Änderung der Satzung der Musikschule über die Erhebung von Entgelten für den Besuch der Musikschule der Stadt Gladbeck vom 12.12.1997
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck plant eine Änderung der Satzung über die Erhebung von Entgelten für den Besuch der städtischen Musikschule. Mit der Beschlussvorlage 24/0177 soll eine Anpassung der Gebühren zum 1. August 2024 erfolgen, da die letzte Erhöhung im Januar 2018 stattfand. Ziel der Maßnahme ist es, den städtischen Zuschussbedarf zu reduzieren und den Vorgaben des Haushaltssicherungskonzepts zu entsprechen.
Die Vorlage sieht eine pauschale Erhöhung der Entgelte um 10 Prozent vor. So würde beispielsweise eine Unterrichtseinheit von 45 Minuten im Einzelunterricht künftig 81,40 Euro kosten. Gleichzeitig soll die Ermäßigung für Inhaber der GladbeckCard sowie vergleichbarer Dokumente von bisher 75 Prozent auf 50 Prozent gesenkt werden. Weitere zusätzliche Ermäßigungen sollen entfallen.
Finanziell wird durch diese Änderungen ein jährlicher Ertragsanstieg von rund 38.000 Euro erwartet. Hintergrund der Vorlage sind gestiegene Personal- und Verwaltungskosten, die dazu führten, dass der Zuschussbedarf der Musikschule von etwa 710.000 Euro im Jahr 2018 auf über 816.000 Euro im Jahr 2022 anstieg, während die Einnahmen aus Unterrichtsgebühren sanken. Die Vorlage wird im Schulausschuss am 29. April 2024 vorberaten und dem Rat am 8. Mai 2024 zur Entscheidung vorgelegt.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20240416101358-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20240416101405-0
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20240430112033-0
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