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Mitteilungsvorlage

Schulentwicklungsplan der Stadt Gladbeck für die Jahre 2016 bis 2021

16/0230 Schulausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Mitteilungsvorlage 16/0230 des Amtes für Bildung und Erziehung befasst sich mit dem Schulentwicklungsplan der Stadt Gladbeck für den Zeitraum von 2016 bis 2021. Im Rahmen des Erstellungsprozesses wurde die Verwaltung vom Schulausschuss beauftragt, die Schulen gemäß den Vorgaben des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen einzubeziehen. Dies erfolgte durch eine Anhörung, bei der der Entwurf des Plans allen Schulen in Gladbeck zur Kenntnisnahme und für etwaige schriftliche Stellungnahmen übermittelt wurde.

Parallel dazu fand ein Abstimmungsverfahren mit verschiedenen Institutionen und Trägern statt. Hierzu wurden neben den Schulen auch Kirchen, Interessenverbände, die freien Träger der Jugendhilfe, Schulen in privater sowie sonstiger Trägerschaft, kommunale Dienststellen, das Schulamt für den Kreis Recklinghausen sowie benachbarte Schulträger angeschrieben. Das Verfahren zur Einholung von Stellungnahmen wurde im Zeitraum vom 11. April bis zum 23. Mai 2016 durchgeführt.

Es liegen Stellungnahmen verschiedener Schulen vor, die der Vorlage als Anlagen beigefügt sind. In einer weiteren Anlage führt das Amt für Bildung und Erziehung die Beurteilungen sowie mögliche Vorschläge zur Ergänzung oder Änderung des Schulentwicklungsplans auf Basis der eingegangenen Rückmeldungen dar. Mit der Vorlage wird die Verabschiedung des Schulentwicklungsplans für die Jahre 2016 bis 2021 beantragst. Finanzielle Auswirkungen werden für das Vorhaben nicht ausgewiesen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 191 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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