1. Änderung der Stellplatzsatzung gemäß § 89 Abs. 1 Nr. 4 Bauordnung NRW der Stadt Gladbeck
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Gladbeck plant eine Änderung der Stellplatzsatzung, um die Schaffung von gefördertem Wohnraum zu unterstützen. Bisher schreibt die geltende Satzung für Mehrfamilienhäuser einheitlich 1,5 Pkw-Stellplätze je 100 Quadratmeter Nutzfläche vor, wobei nicht zwischen frei finanzierten und öffentlich geförderten Projekten unterschieden wird.
Die vorgeschlagene Neuregelung sieht eine Reduzierung der Anforderungen speziell für den Bereich des öffentlich geförderten Wohnungsbaus ab drei Wohneinheiten vor. Der Bedarf soll von bisher 1,5 auf 0,9 Stellplätze pro 100 Quadratmeter Nutzfläche gesenkt werden, was einer Reduktion um 40 Prozent entspricht. Die Anforderungen an Fahrradstellplätze bleiben von dieser Änderung unberührt.
Als Hintergrund wird angeführt, dass die Kosten für die Errichtung von Stellplätzen, etwa durch Tiefgaragen, die Wirtschaftlichkeit von geförderten Wohnbauprojekten beeinträchtigen können. Zudem verweist die Vorlage auf die Möglichkeit für Sonderregelungen im Rahmen der Landesverordnung NRW sowie auf ähnliche Anpassungen in anderen Kommunen wie Bochum oder Dortmund. Eine mögliche Zunahme des ruhenden Verkehrs im öffentlichen Raum wird dabei gegenüber dem Ziel, preisgünstigen Wohnraum zu fördern, nachrangig bewertet.
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