Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Nutzung außerunterrichtlicher Angebote der offenen Ganztagsschule in der Primarstufe vom 19.05.2009 in der Fassung der Änderungssatzung vom 29.06.2023
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Gladbeck hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Satzung über die Elternbeiträge für die Nutzung außerunterrichtlicher Angebote der offenen Ganztagsschule (OGS) in der Primarstufe vorgelegt. Die Vorlage sieht eine Anpassung der Beiträge zum 1. August 2024 vor, wobei die Erhöhung im Durchschnitt etwa 6 Prozent beträgt.
Die Begründung für diese Maßnahme basiert auf gestiegenen Kosten. Insbesondere wird auf die Entwicklung der Personalkosten im Sozial- und Erziehungsbereich verwiesen, die infolge aktueller Tarifabschlüsse für den Zeitraum 2023 bis 2024 um rund 11 Prozent steigen. Gleichzeitig wird angeführt, dass die Fördermittel durch das Land Nordrhein-Westfalen nicht aufgestockt wurden.
Der Vorschlag sieht ein differenziertes Vorgehen vor: Einkommensgruppen bis zu einer Grenze von 30.000 Euro sollen weiterhin beitragsfrei gestellt bleiben, nachdem dieser Wert bei der letzten Anpassung von 17.500 Euro angehoben wurde. Die Beitragsbefreiung für Geschwisterkinder bleibt unverändert bestehen. Aktuell sind etwa 62 Prozent der Kinder in der OGS beitragsfrei gestellt. Durch die vorgeschlagene Anpassung wird eine jährliche Einnahmensteigerung von rund 48.700 Euro erwartet.
Hinsichtlich der Betreuungsangebote in der Sekundarstufe I sowie weiterer Angebote ist eine weitere Änderung der Satzung nach Abschluss einer rechtlichen Prüfung für die kommende Zeit vorgesehen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20240416103449-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20240417081429-0