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Beschlussvorlage

Feststellung des Ergebnisses des Bürgerentscheides vom 5. Juni 2016

16/0226 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 16/0226 des Organisations- und Personalamtes legt das Ergebnis des Bürgerentscheids vom 5. Juni 2016 zur Fortführung des Freizeittreffs KARO in der Schachtstraße vor. Gegen das Bürgerbegehren KARO hatte der Rat der Stadt Gladbeck in seiner Sitzung am 10. März 2016 entschieden, die Durchführung eines Bürgerentscheids über die Frage der Fortführung der Einrichtung in bisherigem Umfang anzuordnen.

Nach der Prüfung der Niederschriften der Abstimmungsvorstände aus den Urnen- und Briefbezirken wurden keine Mängel hinsichtlich der Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit festgestellt. Von den 58.422 Stimmberechtigten gaben 6.729 Personen eine Stimme ab, was einer Beteiligung von 11,5 Prozent entspricht. Davon waren 6.717 Stimmen gültig. Die Mehrheit der gültigen Stimmen fiel mit 3.419 Ja-Stimmen gegenüber 3.298 Nein-Stimmen auf die Seite der Fortführung.

Da das erforderliche Quorum von 15 Prozent der Stimmberechtigten, was 8.764 Stimmen entspricht, nicht erreicht wurde, ist der Bürgerentscheid nicht erfolgreich. Der Rat der Stadt Gladbeck ist gemäß der Bürgerentscheidsatzung dazu angehalten, dieses Ergebnis festzustellen. Der Bürgermeister wird das Ergebnis nach der Feststellung öffentlich bekannt machen. Gegen die Gültigkeit der Abstimmung kann innerhalb eines Monats von Wahlberechtigten, den nach der Gemeindeordnung benannten Personen sowie der Aufsichtsbehörde Einspruch erhoben werden. Über etwaige Einsprüche entscheidet der Wahlprüfungsausschuss.

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