Wahl einer/eines Beigeordneten
✦ KI-Zusammenfassung
Die Amtszeit des Ersten Beigeordneten der Stadt Gladbeck endet nach 16 Jahren zum 31. Juli 2024. Im Rahmen einer Ausschreibung gingen insgesamt 24 Bewerbungen für die Nachfolge ein. In einer ersten Gesprächsrunde im März 2024 stellten sich sieben Bewerberinnen und Bewerber, welche das geforderte Anforderungsprofil erfüllten, digital vor. Im April 2024 fand eine weitere Vorstellung von zwei Personen aus der ersten Runde vor dem Rat statt.
Der Rat ist gemäß der Gemeindeordnung für die Wahl eines neuen Beigeordneten zuständig, wobei die Amtszeit acht Jahre beträgt. Der Beschlussentwurf sieht die Wahl einer Person in die Besoldungsgruppe B 3 vor. Die monatliche Aufwandsentschädigung für diese Position beläuft sich derzeit auf 432,12 Euro brutto.
Die finanziellen Auswirkungen sind im Haushalt der Stadt Gladbeck bereits berücksichtigt. Der jährliche Personalaufwand wird mit rund 165.000 Euro veranschlagt. Eine wesentliche Klimarelevanz der Entscheidung wurde nicht festgestellt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 139 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 242404100228
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss
- Entwicklung eines Wirtschaftsförderungskonzeptes als Handlungsrahmen für eine schwerpunktorientierte Wirtschaftsförderungs- und Stadtentwicklungspolitik durch die LennardtundBirner GmbH 25.04.2024
- Genehmigung einer Dienstreise - Städtepartnerschaft mit Alanya - 25.04.2024
- Änderung einer Ausschussbesetzung - Ratsfraktion Die Linke - 29.04.2024
- Demokratieaktionstag 'Gladbeck l(i)ebt Demokratie' 19.04.2024
- Grundsteuerreform 2025 19.04.2024
- Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen -Liste 1- gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2024 19.04.2024