraft. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage werden Anpassungen der bestehenden Tarife sowie die Einführung eines neuen Angebots vorgeschlagen.
Im Rahmen der Neufassung sollen die Preise für Tageskarten für Erwachsene auf 4,20 Euro und für Kinder sowie Jugendliche auf 2,20 Euro angepasst werden. Bei den Geldwertkarten in den Werten 30,00 Euro, 90,00 Euro und 150,00 Euro sind die entsprechenden Zahlbeträge von 27,00 Euro, 7rag 76,50 Euro beziehungsweise 120,00 Euro vorgesehen. Für Jahreskarten werden Tarife von 356,00 Euro für Erwachsene und 178,00 Euro für Kinder und Jugendliche vorgeschlagen. Zudem wird eine neue Kurzzeitkarte für einen Zeitraum von maximal 90 Minuten zu einem Preis von 1,00 Euro eingeführt. Weitere Entgelte betreffen beispielsweise den Verlust oder Defekt von Schlüsseln, der mit 70,00 Euro belegt werden soll.
Die finanziellen Auswirkungen der Neuregelung werden mit einer jährlichen Erhöhung der Erträge um etwa 50.000 Euro beziffert. Der Entwurf sieht die Verabschiedung der neuen Entgeltordnung vor, damit diese nach der Beratung im Sportausschuss und im Rat zur Anwendung kommen kann.
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Hauptdokument|20240417141714-0|20240417141739-0|20240417141743-0
- 8.1Wahl einer/eines BeigeordnetenZur Vorlage · 24/0229 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Amtszeit des Ersten Beigeordneten der Stadt Gladbeck endet nach 16 Jahren zum 31. Juli 2024. Im Rahmen einer Ausschreibung gingen insgesamt 24 Bewerbungen für die Nachfolge ein. In einer ersten Gesprächsrunde im März 2024 stellten sich sieben Bewerberinnen und Bewerber, welche das geforderte Anforderungsprofil erfüllten, digital vor. Im April 2024 fand eine weitere Vorstellung von zwei Personen aus der ersten Runde vor dem Rat statt.
Der Rat ist gemäß der Gemeindeordnung für die Wahl eines neuen Beigeordneten zuständig, wobei die Amtszeit acht Jahre beträgt. Der Beschlussentwurf sieht die Wahl einer Person in die Besoldungsgruppe B 3 vor. Die monatliche Aufwandsentschädigung für diese Position beläuft sich derzeit auf 432,12 Euro brutto.
Die finanziellen Auswirkungen sind im Haushalt der Stadt Gladbeck bereits berücksichtigt. Der jährliche Personalaufwand wird mit rund 165.000 Euro veranschlagt. Eine wesentliche Klimarelevanz der Entscheidung wurde nicht festgestellt.
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- 8.2Wahl einer/eines BeigeordnetenZur Vorlage · 24/0242 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Amtszeit des Ersten Beigeordneten der Stadt Gladbeck endet zum 31. Juli 2024 nach 16 Jahren. Im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens sind insgesamt 24 Bewerbungen eingegangen. Nach einer ersten digitalen Vorstellungsrunde im März 2024, an der sieben Bewerber teilnahmen, fand am 18. April 2024 eine persönliche Vorstellung vor dem Rat statt, bei der sich zwei Personen aus der ersten Runde präsentierten.
Der Rat wird nun zur Wahl eines neuen Beigeordneten für eine achtjährige Amtszeit aufgerufen. Der Beschlussentwurf sieht die Wahl eines Bewerbers in die Besoldungsgruppe B 3 vor. Die jährlichen Personalausgaben für diese Position werden mit rund 165.000 Euro veranschlagt. Zusätzlich wird dem gewählten Beigeordneten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von derzeit 432,12 Euro brutto gewährt. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.
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- 9Grundsteuerreform 2025Zur Vorlage · 24/0216 · Beschlussvorlage
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Die Grundsteuerreform 2025 basiert auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches die bisherige Einheitsbewertung aufgrund veralteter Grundstückswerte als verfassungswidrig eingestuft hat. Das Land Nordrhein-Westfalen setzt hierfür das Bundesmodell um. In Gladbeck sind rund 23.000 Grundstücke grundsteuerpflichtig, wobei der Großteil der Grundsteuer B unterliegt.
Der Prozess umfasst drei Bescheide, wobei die Ermittlung der Grundstückswerte und der Steuermessbeträge ausschließlich durch das Finanzamt erfolgt. Die Stadt Gladbeck hat lediglich über den Hebesatz Einfluss auf die endgültige Grundsteuerlast. Das Land NRW plant für die Kommunen einen aufkommensneutralen Hebesatz auf Basis des Jahres 2023, um das Gesamtaufkommen stabil zu halten. Dies bedeutet jedoch keine Gleichheit der Belastung für alle Eigentümer, da sich die Steuerlast je nach Grundstücksart verändern kann.
Modellrechnungen für Gladbeck zeigen eine Verschiebung der Steuerlast von gewerblichen hin zu wohnlich genutzten Grundstücken. Während die Grundsteuer für Geschäftsgrundstücke laut Berechnungen um etwa zwei Millionen Euro sinken soll, ist bei Einfamilienhäusern ein Anstieg des Steueraufkommens um rund eine Million Euro zu erwarten. Auch bei unbebauten Grundstücken ist ein deutlicher Zuwachs des Messbetrags zu verzeichnen.
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- 10Größenabhängige Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2023Zur Vorlage · 24/0211 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Gladbeck soll über die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2023 entscheiden. Wie die Beschlussvorlage 24/0211 des Amtes für kommunale Finanzen darlegt, sind die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 116a der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen erfüllt. Die Stadt Gladbeck unterschreitet die relevanten Größenkriterien bei der Bilanzsumme sowie bei den Erträgen und Bilanzsummen der Beteiligungen deutlich. Damit liegen alle drei Kriterien für eine Befreiung vor.
Anstelle eines Gesamtabschlusses wird die Erstellung eines Beteiligungsberichts angestrebt. Dieser Bericht umfasst Informationen über sämtliche verselbstständigten Aufgabenbereiche und deren Finanzbeziehungen zur Stadt, während der Gesamtabschluss lediglich Daten der vollkonsolidierungspflichtigen Beteiligungen enthält. Zudem ermöglicht der Beteiligungsbericht einen geringeren Verwaltungsaufwand. Die Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen muss laut Gesetz bis zum 30. September des Folgejahres getroffen werden. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass der Rat das Vorliegen der Befreiungsvoraussetzungen für das Jahr 2023 feststellt.
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- 11Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2023Zur Vorlage · 24/0214 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 24/0214 behandelt die Zusammenstellung unerheblicher über- und außerplanmäßiger Mittelbereitstellungen für das Haushaltsjahr 2023. Grundlage der Vorlage ist § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), wonach entsprechende Aufwendungen und Auszahlungen, sofern sie als unerheblich eingestuft werden, dem Rat zur Kenntnis zu geben sind.
Die Stadtkämmerin Ehrbar-Wulfen fungiert in diesem Vorgang als Berichterstatterin. Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss wird die Vorlage in seiner Sitzung am 6. Mai 2024 vorberaten und eine Empfehlung abgeben. Die Entscheidung über die Kenntnisnahme durch den Rat ist für die öffentliche Sitzung am 8. Mai 2024 vorgesehen.
Hinsichtlich der klimatischen Auswirkungen wird in der Vorlage keine wesentliche Relevanz sowie keine negative oder positive Klimawirkung festgestellt, weshalb eine Alternativenprüfung nicht durchgeführt wurde. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die Zusammenstellung der genannten Mittelbereitstellungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben zur Kenntnis nimmt.
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- 12Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen -Liste 1- gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2024Zur Vorlage · 24/0215 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss von Gladbeck berät in seiner Sitzung am 6. Mai 2024 über die Beschlussvorlage 24/0215. Die von Stadtkämmerin Ehrbar-Wulfen vorgelegte Vorlage betrifft die Zustimmung zur Bereitstellung über- und außerplanmäßiger Mittel für das Haushaltsjahr 2024 gemäß § 83 GO NRW.
Die finanzielle Aufstellung umfasst verschiedene Positionen: Die über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen im Ergebnisplan belaufen sich auf 115.000 Euro, während die Auszahlungen im investiven Finanzplan 25.000 Euro betragen. Zudem sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 473.000 Euro vorgesehen.
Nach der Vorberatung im Ausschuss ist eine Entscheidung durch den Rat für die Sitzung am 8. Mai 2024 geplant. Laut Dokument ergeben sich aus diesen Maßnahmen keine wesentlichen Auswirkungen auf die Klimabilanz der Stadt.
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Hauptdokument|20240424151205-0|20240424151208-0|20240424151211-0
- 13Übertragung von Auszahlungsermächtigungen von 2023 nach 2024Zur Vorlage · 24/0212 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 24/0212 befasst sich der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss mit der Übertragung von Auszahlungsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2023 in das Jahr 2024. Grundlage für diese Maßnahme ist § 22 der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen, welcher die Übertragbarkeit von Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen regelt.
Aus dem investiven Finanzplan werden Auszahlungsermächtigungen in Höhe von rund 36 Millionen Euro nach 2024 übertragen. Die Finanzierung dieser Übertragung erfolgt haushaltsneutral durch noch nicht realisierte Einzahlungen aus Landeszuweisungen sowie Kreditermächtigungen.
Die vorliegende Information bezieht sich auf die investiven Auszahlungsermächtigungen. Eine Zusammenstellung der erforderlichen konsumtiven Auszahlungsermächtigungen, welche unter anderem Rückstellungen für ausstehende Rechnungen und unterlassene Instandhaltungen beinhalten, ist dieser Vorlage noch nicht beigefügt, da die Erarbeitung zum Zeitpunkt der Erstellung noch nicht abgeschlossen war. Ein entsprechender Nachweis soll in einer späteren Sitzung erfolgen. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die Übersicht über die gebildeten Auszahlungsermächtigungen zur Kenntnis nimmt.
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- 14Finanzielle Lage der Stadt Gladbeck 31.03.2024Zur Vorlage · 24/0209 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 24/0209 behandelt die finanzielle Lage der Stadt Gladbeck zum Stichtag 31. März 2024. Der Bericht umfasst eine Ergebnisprognose für das Ende des ersten Quartals des Haushaltsjahres 2024 sowie eine Auflistung der Abweichungen im Budgetverlauf.
Die Vorlage dient der Vorberatung im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss durch die Berichterstatterin, Stadtkämmerin Ehrbar-Wulfen. Neben der aktuellen Prognose beinhaltet das Dokument Informationen zum Zins- und Schuldenmanagement der Stadt auf Basis des Berichts zum 31. Dezember 2023. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die Informationen zur finanziellen Lage zum genannten Stichtag zur Kenntnis nimmt. Eine wesentliche Klimarelevanz wurde im Rahmen der Prüfung nicht festgestellt.
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- 15Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW hier: Überplanmäßige Mittelbereitstellung gem. § 83 GO NRW für die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen für St.A. 32Zur Vorlage · 24/0213 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Beschlussvorlage wird die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen für St.A. 32 beantragt. Der Fokus liegt dabei auf der Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für einen Gefangenentransporter, der für das Ordnungsamt und die Ausländerbehörde vorgesehen ist.
Für dieses Vorhaben wurden im Jahr 2023 bereits 70.000 Euro bereitgestellt. Nach Ablauf der Ausschreibungsfrist ergaben sich jedoch veränderte Marktbedingungen, sodass das günstigste vorliegende Angebot nun einen Betrag von rund 99.912 Euro ausweist. Um die Bindefrist des Angebots einzuhalten und weitere Verzögerungen in der Beschaffung zu vermeiden, wurde am 25. März 2024 eine Dringlichkeitsentscheidung durch die Bürgermeisterin und ein Ratsmitglied getroffen.
Die Deckung der zusätzlichen Kosten in Höhe von etwa 30.000 Euro erfolgt über Haushaltsmittel aus der Buchungsstelle für die Erneuerung der Sporthalle Brauck. Da diese Maßnahme im aktuellen Haushaltsjahr nicht durchgeführt wird, stehen die entsprechenden Mittel zur Verfügung. Die Vorlage dient der formellen Bestätigung der bereits getroffenen Entscheidung durch den zuständigen Ausschuss bzw. den Rat.
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- 16Beteiligungsbericht 2022Zur Vorlage · 24/0210 · Beschlussvorlage
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Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss befasst sich mit der Beschlussvorlage 24/0210 zum Beteiligungsbericht 2022. Der Bericht informiert über die wirtschaftliche sowie nichtwirtschaftliche Tätigkeit der Stadt Gladbeck und ihrer verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form.
Die Erstellung des Berichts ist aufgrund des Zweiten NKF-Weiterentwicklungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen verpflichtend geworden, nachdem der Rat für das Haushaltsjahr 2022 von der Befreiungsmöglichkeit von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses Gebrauch gemacht hat. Der vorliegende Bericht folgt einem verbindlichen Muster des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW.
Die Fertigstellung des Berichts 2022 verzögerte sich, da die Erarbeitung des Berichts für das Jahr 2021 Vorrang hatte. Die enthaltenen Daten basieren auf dem Stand vom 31. Dezember 2022. Nach der Beschlussfassung durch den Rat wird der Bericht zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Gladbeck veröffentlicht. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass der Rat den beigefügten Beteiligungsbericht 2022 beschließt.
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- 17Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Nutzung außerunterrichtlicher Angebote der offenen Ganztagsschule in der Primarstufe vom 19.05.2009 in der Fassung der Änderungssatzung vom 29.06.2023Zur Vorlage · 24/0175 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung Gladbeck hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Satzung über die Elternbeiträge für die Nutzung außerunterrichtlicher Angebote der offenen Ganztagsschule (OGS) in der Primarstufe vorgelegt. Die Vorlage sieht eine Anpassung der Beiträge zum 1. August 2024 vor, wobei die Erhöhung im Durchschnitt etwa 6 Prozent beträgt.
Die Begründung für diese Maßnahme basiert auf gestiegenen Kosten. Insbesondere wird auf die Entwicklung der Personalkosten im Sozial- und Erziehungsbereich verwiesen, die infolge aktueller Tarifabschlüsse für den Zeitraum 2023 bis 2024 um rund 11 Prozent steigen. Gleichzeitig wird angeführt, dass die Fördermittel durch das Land Nordrhein-Westfalen nicht aufgestockt wurden.
Der Vorschlag sieht ein differenziertes Vorgehen vor: Einkommensgruppen bis zu einer Grenze von 30.000 Euro sollen weiterhin beitragsfrei gestellt bleiben, nachdem dieser Wert bei der letzten Anpassung von 17.500 Euro angehoben wurde. Die Beitragsbefreiung für Geschwisterkinder bleibt unverändert bestehen. Aktuell sind etwa 62 Prozent der Kinder in der OGS beitragsfrei gestellt. Durch die vorgeschlagene Anpassung wird eine jährliche Einnahmensteigerung von rund 48.700 Euro erwartet.
Hinsichtlich der Betreuungsangebote in der Sekundarstufe I sowie weiterer Angebote ist eine weitere Änderung der Satzung nach Abschluss einer rechtlichen Prüfung für die kommende Zeit vorgesehen.
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- 18Änderung der Satzung der Musikschule über die Erhebung von Entgelten für den Besuch der Musikschule der Stadt Gladbeck vom 12.12.1997Zur Vorlage · 24/0177 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Gladbeck plant eine Änderung der Satzung über die Erhebung von Entgelten für den Besuch der städtischen Musikschule. Mit der Beschlussvorlage 24/0177 soll eine Anpassung der Gebühren zum 1. August 2024 erfolgen, da die letzte Erhöhung im Januar 2018 stattfand. Ziel der Maßnahme ist es, den städtischen Zuschussbedarf zu reduzieren und den Vorgaben des Haushaltssicherungskonzepts zu entsprechen.
Die Vorlage sieht eine pauschale Erhöhung der Entgelte um 10 Prozent vor. So würde beispielsweise eine Unterrichtseinheit von 45 Minuten im Einzelunterricht künftig 81,40 Euro kosten. Gleichzeitig soll die Ermäßigung für Inhaber der GladbeckCard sowie vergleichbarer Dokumente von bisher 75 Prozent auf 50 Prozent gesenkt werden. Weitere zusätzliche Ermäßigungen sollen entfallen.
Finanziell wird durch diese Änderungen ein jährlicher Ertragsanstieg von rund 38.000 Euro erwartet. Hintergrund der Vorlage sind gestiegene Personal- und Verwaltungskosten, die dazu führten, dass der Zuschussbedarf der Musikschule von etwa 710.000 Euro im Jahr 2018 auf über 816.000 Euro im Jahr 2022 anstieg, während die Einnahmen aus Unterrichtsgebühren sanken. Die Vorlage wird im Schulausschuss am 29. April 2024 vorberaten und dem Rat am 8. Mai 2024 zur Entscheidung vorgelegt.
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Hauptdokument|20240416101358-0|20240416101405-0|20240430112033-0
- 19Gladbeck goes Green - SachstandsberichtZur Vorlage · 24/0129 · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung strebt die Fortführung des Programms „Gladbeck goes Green“ für den Zeitraum von 2025 bis 2027 an. Das seit 2021 bestehende Projekt setzt auf die Förderung von Biodiversität und Klimaanpassung durch die Stärkung von Stadtgrün in privaten und öffentlichen Bereichen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Weiterführung der Förderrichtlinie zur naturnahen Gestaltung von Vorgärten. Hierfür sollen jährlich 10.000 Euro bereitgestellt werden, wobei die Förderung bis zu 50 Prozent der Kosten und maximal 800 Euro pro Antragsteller umfasst. Neu wird die Förderung auf Entsiegelungsmaßnahmen in rückwärtigen Flächen innerhalb identifizierter Hitzeinseln ausgeweitet. Weitere geplante Maßnahmen im privaten Bereich sind eine Verlosung von Bodenanalysen, die Neuauflage eines Gartenwettbewerbs im Jahr 2026 sowie der Fortbestand des Pflanzentauschmarktes. Zudem sollen zehn weitere Hochbeete für soziale Einrichtungen bereitgestellt und die Vergabe von kostenlosem Saatgut der „Vestischen Vielfalt“ fortgesetzt werden. Auch der Bau und die Vergabe von Fledermauskästen und Mauerseglernisthilfen sind vorgesehen.
Im Bereich des öffentlichen Stadtgrüns sollen die Gieß- und Baumpatenschaften, bei denen Bürger die Pflege von Straßenbäumen übernehmen, weitergeführt werden. Zudem wird das Projekt „Wunschgrün mit Patenschaft“ fortgesetzt, welches es Anwohnern ermöglicht, Neupflanzungen im öffentlichen Raum zu beantragen, sofern eine regelmäßige Pflege durch die Paten sichergestellt ist.
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- 20Bebauungsplan Nr. 183, Gebiet: Schulstraße / Schlägelstraße I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Bezug zu Vorlage Nr. 230208 (Offenlegungsbeschluss), Sitzung vom 25.05.2023Zur Vorlage · 24/0141 · Beschlussvorlage
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Der Rat von Gladbeck berät über den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 183 für das Gebiet Schulstraße/Schlägelstraße. Die Vorlage dient der Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für eine neue Wohnbebauung und ersetzt den bisherigen Bebauungsplan Nr. 114, dessen Umsetzung als Ökosiedlung nicht realisiert wurde.
Das geplante Quartier sieht eine Mischung aus Reihen-, Doppel- und Einfamilienhäusern sowie die Errichtung einer Kita im südöstlichen Bereich vor. Ein wesentlicher Bestandteil des Konzepts ist die ökologische Gestaltung zur Förderung von Klimaschutz und Klimaanpassung. Vorgesehen sind unter anderem die Schaffung einer zusammenhängenden Grünachse, die Begrünung von Vorgärten und Dächern sowie die Verwendung wasserdurchlässiger Beläge. Zudem sind die Pflanzung von etwa 60 Laubbäumen, die Nutzung von Hecken als Einfriedungen sowie der Bau von Gebäuden nach KfW-55-Standard mit Wärmepumpen und Vorbereitungen für die Elektromobilität vorgesehen.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Stellungnahmen verschiedener Behörden berücksichtigt. Während die Bezirksregierung Arnsberg auf historische Bergbauflächen hinwies, bewertet die Verwaltung das Risiko von Bergschäden als abgeklungen. Die Bezirksregierung Münster äußerte Bedenken hinsichtlich des Immissionsschutzes aufgrund der Nähe zu den Kraftwerken Scholven und Zweckel sowie zur INEOS Phenol GmbH, was weitere Betrachtungen erforderlich macht. Einwendungen aus der Öffentlichkeit lagen nicht vor.
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Hauptdokument|20240405112859-0|20240405112929-0|20240405112936-1
- 211. Änderung der Stellplatzsatzung gemäß § 89 Abs. 1 Nr. 4 Bauordnung NRW der Stadt GladbeckZur Vorlage · 24/0159 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung Gladbeck plant eine Änderung der Stellplatzsatzung, um die Schaffung von gefördertem Wohnraum zu unterstützen. Bisher schreibt die geltende Satzung für Mehrfamilienhäuser einheitlich 1,5 Pkw-Stellplätze je 100 Quadratmeter Nutzfläche vor, wobei nicht zwischen frei finanzierten und öffentlich geförderten Projekten unterschieden wird.
Die vorgeschlagene Neuregelung sieht eine Reduzierung der Anforderungen speziell für den Bereich des öffentlich geförderten Wohnungsbaus ab drei Wohneinheiten vor. Der Bedarf soll von bisher 1,5 auf 0,9 Stellplätze pro 100 Quadratmeter Nutzfläche gesenkt werden, was einer Reduktion um 40 Prozent entspricht. Die Anforderungen an Fahrradstellplätze bleiben von dieser Änderung unberührt.
Als Hintergrund wird angeführt, dass die Kosten für die Errichtung von Stellplätzen, etwa durch Tiefgaragen, die Wirtschaftlichkeit von geförderten Wohnbauprojekten beeinträchtigen können. Zudem verweist die Vorlage auf die Möglichkeit für Sonderregelungen im Rahmen der Landesverordnung NRW sowie auf ähnliche Anpassungen in anderen Kommunen wie Bochum oder Dortmund. Eine mögliche Zunahme des ruhenden Verkehrs im öffentlichen Raum wird dabei gegenüber dem Ziel, preisgünstigen Wohnraum zu fördern, nachrangig bewertet.
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- 22Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 23Mitteilungen der Bürgermeisterin
- 24Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 25Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 26Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Rates am 29.02.2024nicht öffentlich
- 27Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk II - Gladbeck Mitte/Ellinghorstnicht öffentlich
- 28Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 29Mitteilungen der Bürgermeisterinnicht öffentlich