GVV-Kommunalversicherung VVaG - Benennung einer Vertreterin/eines Vertreters für die Mitgliederversammlung -
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, die personelle Vertretung in der Mitgliederversammlung der GVV-Kommunalversicherung VVaG zu ändern. Aufgrund der Ernennung der bisherigen Vertreterin, der städtischen Rechtsdirektorin, zur Beigeordneten und dem damit verbundenen Wechsels in der Leitung des Rechtsamtes wird eine Neubesetzung vorgeschlagen.
Gemäß den Satzungen der GVV-Kommunalversicherung VVaG ist die Stadt Gladbeck dazu verpflichtet, eine Vertretung in die Mitgliederversammlung zu entsenden. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass künftig die Assessorin jur., die Interessen der Stadt in diesem Gremium wahrnimmt. Die rechtliche Grundlage für die Bestellung von Vertretern der Gemeinde in Unternehmen und Einrichtungen bildet dabei die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Mit der Neubesetzung der Vertretung sind keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Gladbeck verbunden. Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss berät über die Vorlage, um eine Entscheidung durch den Rat vorzubereiten.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss
- Feuerschadengemeinschaft kreisfreier Städte Rheinlands und Westfalens (FSG) - Benennung einer Vertreterin/eines Vertreters für die Mitgliederversammlung - 08.03.2024
- Beleuchtungsvertrag der Stadt Gladbeck 15.02.2024
- Änderung einer Ausschussbesetzung - Ratsfraktion Die Linke - 12.02.2024
- Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen -Liste 2- gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2023 08.02.2024
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW hier: Überplanmäßige Mittelbereitstellung gem. § 83 GO NRW für die Auszahlung sozialer Leistungen 07.02.2024
- Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen -Liste 7- gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2023 07.02.2024