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Beschlussvorlage

Grundsteuerreform 2025

24/0216 19.04.2024 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Grundsteuerreform 2025 basiert auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches die bisherige Einheitsbewertung aufgrund veralteter Grundstückswerte als verfassungswidrig eingestuft hat. Das Land Nordrhein-Westfalen setzt hierfür das Bundesmodell um. In Gladbeck sind rund 23.000 Grundstücke grundsteuerpflichtig, wobei der Großteil der Grundsteuer B unterliegt.

Der Prozess umfasst drei Bescheide, wobei die Ermittlung der Grundstückswerte und der Steuermessbeträge ausschließlich durch das Finanzamt erfolgt. Die Stadt Gladbeck hat lediglich über den Hebesatz Einfluss auf die endgültige Grundsteuerlast. Das Land NRW plant für die Kommunen einen aufkommensneutralen Hebesatz auf Basis des Jahres 2023, um das Gesamtaufkommen stabil zu halten. Dies bedeutet jedoch keine Gleichheit der Belastung für alle Eigentümer, da sich die Steuerlast je nach Grundstücksart verändern kann.

Modellrechnungen für Gladbeck zeigen eine Verschiebung der Steuerlast von gewerblichen hin zu wohnlich genutzten Grundstücken. Während die Grundsteuer für Geschäftsgrundstücke laut Berechnungen um etwa zwei Millionen Euro sinken soll, ist bei Einfamilienhäusern ein Anstieg des Steueraufkommens um rund eine Million Euro zu erwarten. Auch bei unbebauten Grundstücken ist ein deutlicher Zuwachs des Messbetrags zu verzeichnen.

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