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Tagesordnung
- 1Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 2Genehmigung der Tagesordnung
- 3Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates am 04.05.2016
- 4.aSelbstverpflichtung des Rates gem. § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung - Erklärung für die Sitzung des Rates der Stadt Gladbeck am 30.06.2016 -Zur Vorlage · 16/0252 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 16/0252 der Geschäftsstelle Rat und Bürger sieht die Verabschiedung einer Erklärung durch den Rat der Stadt Gladbeck vor. Gegenstand der Vorlage ist die Bekräftigung der Selbstverpflichtung der Ratsmitglieder gemäß § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck.
Als Hintergrund für diesen Antrag wird auf eine Resolution des Deutschen Bundestages vom 2. Juni 2016 verwiesen, welche das Gedenken an den Völkermord an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten in den Jahren 1915 und 1916 zum Thema hat. Die Verwaltung führt an, dass im Anschluss an die Verabschiedung dieser Resolution Drohungen und Schmähungen gegen die zustimmenden Abgeordneten stattgefunden haben, was auch ein Mitglied des Rates der Stadt Gladbeck betraf.
Die Vorlage dient somit dazu, die nach der Kommunalwahl eingegangene Selbstverpflichtung der Ratsmitglieder in Form eines Entschließungsantrages förmlich zu bekräftigen. Mit der Vorlage ist kein finanzieller Aufwand verbunden. Der Entwurf sieht vor, dass die beigefügte Erklärung des Rates beschlossen wird. Die Entscheidung war für die öffentliche Sitzung des Rates am 30. Juni 2016 vorgesehen.
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- 4.bVorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse hier: Antrag der CDU-Ratsfraktion - Erinnerung und Gedenken an den Völkermord an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten in den Jahren 1915 und 1916 -
- 5Feststellung des Ergebnisses des Bürgerentscheides vom 5. Juni 2016Zur Vorlage · 16/0226 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 16/0226 des Organisations- und Personalamtes legt das Ergebnis des Bürgerentscheids vom 5. Juni 2016 zur Fortführung des Freizeittreffs KARO in der Schachtstraße vor. Gegen das Bürgerbegehren KARO hatte der Rat der Stadt Gladbeck in seiner Sitzung am 10. März 2016 entschieden, die Durchführung eines Bürgerentscheids über die Frage der Fortführung der Einrichtung in bisherigem Umfang anzuordnen.
Nach der Prüfung der Niederschriften der Abstimmungsvorstände aus den Urnen- und Briefbezirken wurden keine Mängel hinsichtlich der Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit festgestellt. Von den 58.422 Stimmberechtigten gaben 6.729 Personen eine Stimme ab, was einer Beteiligung von 11,5 Prozent entspricht. Davon waren 6.717 Stimmen gültig. Die Mehrheit der gültigen Stimmen fiel mit 3.419 Ja-Stimmen gegenüber 3.298 Nein-Stimmen auf die Seite der Fortführung.
Da das erforderliche Quorum von 15 Prozent der Stimmberechtigten, was 8.764 Stimmen entspricht, nicht erreicht wurde, ist der Bürgerentscheid nicht erfolgreich. Der Rat der Stadt Gladbeck ist gemäß der Bürgerentscheidsatzung dazu angehalten, dieses Ergebnis festzustellen. Der Bürgermeister wird das Ergebnis nach der Feststellung öffentlich bekannt machen. Gegen die Gültigkeit der Abstimmung kann innerhalb eines Monats von Wahlberechtigten, den nach der Gemeindeordnung benannten Personen sowie der Aufsichtsbehörde Einspruch erhoben werden. Über etwaige Einsprüche entscheidet der Wahlprüfungsausschuss.
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- 6.aÄnderung von Ausschussbesetzungen - CDU-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 16/0240 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat eine Änderung der Besetzung im Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit beantragt. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines sachkundigen Bürgers aus diesem Ausschuss.
Gemäß der Geschäftsstelle Rat und Bürger sieht die Vorlage vor, einen Nachfolger für das vakante Mandat zu bestimmen. Die CDU-Ratsfraktion schlägt hierfür die Wahl eines weiteren sachkundigen Bürgers zum ordentlichen Mitglied des Ausschusses vor. Die Grundlage für dieses Verfahren bildet § 50 Abs. 3 Satz 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte, einen Nachfolger wählen.
Durch die Neubesetzung ändert sich die Gesamtzusammensetzung des Ausschusses nicht. Mit der Neubesetzung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Der Beschlussentwurf sieht die Wahl des vorgeschlagenen sachkundigen Bürgers zum ordentlichen Mitglied im Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit vor. Die Vorlage wurde zur Vorberatung und Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat vorgelegt.
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- 6.bÄnderung von Ausschussbesetzungen - SBIG-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 16/0253 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SBIG-Ratsfraktion hat eine Vorlage zur Änderung der Ausschussbesetzungen vorgelegt. Hintergrund der Anfrage ist der Austritt eines Ratsmitglieds aus der Fraktion zum 1. Juni 2016 sowie die damit verbundene Niederlegung der Mandate in den zuständigen Ausschüssen.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind die Ratsmitglieder befugt, bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines Mitglieds einen Nachfolger zu wählen. Der Vorschlag der Fraktion sieht vor, die Vakanzen im Rechnungsprüfungsausschuss sowie im Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss zu besetzen.
Konkret wird beantragt, ein Ratsmitglied zum ordentlichen Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss zu wählen. Als stellvertretendes Mitglied in diesem Ausschuss soll ein weiteres Ratsmitglied nachrücken. Für den Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss wird die Ernennung eines Ratsmitglieds zum ordentlichen Mitglied vorgeschlagen.
Mit der Neubesetzung der Ausschussmandate sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Die Vorlage wurde zur Entscheidung an den Rat vorgelegt.
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- 6.cÄnderung von Ausschussbesetzungen - Haupt- und Finanzausschuss -Zur Vorlage · 16/0255 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 16/0255 der Geschäftsstelle Rat und Bürger befasst sich mit der Änderung der Besetzung des Haupt- und Finanzausschusses. Hintergrund der Vorlage ist der Austritt eines Ratsmitglieds aus der SBIG-Ratsfraktion zum 1. Juni 2016. In diesem Zusammenhang wurden die Mandate des Ratsmitglieds im Rechnungsprüfungs- und im Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss niedergelegt, wodurch das betreffende Mitglied derzeit in keinem Ausschuss des Rates der Stadt Gladbeck vertreten ist.
Gemäß § 58 Abs. 1 Satz 11 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen steht jedem Ratsmitglied das Recht zu, mindestens einem der Ausschüsse als Mitglied mit beratender Stimme anzugehören. Das Ratsmitglied hat daher den Antrag gestellt, als beratendes Mitglied für den Haupt- und Finanzausschuss benannt zu werden.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, das Ratsmitglied gemäß der genannten gesetzlichen Grundlage als beratendes Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss zu benennen. Für dieses Vorhaben sind keine finanziellen Auswirkungen zu verzeichnen. Die Vorlage war zur Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung im Rat vorgesehen.
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- 7Controllingbericht Haushaltssanierungsplan zum 31.03.2016Zur Vorlage · 16/0244 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 16/0244 des Amts für kommunale Finanzen dient der Information des Rates über den aktuellen Stand der Haushaltsführung. Im Rahmen der Berichtspflichten des Stärkungspakts Stadtfinanzen gegenüber der Bezirksregierung Münster wird der Controllingbericht zum Haushaltssanierungsplan mit Stand zum 31. März 2016 vorgelegt.
Der Bericht umfasst detaillierte Angaben zur Entwicklung des laufenden Haushalts 2016 sowie zur Umsetzung der entsprechenden Konsolidierungsmaßnahmen. Zudem werden die Entwicklungen des vorangegangenen Haushaltsjahres 2015 und die Umsetzung der dortigen Maßnahmen dokumentiert. Als Bestandteil des Berichts liegen zudem die Berichtsmuster 3 bis 5 sowie der bestätigte Jahresabschluss 2015 vor. Ergänzend wird der Bericht zum Zins- und Schuldenmanagement der Stadt Gladbeck mit Stand zum 31. Dezember 2015 vorgelegt, welcher als Ergänzung zur Maßnahme 16 des Haushaltssanierungsplans zur Zinseinsparung dient.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat den Controllingbericht nebst den dazugehörigen Anlagen, welche unter anderem die Plan-Ist-Analysen, die Entwicklung der Personalkosten und die Darstellung des Eigenkapitals beinhalten, zur Kenntnis nimmt. Auch der Bericht zum Zins- und Schuldenmanagement soll vom Rat zur Kenntnis genommen werden. Finanzielle Auswirkungen durch diese Vorlage werden nicht ausgewiesen.
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Hauptdokument|20160627105430|20160614130622|20160614130610|20160614130731|20160614130709|20160614130720|20160614130653|20160630141317
- 8Jahresabschluss 2015Zur Vorlage · 16/0237 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 16/0237 des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit dem Jahresabschluss der Stadt Gladbeck für das Jahr 2015. Der Entwurf des Jahresabschlusses, der bereits im April 2016 bestätigt wurde, umfasst die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, die Bilanz sowie den Anhang und den Lagebericht.
Die Ergebnisrechnung schließt für das Jahr 2015 mit einem Fehlbetrag von 26,8 Millionen Euro ab. Dieser Wert liegt um 15,5 Millionen Euro über dem geplanten Ansatz. Wesentliche Ursachen für dieses Ergebnis sind Ertragsrückgänge bei der Gewerbesteuer in Höhe von insgesamt 15,1 Millionen Euro. Darin enthalten ist ein Rückfluss von 7,2 Millionen Euro aufgrund einer finanzgerichtlichen Entscheidung zur Erstattung von Gewerbesteuernachzahlungen aus den Jahren 1999 bis 2001. Zudem führte die Neubewertung von Krediten in Schweizer Franken zu einem bilanziellen Kursverlust von 7,5 Millionen Euro.
In der Bilanz weist die Stadt ein negatives Eigenkapital von 111,9 Millionen Euro aus, was einer bilanziellen Überschuldung entspricht. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat den Entwurf des Jahresabschlusses zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterleitet und den Jahresfehlbetrag gemäß der Gemeindeordnung in die allgemeine Rücklage verrechnet.
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- 9Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszah-lungen gem. § 83 GO NW im Haushaltsjahr 2016 hier: a) Außerplanmäßiger Bedarf im Produkt 03.01.02 (Hauptschulen). Auszahlungen für Baumaßnahmen b) Außerplanmäßiger Bedarf im Produkt 03.01.05 (Gesamtschule). Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem AnlagevermögenZur Vorlage · 16/0233 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 16/0233 des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung sowie der Zustimmung zu überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2016. Gegenstand der Entscheidung sind Brandschutzmaßnahmen an zwei Schulen der Stadt Gladbeck, die aufgrund der notwendigen Durchführung während der Sommerferien bereits vorab durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied am 2. Juni 2016 beschlossen wurden.
Im Rahmen der Maßnahmen an der Erich-Fried-Hauptschule ist der Einbau von Brandschutztüren vorgesehen. Während die Gesamtkosten bei 151.000 Euro liegen, sieht der Beschluss die Bereitstellung von 40.000 Euro für den investiven Anteil vor. An der Ingeborg-Drewitz-Gesamtschule soll eine Brandmeldeanlage installiert werden, wofür ein Betrag von 50.000 Euro als investive Ausgabe vorgesehen ist.
Die Deckung dieser außerplanmäßigen Mittel erfolgt durch Minderauszahlungen aus verschiedenen Haushaltsposten. Hierzu zählen Einsparungen bei IT-Vernetzungsprojekten an Gesamtschulen, Gymnasien, Realschulen und Förderschulen sowie Mittel aus den Bereichen Grundschulbaumaßnahmen und der Ausstattung naturwissenschaftlicher Räume. Die Vorlage wurde dem Haupt- und Finanzausschuss zur Vorberatung sowie dem Rat zur endgültigen Entscheidung vorgelegt.
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- 10Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlun-gen -Liste 1- gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2016Zur Vorlage · 16/0243 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 16/0243 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung von über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2016. Gemäß der Begründung der Verwaltung umfasst die beantragte Maßnahme Auszahlungen im investiven Finanzplan in einer Gesamthöhe von 290.000 Euro.
Die Details zu den einzelnen Positionen sind in einer beigefügten Zusammenstellung aufgeführt. Der Beschlussentwurf sieht vor, die Bereitstellung dieser Mittel gemäß § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zu autorisieren. Die Vorlage wurde zur Vorberatung und Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat vorgelegt.
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- 11Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 3 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2015Zur Vorlage · 16/0207 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 16/0207 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Information des Rates über die Zusammenstellung der unerheblichen über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2015. Diese Aufstellung, bezeichnet als Liste 3, erfolgt gemäß den Vorgaben des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Die gesetzliche Grundlage sieht vor, dass solche geringfügigen Abweichungen vom Haushaltsplan dem Rat zur Kenntnis zu geben sind. Die Vorlage umfasst die entsprechenden Details zu den finanziellen Bewegungen, die über die ursprünglich geplanten Haushaltsmittel hinausgingen, jedoch unter die Schwelle der Erheblichkeit fallen.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die vorgelegte Zusammenstellung förmlich zur Kenntnis nimmt. Der Vorgang wurde im Rahmen der Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss behandelt und stand zur Entscheidung im Rat zur Verfügung. Finanzielle Auswirkungen durch die bloße Kenntnisnahme der bereits getätigten Ausgaben werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 12Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 1 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2016Zur Vorlage · 16/0208 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 16/0208 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Information des Rates über die Zusammenstellung der unerheblichen über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2016.
Die Vorlage basiert auf den Vorgaben des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Gemäß dieser gesetzlichen Regelung sind Ausgaben und Auszahlungen, die über den Haushalt hinausgehen, aber als unerheblich eingestuft werden, dem Rat zur Kenntnis zu geben. Die vorliegende Liste stellt eine entsprechende Zusammenstellung dieser Posten dar.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die Zusammenstellung der genannten unerheblichen über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen förmlich zur Kenntnis nimmt. Aus der Vorlage geht hervor, dass für die Durchführung dieser Information keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Zuständigkeit für die Vorberatung und Empfehlung liegt beim Haupt- und Finanzausschuss, während die Entscheidung im Rat vorgesehen ist.
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- 13Aufnahme und Integration von Geflüchteten HandlungskonzeptZur Vorlage · 16/0238 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 16/0238 des Amts für Soziales und Wohnen legt ein Handlungskonzept zur Aufnahme und Integration von Geflüchteten in Gladbeck vor. Das Dokument dient der Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss sowie der Kenntnisnahme im Rat.
Das Konzept stellt eine integrationspolitische Gesamtstrategie dar, die auf einer Bestandsaufnahme sowie abgeleiteten Zielsetzungen und Handlungsansätzen basiert. Ziel ist ein vernetztes Handeln der Verwaltung, um Geflüchtete mit einer dauerhaften Bleibeperspektive in die Stadtgesellschaft zu integrieren. Dabei sollen Maßnahmen zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe sowie die Bereitstellung von Kapazitäten in Bereichen wie Bildung, Wohnraum und dem Arbeitsmarkt berücksichtigt werden.
Die Verwaltung verweist auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen durch das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz, welches integrierende Maßnahmen wie Sprach- und Arbeitsangebote für Menschen mit guter Bleibeperspektive vorsieht. Das Konzept betont die Bedeutung einer koordinierten Versorgung und Orientierungshilfe, um sozialer Isolation entgegenzuwirken. Die Finanzierung der erforderlichen Leistungen soll durch Zuschüsse von Bund und Land gesichert werden; laut Vorlage ergeben sich keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen für den städtischen Haushalt. Der Entwurf sieht vor, dass der Bericht der Verwaltung zur Kenntnis genommen wird.
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- 14Schulentwicklungsplan der Stadt Gladbeck für die Jahre 2016 bis 2021Zur Vorlage · 16/0230 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 16/0230 des Amtes für Bildung und Erziehung befasst sich mit dem Schulentwicklungsplan der Stadt Gladbeck für den Zeitraum von 2016 bis 2021. Im Rahmen des Erstellungsprozesses wurde die Verwaltung vom Schulausschuss beauftragt, die Schulen gemäß den Vorgaben des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen einzubeziehen. Dies erfolgte durch eine Anhörung, bei der der Entwurf des Plans allen Schulen in Gladbeck zur Kenntnisnahme und für etwaige schriftliche Stellungnahmen übermittelt wurde.
Parallel dazu fand ein Abstimmungsverfahren mit verschiedenen Institutionen und Trägern statt. Hierzu wurden neben den Schulen auch Kirchen, Interessenverbände, die freien Träger der Jugendhilfe, Schulen in privater sowie sonstiger Trägerschaft, kommunale Dienststellen, das Schulamt für den Kreis Recklinghausen sowie benachbarte Schulträger angeschrieben. Das Verfahren zur Einholung von Stellungnahmen wurde im Zeitraum vom 11. April bis zum 23. Mai 2016 durchgeführt.
Es liegen Stellungnahmen verschiedener Schulen vor, die der Vorlage als Anlagen beigefügt sind. In einer weiteren Anlage führt das Amt für Bildung und Erziehung die Beurteilungen sowie mögliche Vorschläge zur Ergänzung oder Änderung des Schulentwicklungsplans auf Basis der eingegangenen Rückmeldungen dar. Mit der Vorlage wird die Verabschiedung des Schulentwicklungsplans für die Jahre 2016 bis 2021 beantragst. Finanzielle Auswirkungen werden für das Vorhaben nicht ausgewiesen.
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- 14.aErrichtung der Südparkschule als städtische Gemeinschaftsgrundschule von Amts wegen durch Zusammenlegung der Antoniusschule, Münsterländer Str. 10 und der Schule am Rosenhügel, Märker Str. 1, 45968 Gladbeck, zum Schuljahr 2016/17Zur Vorlage · 16/0254 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Nummer 16/0254 sieht die Errichtung der Südparkschule als städtische Gemeinschaftsgrundschule zum Schuljahr 2016/17 vor. Die neue Schule soll am Standort Münsterländer Straße 10 entstehen und durch die Zusammenlegung der Antoniusschule sowie der Schule am Rosenhügel gebildet werden.
Der Hintergrund der Vorlage ist die Notwendigkeit eines förmlichen Beschlusses des Schulträgers im Rahmen des schulaufsichtsrechtlichen Genehmigungsverfahrens. Zwar hatte der Rat der Stadt Gladbeck bereits in einer Sitzung im März 2013 die Zusammenlegung der beiden Schulen beschlossen, woraufhin die Bezirksregierung Münster im Februar 2014 eine Genehmigung erteilte. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat jedoch beanstandet, dass die Genehmigung der Bezirregierungsbehörde rechtlich nicht zulässig war, da eine explizite Entscheidung des Schulträgers über die Schulart – in diesem Fall die Festlegung als Gemeinschaftsgrundschule – erforderlich ist.
Ein vorangegangenes Beteiligungsverfahren der Erziehungsberechtigten im Jahr 2015 hatte keine ausreichende Mehrheit für eine spezifische Schulart ergeben, weshalb die Errichtung als Gemeinschaftsgrundschule nach den geltenden Bestimmungen erfolgt. Mit dem neuen Beschlussentwurf soll die Entscheidung des Schulträgers nun so formuliert werden, dass sie den formalen Anforderungen des Ministeriums entspricht. Finanzielle Auswirkungen durch diesen Vorgang werden nicht verzeichnet.
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- 15Bebauungsplan Nr.170 Gebiet: Klarastraße hier: Satzung über die Anordnung einer VeränderungssperreZur Vorlage · 16/0211 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, für den Bereich der Klarastraße, südlich der Wohnhäuser Klarastraße 6 bis 12, eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 BauGB anzuordnen. Ziel der Maßnahme ist die Sicherung der städtebaulichen Zielvorstellungen für den Bebauungsplan Nr. 170, bis dieser rechtsverbindlich wird.
Hintergrund der Vorlage ist die geplante Entwicklung einer Wohnbebauung auf einer größeren Freifläche im Blockinnenbereich. Während für das Gebiet zuvor ein Konzept für vier Doppelhäuser mit acht Einheiten genehmigt worden war, liegt der Verwaltung nun ein Bauantrag eines neuen Investors vor, der eine höhere Verdichtung durch zwei Hausgruppen mit insgesamt zehn Reihenhäusern vorsieht.
Nach Ansicht der Verwaltung überschreitet dieser Bauantrag die angestrebte moderate Nachverdichtung. Kritisiert werden die höhere Wohndichte, die Bauweise der Reihenhäuser mit begrenzten Flächen für Stellplätze sowie die Erschließungssituation. Konkret werden die fehlenden Besucherstellplätze im Plangebiet, die Nutzung des Straßenraums für den privaten Stellplatznachweis sowie die Problematik der Müllentsorgung angeführt. Zudem wird die Unterbrechung einer geplanten Fuß- und Radwegeverbindung von der Alfredstraße zur Klarastraße durch eine Garagenüberbauung bemängelt.
Die angeordnete Veränderungssperre untersagt im räumlich abgegrenzten Bereich die Durchführung von Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB sowie erhebliche oder wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen. Die Satzung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und endet spätestens nach zwei Jahren oder mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes.
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- 16Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 17Mitteilungen des Bürgermeisters
- 18Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 19Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 20Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Rates am 04.05.2016nicht öffentlich
- 21Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 22Mitteilungen des Bürgermeistersnicht öffentlich