Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.09.2016
- 4.aSchließung der Geburtshilfe im St. Barbara-Hospital Gladbeck hier: Schaffung eines Geburtshauses
- 5Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin für die Fertigung der Niederschriften des Haupt- und FinanzausschussesZur Vorlage · 16/0433 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 16/0433 der Geschäftsstelle Rat und Bürger sieht eine Änderung in der personellen Besetzung der Protokollführung für den Haupt- und Finanzausschuss vor. Grundlage für die Vorlage ist die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, welche die Erstellung von Niederschriften über Ausschussbeschlüsse sowie deren Unterzeichnung durch den Ausschussvorsitzenden und einen bestellten Schriftführer vorschreibt.
Mit dem vorliegenden Entwurf wird vorgeschlagen, die bisherige Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin für die Fertigung der Niederschriften des Haupt- und Finanzausschusses aufzuheben. Anstelle der bisherigen Person soll eine neue stellvertretende Schriftführerin für die Protokollführung der Sitzungen bestellt werden. Die bestehende Bestellung der Schriftführerin bleibt von dieser Änderung unberührt.
Für die Umsetzung der Neubesetzung sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen zu verzeichnen. Der Beschlussentwurf sieht vor, die bisherige stellvertretende Schriftführerin offiziell aus ihrer Funktion zu entlassen und eine neue Person für diese Aufgabe zu bestellen.
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- 6Innovation City Ruhr 'Roll out' SachstandsberichtZur Vorlage · 16/0385 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 16/0385 des Amtes für Planen, Bauen, Umwelt dient als Sachstandsbericht zum Projekt „Innovation City Ruhr Roll out“ für den Haupt- und Finanzausschuss. Der Bericht befasst sich mit dem aktuellen Fortschritt der Maßnahmen zur Reduktion des CO2-Ausstoßes in den Gladbecker Quartieren.
Im Gladbecker Quartier Rentfort-Nord wurde der Prozess Mitte des Jahres gestartet. Die Innovation City Management GmbH (ICM) erarbeitet derzeit die konzeptionellen Grundlagen. Unterstützt wird dieser Prozess durch die GERTEC GmbH, die ein Energiekonzept erstellt, sowie die RAG Montan Immobilien GmbH, welche eine sozio-demographische Quartiersanalyse durchführt. Die ICM übernimmt die Erarbeitung der Konzepte zur Akteurs-Aktivierung und Kommunikation. Erste Ergebnisse dieser Konzeptphase werden für Anfang 2017 erwartet, woran eine etwa drei bis fünf Jahre dauernde Umsetzungsphase anschließen soll. In der Verwaltung wurde hierzu bereits eine Steuerungsgruppe aktiv in den Prozess eingebunden.
Zudem werden Möglichkeiten zur Förderung von energetischen Modernisierungsmaßnahmen sowie die Beantragung von Mitteln aus dem Programm zur energetischen Stadtsanierung der KfW-Bank geprüft. Für das zweite Quartier, die Gladbecker Stadtmitte, ist ein Projektstart für Mai 2017 geplant. Im Haushaltsplanentwurf sind für das Vorhaben 100.000 Euro vorgesehen. Der Entwurf sieht vor, dass der Ausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.
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- 7.aÄnderung von Ausschussbesetzungen - CDU-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 16/0436 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen der Beschlussvorlage 16/0436 eine Neubesetzung verschiedener Ausschüsse im Gladbecker Rat beantragt. Hintergrund der Anfrage ist das Ausscheiden eines Ratsmitglieds aus dem Gremienwesen.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, die personelle Zusammensetzung in mehreren Ausschüssen anzupassen. Im Haupt- und Finanzausschuss soll ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied sowie ein weiteres Ratsmitglied als stellvertretendes Mitglied nachrücken. Im Rechnungsprüfungsausschuss wird ein Ratsmitglied als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen. Für den Umweltausschuss ist die Ernennung eines Ratsmitglieds zum ordentlichen Mitglied und eines weiteren Ratsmitglieds zum stellvertretenden Mitglied vorgesehen.
In den Ausschüssen für Soziales, Senioren und Gesundheit, Kultur, Schulausschuss sowie im Wahlprüfungsausschuss und im Integrationsrat sollen die Nachfolger für das ausgeschiedene Ratsmitglied festgelegt werden. Hierbei wird ein Ratsmitglied als stellvertretendes Mitglied in den Bereichen Soziales, Kultur und Wahlprüfung sowie als ordentliches Mitglied im Integrationsrat vorgeschlagen. Im Schulausschuss soll ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied nachrücken. Im Kulturausschuss wird zudem die Ernennung einer sachkundigen Bürgerin zum ordentlichen Mitglied beantragt.
Durch diese Änderungen verändert sich die Anzahl der ordentlichen Ratsmitglieder im Kulturausschuss von neun auf acht, während die Anzahl der sachkundigen Bürger in diesem Gremium von vier auf fünf steigt. Die Zusammensetzung der übrigen Ausschüsse bleibt unverändert. Es entstehen durch die Umbesetzungen keine finanziellen Auswirkungen.
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- 7.bÄnderung von Ausschussbesetzungen - Ratsfraktion Die Linke -Zur Vorlage · 16/0437 · Beschlussvorlage
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Die Ratsfraktion Die Linke hat eine Änderung der Besetzung im Kulturausschuss beantragt. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden einer sachkundigen Bürgerin aus ihrer Funktion als stellvertretendes Mitglied in diesem Ausschuss.
Gemäß der vorliegenden Beschlussvorlage wird vorgeschlagen, ein neues stellvertretendes Mitglied zu wählen. Die Ratsfraktion Die Linke schlägt hierfür die Wahl eines Nachfolgers vor. Die rechtliche Grundlage für dieses Verfahren bildet § 50 Abs. 3 Satz 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus einem Ausschuss durch die Ratsmitglieder ein Nachfolger gewählt wird. Dieser erfolgt auf Vorschlag der Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte.
Durch die Neubesetzung ändert sich die Gesamtzusammensetzung des Kulturausschusses nicht. Mit der Umsetzung der Änderung entstehen keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Gladbeck. Der Beschlussentwurf sieht die Wahl eines neuen stellvertretenden Mitglieds vor.
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- 7.cÄnderung von Ausschussbesetzungen - SBIG-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 16/0450 · Beschlussvorlage
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Die SBIG-Ratsfraktion hat im Rahmen der Vorlage 16/0450 eine Neubesetzung von Ausschussmandaten beantragt. Hintergrund der Anfrage ist das Ausscheiden von zwei sachkundigen Bürgern aus ihren jeweiligen Funktionen im Schulausschuss sowie im Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit.
Gemäß der geltenden Regelungen der Gemeindeordnung NRW sieht das Verfahren vor, dass bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines Mitglieds durch die Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte, ein Nachfolger vorgeschlagen wird.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht für den Schulausschuss die Wahl eines ordentlichen Mitglieds sowie eines stellvertretenden Mitglieds vor. Für den Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit wird die Wahl eines ordentlichen Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds beantragt. Durch diese personellen Änderungen an den Mandaten bleibt die Gesamtzusammensetzung der Ausschüsse unberührt. Es entstehen durch die Neubesetzungen keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt.
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- 839. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages Benennung von stimmberechtigten MitgliedernZur Vorlage · 16/0431 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 16/0431 befasst sich mit der Benennung von stimmberechtigten Mitgliedern für die 39. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages, die vom 30. Mai bis zum 1. Juni 2017 in Nürnberg stattfindet.
Auf Grundlage der Einwohnerstatistik und der Satzung des Deutschen Städtetages ist die Stadt Gladbeck berechtigt, zwei Abgeordnete mit Stimmrecht zu entsenden. Der Entwurf sieht vor, dass der Bürgermeister als ersten stimmberechtigten Abgeordneten teilnimmt. Die Bestellung einer weiteren Vertretung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Vertreter die Interessen der Stadt zu verfolgen haben und an die Beschlüsse des Rates gebunden sind.
Zusätzlich zur Benennung der Abgeordneten sieht die Vorlage die Entsendung von Gästen vor. In diesem Zusammenhang wird auf die Empfehlungen des Deutschen Städtetages verwiesen, wonach die Hälfte der Delegierten aus gewählten Gemeindevertretern bestehen sollte und bei der Besetzung der Positionen eine angemessene Berücksichtigung des Frauenanteils angestrebt wird.
Mit der Verabschiedung des Beschlusses werden zudem die entsprechenden Dienstreisegenehmigungen einschließlich etwaiger Änderungen erteilt. Für die Durchführung der Teilnahme entstehen laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt, abgesehen von den anfallenden Reisekosten.
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- 9Ausschreibung der Stelle einer/eines Technischen BeigeordnetenZur Vorlage · 16/0445 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 16/0445 des Organisations- und Personalamtes sieht die erneute Ausschreibung der Stelle einer/eines Technischen Beigeordneten vor. Die Position des Stadtbaurates ist bereits seit Ende 2014 vakant. Eine im Oktober 2014 veröffentlichte Ausschreibung hatte neun Bewerbungen hervorgebracht, wobei einige der eingegangenen Unterlagen die erforderlichen Mindestanforderungen nicht erfüllten.
Um die Stelle neu zu besetzen, ist vorgesehen, den Ausschreibungstext in verschiedenen Fach- und Regionalmedien zu veröffentlichen. Dazu gehören unter anderem die Fachzeitschrift für alternative Kommunalpolitik, die Bauwelt, die Demokratische Gemeinde, das Deutsche Architektenblatt sowie die Kommunalpolitischen Blätter. Zudem soll die Ausschreibung in Kurzform in der Westdeutschen Allgemeine sowie in den Ruhr-Nachrichten sowie über die Online-Stellenportale des öffentlichen Dienstes, wie Interamt und der Stellenmarkt NRW, publiziert werden.
Die Rechtsgrundlage für die Eingruppierung der Stelle bildet die Verordnung über die Eingruppierung der kommunalen Wahlbeamten auf Zeit und die Gewährung von Aufwandsentschädigungen durch die Gemeinden und Gemeindeverbände. Für das Vorhaben sind einmalige Aufwendungen in Höhe von etwa 13.000 Euro im Bereich der Sach- und Dienstleistungen im Haushalt vorgesehen. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die erneute Veröffentlichung der Stelle in den genannten Medien beschließt.
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- 10Zustimmung zur Leistung von über- /außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 3 - gem. § 83 GO NW für das Haushaltsjahr 2016Zur Vorlage · 16/0441 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 16/0441 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Entscheidung über die Zustimmung zu überplanmäßigen sowie außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2016. Die Vorlage wurde zur Vorberatung und Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat vorgelegt.
Der Antrag umfasst die Freigabe von Mitteln gemäß § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Die Summe der über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnisplan, aufgeführt in Liste 3a, beläuft sich auf 1.425.000 Euro. Zusätzlich sind Auszahlungen im investiven Finanzplan gemäß Liste 3b in Höhe von 289.000 Euro vorgesehen.
Die detaillierten Einzelheiten zu den einzelnen Positionen sind den beigefügten Zusammenstellungen der Verwaltung zu entnehmen. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass die im Dokument aufgeführten Mittelbereitstellungen für das Haushaltsjahr 2016 in den genannten Beträgen offiziell genehmigt werden.
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- 11Zusammenstellung der unerheblichen über- /außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 2 - gem. § 83 GO NW für das Haushaltsjahr 2016Zur Vorlage · 16/0442 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 16/0442 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Information des Rates über die Zusammenstellung der unerheblichen über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2016. Diese Zusammenstellung, die unter der Bezeichnung Liste 2 geführt wird, erfolgt gemäß den Vorgaben des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Die gesetzliche Grundlage sieht vor, dass solche unerheblichen über- oder außerplanmäßigen Ausgaben dem Rat zur Kenntnis zu geben sind. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die vorgelegte Zusammenstellung der finanziellen Vorgänge förmlich zur Kenntnis nimmt. Der Vorgang wurde im Rahmen der Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss behandelt und dem Rat zur öffentlichen Sitzung vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen im Sinne einer zusätzlichen Belastung oder einer Änderung der Haushaltsmittel werden in der Vorlage nicht aufgeführt, da die Liste lediglich die Dokumentation der bereits erfolgten oder geplanten unerheblichen Abweichungen darstellt.
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- 12Entwässerungsgebührensätze 2017Zur Vorlage · 16/0384 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 16/0384 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Festsetzung der Entwässerungsgebührensätze für das Jahr 2017. Der Gebührenbedarf für die Einrichtung Stadtentwässerung steigt gegenüber dem Vorjahr um 148.000 Euro auf insgesamt 13,87 Millionen Euro. Als wesentliche Ursache für diesen Anstieg werden die erhöhten Beitrags- und Umlageverpflichtungen gegenüber der Emschergenossenschaft im Zusammenhang mit dem Umbau des Emschersystems sowie eine Erhöhung der kalkulatorischen Abschreibungen angeführt.
Gleichzeitig verringert sich die Abrechnungsgrundlage, da die Gesamtmenge des Frischwasserbezugs um rund 146.000 Kubikmeter im Vergleich zum Vorjahr gesunken ist. Aufgrund dieser Kostensteigerungen bei gleichzeitig sinkender Abrechnungsmenge sieht die Verwaltung eine Anpassung der Tarifsätze vor. Die Schmutzwassergebühr soll von bisher 2,42 Euro auf 2,54 Euro pro Kubikmeter Abwasser steigen. Die Niederschlagswassergebühr wird von 0,91 Euro auf 0,94 Euro pro Quadratmeter befestigter Grundstücksfläche angehoben. Für einen Vier-Personen-Haushalt ergibt sich daraus eine monatliche Erhöhung der Belastung um 0,50 Euro.
Der Tarif für die Klärschlammentsorgung privater Grundstücksentwässerungsanlagen soll auf 78,22 Euro festgesetzt werden. Die Vorlage sieht vor, die Gebührenbedarfsberechnung 2016 zu billigen und die neue Tarifsatzung zu beschließen. Im interkommunalen Vergleich des Bundes der Steuerzahler NRW wird für das Jahr 2016 eine Belastung für einen Vier-Personen-Haushalt von 602,30 Euro ausgewiesen, was unter dem Landesdurchschnitt liegt.
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Hauptdokument|20161027072902|20161027072907|20161027072914|20161027072921|20161027072929|20161027072937|20161027072943
- 13Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand hier: Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz (UStG)Zur Vorlage · 16/0427 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Gladbeck empfiehlt dem Rat, eine Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) abzugeben. Ziel ist es, die bisherige Rechtslage zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand über den 31. Dezember 2016 hinaus bis einschließlich 31. Dezember 2020 beizubehalten. Mit dem Steueränderungsgesetz 2015 wurde die Umsatzbesteuerung für juristische Personen des öffentlichen Rechts neu geregelt, was ab dem 1. Januar 2017 dazu führen würde, dass vermehrt privatrechtliche Tätigkeiten umsatzsteuerpflichtig werden.
Die Empfehlung der Verwaltung stützt sich auf mehrere Faktoren. Zum einen fehlen bislang konkrete Anwendungsschreiben des Bundesministeriums der Finanzen, was die rechtssichere Umsetzung der Neuregelung erschwert. Zum anderen wird die technische Umsetzung in der Finanzsoftware als schwierig eingestuft, da eine vollständige Erfassung aller potenziell steuerpflichtigen Aktivitäten und Vorsteuerabzüge im Jahr 2017 mit hohem Aufwand verbunden wäre. Zudem besteht die Notwendigkeit, vertragliche Anpassungen vorzunehmen und Mitarbeiterschulungen durchzuführen.
Eine erste Bestandsaufnahme der städtischen Tätigkeiten ergab bisher keine Anhaltspunkte für steuerliche Vorteile durch Vorsteuerabzugsmöglichkeiten unter dem neuen Recht. Die Verwaltung sieht in der Optionserklärung die Möglichkeit, die notwendige Zeit für eine fundierte Analyse der Verträge und Erträge sowie für die technische Umstellung der Geschäftsbuchhaltung zu gewinnen. Der Beschlussentwurf sieht vor, die Erklärung gegenüber dem Finanzamt Marl fristgerecht einzureichen.
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- 14Änderung der Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Stadtgebiet Gladbeck (Sondernutzungssatzung) sowie der dazugehörigen Gebührentarife vom 16.12.1993, zuletzt geändert am 16.02.2016Zur Vorlage · 16/0443 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 16/0443 des Amts für öffentliche Ordnung sieht eine Änderung der Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Stadtgebiet Gladbeck vor. Ziel der Vorlage ist die Anpassung der Gebührensätze sowie eine redaktionelle und praxisnahe Aktualisierung der Satzung vom 16. Dezember 1993.
Die Anpassung der Gebühren basiert auf einer im September 2012 beschlossenen Maßnahme, die eine jährliche Erhöhung der Sondernutzungsgebühren um 4 % bis zum Jahr 2018 vorsieht. Seit der ersten Erhöhung im Jahr 2013 werden dadurch jährliche Mehreinnahmen in Höhe von etwa 1.200 Euro erwartet, die ab dem Jahr 2018 auf jährlich 7.200 Euro ansteigen sollen. Die Anpassung der Gebührensätze erfolgt dabei jeweils durch einen jährlichen Beschluss des Rates.
Neben der Gebührenanpassung umfasst der Entwurf der Änderungssatzung inhaltliche Aktualisierungen. Die Vorlage enthält detaillierte Gegenüberstellungen der Satzungsänderungen sowie einen Vergleich der bisherigen und der neuen Gebührensätze und Verwaltungsgebühren. Der Entwurf der Änderungssatzung liegt der Vorlage als Anlage bei. Der Beschlussentwurf sieht die Verabschiedung der beigefügten Änderungssatzung vor.
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Hauptdokument|20161124153829|20161124153709|20161124153725|20161124153735
- 15Etatplanung 2017Zur Vorlage · 16/0430 · Beschlussvorlage
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In der vorliegenden Beschlussvorlage 16/0430 geht es um die Etatplanung für das Jahr 2017. Der Entwurf sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Haushaltsentwurfsdaten bestimmter Stadtämter und Referate zur Kenntnis nimmt.
Betroffen sind dabei die Bereiche, die bisher nicht Gegenstand von Beratungen in den Fachausschüssen waren. Konkret handelt es sich um die Haushaltsdaten der Geschäftsstelle Rat und Bürger sowie des Referats Wirtschaftsförderung und Kommunikation. Darüber hinaus umfasst die Vorlage die Daten des Organisations- und Personalamtes, des Amtes für kommunale Finanzen, des Rechtsamtes und des Amtes für öffentliche Ordnung.
Die Grundlage für die Vorlage bilden der Entwurf des Haushaltsbuches 2017 sowie die im Änderungsverzeichnis zum Haushalt 2017 aufgeführten Anpassungen. Der Beschlussentwurf sieht lediglich die formale Kenntnisnahme der genannten Haushaltsdaten durch den Haupt- und Finanzausschuss vor. Die Vorlage wurde vom Bürgermeister zur Beratung für die Sitzung am 5. Dezember 2016 vorgelegt.
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- 16Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2017Zur Vorlage · 16/0439 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 16/0439 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit dem Verfahren zur Behandlung von Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2017. Gemäß § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen besteht für Einwohner sowie Abgabepflichtige die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von mindestens vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung zu erheben.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2017, welcher den Produktplan sowie die dazugehörigen Anlagen umfasst, wurde ab dem 2. November 2016 öffentlich ausgelegt. Die Vorlage sieht vor, dass etwaige eingegangene Einwendungen nachgereicht werden. Für das beschriebene Verfahren sind keine finanziellen Auswirkungen zu verzeichnen. Die Vorlage dient der Vorberatung und Empfehlung durch den Haupt- und Finanzausschuss sowie der Entscheidung durch den Rat.
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- 17Beratung der Haushaltssatzung 2017 einschließlich AnlagenZur Vorlage · 16/0440 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 16/0440 des Amts für kommunale Finanzen dient der Beratung und Verabschiedung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017. Der Entwurf umfasst den Haushaltsplan mit dem Produktplan, bestehend aus Ergebnis- und Finanzplan sowie den Teilplänen, ergänzt durch den Haushaltssanierungsplan und verschiedene Anlagen. Zu den Anlagen gehören unter anderem ein Vorbericht, eine Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen, der voraussichtliche Stand der Verbindlichkeiten zu Beginn des Haushaltsjahres sowie die Entwicklung des Eigenkapitals. Zudem sind eine Übersicht über die Wirtschaftslage der Unternehmen und Einrichtungen, die Schlussbilanz 2015 sowie eine Übersicht über die Verwendung von Zuwendungen an die Fraktionen Bestandteil der Unterlagen.
Die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans geht davon aus, dass das Ziel eines Haushaltsausgleichs mit Landesmitteln im Jahr 2018 sowie eines Ausgleichs ohne Landesmittel im Jahr 2021 erreicht wird. Es wird darauf hingewiesen, dass Anpassungen im Ergebnisplan notwendig werden können, etwa durch Veränderungen bei den Schlüsselzuweisungen, dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer oder der Zahllast gegenüber dem Kreis. Ein entsprechendes Änderungsverzeichnis wird nachgereicht. Der Entwurf der Haushaltssatzung liegt gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen öffentlich aus. Der Vestischen Gruppe der Industrie- und Handelskammer wurde die Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt. Der Beschlussentwurf sieht vor, die Haushaltssatzung 201 sowie den Haushaltssanierungsplan unter Berücksichtigung der Beratungen zu verabschieden.
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- 17.1Beratung der Haushaltssatzung 2017 einschließlich AnlagenZur Vorlage · 16/0449 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 16/0449 legt das Amt für kommunale Finanzen ein Änderungsverzeichnis zum Haushalt 2017 der Stadt Gladbeck vor. Dieses Verzeichnis berücksichtigt Entwicklungen, die seit der Aufstellung des ursprünglichen Entwurfs eingetreten sind, und umfasst die Planfortschreibung des Haushalts bis zum Jahr 2021.
Im Ergebnisplan ist eine Verbesserung gegenüber dem Entwurf festzustellen. Während für das Jahr 2017 zunächst ein Fehlbedarf von 4.180 T€ veranschlagt war, reduziert sich dieser nach den neuen Berechnungen auf 3.616 T€. Auch für die Folgejahre bis 2021 zeigen die neuen Ansätze höhere Überschüsse als die bisherige Planung. Diese positive Entwicklung resultiert primär aus geringeren Zahllasten im Kreishaushalt, gestiegenen Schlüsselzuweisungen sowie einem höheren Gemeindeanteil an der Einkommensteuer. Demgegenüber stehen reduzierte Kostenerstattungen nach dem SGB VIII.
Zudem wurde die Veranschlagung für das Programm „Gute Schule 2020“ angepasst. Die Stadt erwartet hierfür für den Zeitraum 2017 bis 2020 jährliche Mittel in Höhe von rund 2,5 Mio €. Die Finanzierung erfolgt im Ergebnisplan über Liquiditätskredite und im investiven Finanzplan über Investitionskredite, wobei das Land die Zins- und Tilgungsleistungen im Rahmen der Schuldendiensthilfe übernimmt.
Im investiven Finanzplan ergeben sich Änderungen durch das Programm „Gute Schule 2020“, Anpassungen am integrierten Handlungskonzept Innenstadt sowie die Neuveranschlagung von Baumaßnahmen, etwa an der Brücke Beethovenstraße oder dem Ausbau der Horster Straße. Der Kreditbedarf für den sonstigen unrentierlichen Bereich erhöht sich dadurch um rund 1,6 Mio € über die Linie der Netto-Neuverschuldung Null.
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Hauptdokument|20161129150815|20161202112605|20161202113435|20161202113442|20161202113447|20161202113452
- 18Stellenplan 2017Zur Vorlage · 16/0399 · Beschlussvorlage
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Der vorliegende Entwurf des Stellenplans 2017 für die Stadt Gladbeck sieht eine Erhöhung der Gesamtstellenzahl der Verwaltung um 63,3 Vollzeitäquivalente (VzÄ) auf insgesamt 855,5 VzÄ vor. Dem gegenüberstehen Stelleneinrichtungen in Höhe von 74,0 VzÄ. Innerhalb dieser Planstellen sind 19,0 VzÄ für die Kinderbetreuung nach dem Kita-Bildungs- und Erziehungsgesetz sowie 50,0 VzÄ für das Gladbecker Jobcenter vorgesehen. Ein Einsparpotenzial von 6,5 VzÄ ist durch Streichungen und kw-Vermerke geplant. Der strukturelle finanzielle Mehraufwand beläuft sich auf 814.450 €, wobei sich dieser durch Teilrefinanzierungen auf 326.450 € reduziert. Zudem sind Stellenumwandlungen von insgesamt 12,5 Stellen vorgesehen.
Die Personalplanung umfasst die Übernahme der städtischen Immobilie Waldenburger Straße 2–4 als Zwei-Gruppen-Kindergarten sowie die Übernahme der Kita „Don Bosco“, was einen Bedarf von insgesamt 12,0 VzÄ begründet. Für die Bereitstellung von Mittagessen in Kitas sind 7,0 VzÄ für Hauswirtschaftskräfte vorgesehen. Im Jobcenter sollen Kreisstellen sukzessive durch städtisches Personal ersetzt werden, wofür 50,0 VzÄ eingeplant sind. Im Amt für Planen, Bauen, Umwelt ist die Verstetigung des Klimaschutzmanagements durch eine Planstelle vorgesehen, während im Bereich der Einsatzkräfte 2,0 VzÄ zur Bewältigung der Flüchtlingssituation bereitgestellt werden sollen. Im Amt für Soziales und Wohnen sind Aufstockungen im Bereich Bildung und Teilhabe sowie im Servicecenter vorgesehen. Die Vorlage wurde zur Vorberatung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung in den Rat vorgelegt.
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- 19Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse Antrag der Ratsfraktionen SPD, CDU und Bündnis 90/ Die Grünen - Zuwendungen zu den Aufwendungen der Fraktionen -
- 20StraßenbenennungZur Vorlage · 16/0432 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 16/0432 der Geschäftsstelle Rat und Bürger befasst sich mit der Benennung einer neuen Straße im Bereich der Schongauer Straße und der Dürer Straße. Im Zuge einer Innenverdichtung entsteht nördlich der Schongauer Straße und westlich der Dürer Straße eine neue Erschließungsstraße, die sechs Doppelhäuser erschließt. Die Hauptzufahrt der neuen Straße liegt zwischen den Grundstücken Schongauer Straße 13 und 15.
Die Verwaltung schlägt vor, die neue Straße unter dem Namen „Otto-Wels-Straße“ zu benennen. Eine eigenständige Benennung wird als notwendig erachtet, um eine Neunummerierung von insgesamt 13 Ein- und Mehrfamilienhäusern an der Schongauer Straße zu vermeiden. Die Begründung für den Namensvorschlag verweist auf die historische Bedeutung von Otto Wels als SPD-Vorsitzender und dessen Positionierung gegen das Ermächtigungsgesetz im Jahr 1933.
Mit der Umsetzung der Benennung sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass die im Zuge der Innenverdichtung entstehende Straße offiziell als „Otto-Wels-Straße“ bezeichnet wird. Die Entscheidung ist für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 5. Dezember 2016 vorgesehen.
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- 21Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 22Mitteilungen des Bürgermeisters
- 23Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 24Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 25Niederschrift über die letzte nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.09.2016nicht öffentlich
- 26Bildung einer Einigungsstelle gem. § 67 des Landespersonalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LPVG)nicht öffentlich
- 27Beförderung von Beamtinnen/Beamtennicht öffentlich
- 28Vertrag über die Herstellung einer öffentlichen Entwässerungsanlagenicht öffentlich
- 29Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 30Mitteilungen des Bürgermeistersnicht öffentlich