Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW hier: Überplanmäßige Mittelbereitstellung gem. § 83 GO NRW für die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen für St.A. 32
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Beschlussvorlage wird die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen für St.A. 32 beantragt. Der Fokus liegt dabei auf der Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für einen Gefangenentransporter, der für das Ordnungsamt und die Ausländerbehörde vorgesehen ist.
Für dieses Vorhaben wurden im Jahr 2023 bereits 70.000 Euro bereitgestellt. Nach Ablauf der Ausschreibungsfrist ergaben sich jedoch veränderte Marktbedingungen, sodass das günstigste vorliegende Angebot nun einen Betrag von rund 99.912 Euro ausweist. Um die Bindefrist des Angebots einzuhalten und weitere Verzögerungen in der Beschaffung zu vermeiden, wurde am 25. März 2024 eine Dringlichkeitsentscheidung durch die Bürgermeisterin und ein Ratsmitglied getroffen.
Die Deckung der zusätzlichen Kosten in Höhe von etwa 30.000 Euro erfolgt über Haushaltsmittel aus der Buchungsstelle für die Erneuerung der Sporthalle Brauck. Da diese Maßnahme im aktuellen Haushaltsjahr nicht durchgeführt wird, stehen die entsprechenden Mittel zur Verfügung. Die Vorlage dient der formellen Bestätigung der bereits getroffenen Entscheidung durch den zuständigen Ausschuss bzw. den Rat.
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