Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2023
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 24/0214 behandelt die Zusammenstellung unerheblicher über- und außerplanmäßiger Mittelbereitstellungen für das Haushaltsjahr 2023. Grundlage der Vorlage ist § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), wonach entsprechende Aufwendungen und Auszahlungen, sofern sie als unerheblich eingestuft werden, dem Rat zur Kenntnis zu geben sind.
Die Stadtkämmerin Ehrbar-Wulfen fungiert in diesem Vorgang als Berichterstatterin. Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss wird die Vorlage in seiner Sitzung am 6. Mai 2024 vorberaten und eine Empfehlung abgeben. Die Entscheidung über die Kenntnisnahme durch den Rat ist für die öffentliche Sitzung am 8. Mai 2024 vorgesehen.
Hinsichtlich der klimatischen Auswirkungen wird in der Vorlage keine wesentliche Relevanz sowie keine negative oder positive Klimawirkung festgestellt, weshalb eine Alternativenprüfung nicht durchgeführt wurde. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die Zusammenstellung der genannten Mittelbereitstellungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben zur Kenntnis nimmt.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20240424153920-0