Übertragung von Auszahlungsermächtigungen von 2023 nach 2024
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 24/0212 befasst sich der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss mit der Übertragung von Auszahlungsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2023 in das Jahr 2024. Grundlage für diese Maßnahme ist § 22 der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen, welcher die Übertragbarkeit von Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen regelt.
Aus dem investiven Finanzplan werden Auszahlungsermächtigungen in Höhe von rund 36 Millionen Euro nach 2024 übertragen. Die Finanzierung dieser Übertragung erfolgt haushaltsneutral durch noch nicht realisierte Einzahlungen aus Landeszuweisungen sowie Kreditermächtigungen.
Die vorliegende Information bezieht sich auf die investiven Auszahlungsermächtigungen. Eine Zusammenstellung der erforderlichen konsumtiven Auszahlungsermächtigungen, welche unter anderem Rückstellungen für ausstehende Rechnungen und unterlassene Instandhaltungen beinhalten, ist dieser Vorlage noch nicht beigefügt, da die Erarbeitung zum Zeitpunkt der Erstellung noch nicht abgeschlossen war. Ein entsprechender Nachweis soll in einer späteren Sitzung erfolgen. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die Übersicht über die gebildeten Auszahlungsermächtigungen zur Kenntnis nimmt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 241804100211
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20240424153116-0
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss
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- Finanzielle Lage der Stadt Gladbeck 31.03.2024 18.04.2024
- Beteiligungsbericht 2022 18.04.2024
- Größenabhängige Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2023 18.04.2024
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