Grundsteuerreform 2025
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 24/0216 des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses befasst sich mit der Umsetzung der Grundsteuerreform 2025 in Gladbeck. Hintergrund der Reform ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches die bisherige Einheitsbewertung als unvereinbar mit dem Gleichheitsgrundsatz eingestuft hat. Die Stadt veranlagt rund 23.000 Grundstücke, wovon über 22.000 der Grundsteuer B unterliegen. Nach dem neuen Bundesmodell wurde die Steuermesszahl für Wohngrundstücke auf 0,31 Promille und für Geschäfts- sowie unbebaute Grundstücke auf 0,34 Promille gesenkt.
Modellrechnungen der Verwaltung zeigen eine Verschiebung der Steuerlasten. Während die Messbeträge bei Geschäftsgrundstücken um 56 % und bei gemischt genutzten Grundstücken um 40 % sinken, steigen sie bei Einfamilienhäusern um durchschnittlich 24 %, bei Zweifamilienhäusern um 8 % und bei unbebauten Grundstücken um 111 %. Dies führt dazu, dass der Anteil der Einfamilienhäuser am Aufkommen von 23,7 % auf 31,1 % steigt, während der Anteil der Geschäftsgrundstücke von 21,0 % auf 9,9 % sinkt.
Das Gesamtaufkommen der Grundsteuer B würde sich nach aktuellen Berechnungen von etwa 17,64 Mio. € auf 16,64 Mio. € verringern. Um die angestrebte Aufkommensneutralität zu erreichen, müsste der Hebesatz von 950 % auf 1.007 % angehoben werden. Bei einem unveränderten Hebesatz ergibt sich ein jährlicher Haushaltsnachteil von mindestens einer Million Euro. Die Stadt ist bei der Festsetzung an die Bescheide des Finanzamtes gebunden. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat den Sachstandsbericht zur Kenntnis nimmt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 241904100215
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20240426085648-0
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss
- Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen -Liste 1- gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2024 19.04.2024
- Demokratieaktionstag 'Gladbeck l(i)ebt Demokratie' 19.04.2024
- Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2023 18.04.2024
- Größenabhängige Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2023 18.04.2024
- Übertragung von Auszahlungsermächtigungen von 2023 nach 2024 18.04.2024
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW hier: Überplanmäßige Mittelbereitstellung gem. § 83 GO NRW für die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen für St.A. 32 18.04.2024