Aufnahme und Integration von Geflüchteten Handlungskonzept
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 16/0238 des Amts für Soziales und Wohnen legt ein Handlungskonzept zur Aufnahme und Integration von Geflüchteten in Gladbeck vor. Das Dokument dient der Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss sowie der Kenntnisnahme im Rat.
Das Konzept stellt eine integrationspolitische Gesamtstrategie dar, die auf einer Bestandsaufnahme sowie abgeleiteten Zielsetzungen und Handlungsansätzen basiert. Ziel ist ein vernetztes Handeln der Verwaltung, um Geflüchtete mit einer dauerhaften Bleibeperspektive in die Stadtgesellschaft zu integrieren. Dabei sollen Maßnahmen zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe sowie die Bereitstellung von Kapazitäten in Bereichen wie Bildung, Wohnraum und dem Arbeitsmarkt berücksichtigt werden.
Die Verwaltung verweist auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen durch das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz, welches integrierende Maßnahmen wie Sprach- und Arbeitsangebote für Menschen mit guter Bleibeperspektive vorsieht. Das Konzept betont die Bedeutung einer koordinierten Versorgung und Orientierungshilfe, um sozialer Isolation entgegenzuwirken. Die Finanzierung der erforderlichen Leistungen soll durch Zuschüsse von Bund und Land gesichert werden; laut Vorlage ergeben sich keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen für den städtischen Haushalt. Der Entwurf sieht vor, dass der Bericht der Verwaltung zur Kenntnis genommen wird.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 161306100238
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20160617113150
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Änderung von Ausschussbesetzungen - CDU-Ratsfraktion - 13.06.2016
- Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen -Liste 1- gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2016 14.06.2016
- Controllingbericht Haushaltssanierungsplan zum 31.03.2016 14.06.2016
- Jahresabschluss 2015 10.06.2016
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszah-lungen gem. § 83 GO NW im Haushaltsjahr 2016 hier: a) Außerplanmäßiger Bedarf im Produkt 03.01.02 (Hauptschulen). Auszahlungen für Baumaßnahmen b) Außerplanmäßiger Bedarf im Produkt 03.01.05 (Gesamtschule). Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 09.06.2016
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