Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen -Liste 1- gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2024
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss von Gladbeck berät in seiner Sitzung am 6. Mai 2024 über die Beschlussvorlage 24/0215. Die von Stadtkämmerin Ehrbar-Wulfen vorgelegte Vorlage betrifft die Zustimmung zur Bereitstellung über- und außerplanmäßiger Mittel für das Haushaltsjahr 2024 gemäß § 83 GO NRW.
Die finanzielle Aufstellung umfasst verschiedene Positionen: Die über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen im Ergebnisplan belaufen sich auf 115.000 Euro, während die Auszahlungen im investiven Finanzplan 25.000 Euro betragen. Zudem sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 473.000 Euro vorgesehen.
Nach der Vorberatung im Ausschuss ist eine Entscheidung durch den Rat für die Sitzung am 8. Mai 2024 geplant. Laut Dokument ergeben sich aus diesen Maßnahmen keine wesentlichen Auswirkungen auf die Klimabilanz der Stadt.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20240424151205-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20240424151208-0
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20240424151211-0