Gladbeck Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

Übertragung von Auszahlungsermächtigungen von 2023 nach 2024

24/0212 18.04.2024 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage 24/0212 befasst sich der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss mit der Übertragung von Auszahlungsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2023 in das Jahr 2024. Grundlage für diese Maßnahme ist § 22 der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen, welcher die Übertragbarkeit von Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen regelt.

Aus dem investiven Finanzplan werden Auszahlungsermächtigungen in Höhe von rund 36 Millionen Euro nach 2024 übertragen. Die Finanzierung dieser Übertragung erfolgt haushaltsneutral durch noch nicht realisierte Einzahlungen aus Landeszuweisungen sowie Kreditermächtigungen.

Die vorliegende Information bezieht sich auf die investiven Auszahlungsermächtigungen. Eine Zusammenstellung der erforderlichen konsumtiven Auszahlungsermächtigungen, welche unter anderem Rückstellungen für ausstehende Rechnungen und unterlassene Instandhaltungen beinhalten, ist dieser Vorlage noch nicht beigefügt, da die Erarbeitung zum Zeitpunkt der Erstellung noch nicht abgeschlossen war. Ein entsprechender Nachweis soll in einer späteren Sitzung erfolgen. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die Übersicht über die gebildeten Auszahlungsermächtigungen zur Kenntnis nimmt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 143 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente