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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 183, Gebiet: Schulstraße / Schlägelstraße I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Bezug zu Vorlage Nr. 230208 (Offenlegungsbeschluss), Sitzung vom 25.05.2023

24/0141 21.03.2024 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat von Gladbeck berät über den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 183 für das Gebiet Schulstraße/Schlägelstraße. Die Vorlage dient der Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für eine neue Wohnbebauung und ersetzt den bisherigen Bebauungsplan Nr. 114, dessen Umsetzung als Ökosiedlung nicht realisiert wurde.

Das geplante Quartier sieht eine Mischung aus Reihen-, Doppel- und Einfamilienhäusern sowie die Errichtung einer Kita im südöstlichen Bereich vor. Ein wesentlicher Bestandteil des Konzepts ist die ökologische Gestaltung zur Förderung von Klimaschutz und Klimaanpassung. Vorgesehen sind unter anderem die Schaffung einer zusammenhängenden Grünachse, die Begrünung von Vorgärten und Dächern sowie die Verwendung wasserdurchlässiger Beläge. Zudem sind die Pflanzung von etwa 60 Laubbäumen, die Nutzung von Hecken als Einfriedungen sowie der Bau von Gebäuden nach KfW-55-Standard mit Wärmepumpen und Vorbereitungen für die Elektromobilität vorgesehen.

Im Rahmen des Verfahrens wurden Stellungnahmen verschiedener Behörden berücksichtigt. Während die Bezirksregierung Arnsberg auf historische Bergbauflächen hinwies, bewertet die Verwaltung das Risiko von Bergschäden als abgeklungen. Die Bezirksregierung Münster äußerte Bedenken hinsichtlich des Immissionsschutzes aufgrund der Nähe zu den Kraftwerken Scholven und Zweckel sowie zur INEOS Phenol GmbH, was weitere Betrachtungen erforderlich macht. Einwendungen aus der Öffentlichkeit lagen nicht vor.

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