Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen -Liste 1- gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2016
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 16/0243 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung von über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2016. Gemäß der Begründung der Verwaltung umfasst die beantragte Maßnahme Auszahlungen im investiven Finanzplan in einer Gesamthöhe von 290.000 Euro.
Die Details zu den einzelnen Positionen sind in einer beigefügten Zusammenstellung aufgeführt. Der Beschlussentwurf sieht vor, die Bereitstellung dieser Mittel gemäß § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zu autorisieren. Die Vorlage wurde zur Vorberatung und Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 93 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 161406100243
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20160617120854
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Controllingbericht Haushaltssanierungsplan zum 31.03.2016 14.06.2016
- Aufnahme und Integration von Geflüchteten Handlungskonzept 13.06.2016
- Änderung von Ausschussbesetzungen - CDU-Ratsfraktion - 13.06.2016
- Jahresabschluss 2015 10.06.2016
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszah-lungen gem. § 83 GO NW im Haushaltsjahr 2016 hier: a) Außerplanmäßiger Bedarf im Produkt 03.01.02 (Hauptschulen). Auszahlungen für Baumaßnahmen b) Außerplanmäßiger Bedarf im Produkt 03.01.05 (Gesamtschule). Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 09.06.2016
- Selbstverpflichtung des Rates gem. § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung - Erklärung für die Sitzung des Rates der Stadt Gladbeck am 30.06.2016 - 20.06.2016