Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 1 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2016
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 16/0208 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Information des Rates über die Zusammenstellung der unerheblichen über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2016.
Die Vorlage basiert auf den Vorgaben des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Gemäß dieser gesetzlichen Regelung sind Ausgaben und Auszahlungen, die über den Haushalt hinausgehen, aber als unerheblich eingestuft werden, dem Rat zur Kenntnis zu geben. Die vorliegende Liste stellt eine entsprechende Zusammenstellung dieser Posten dar.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die Zusammenstellung der genannten unerheblichen über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen förmlich zur Kenntnis nimmt. Aus der Vorlage geht hervor, dass für die Durchführung dieser Information keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Zuständigkeit für die Vorberatung und Empfehlung liegt beim Haupt- und Finanzausschuss, während die Entscheidung im Rat vorgesehen ist.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 161905100207
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20160621104503
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20160621104511
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