Bebauungsplan Nr.170 Gebiet: Klarastraße hier: Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, für den Bereich der Klarastraße, südlich der Wohnhäuser Klarastraße 6 bis 12, eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 BauGB anzuordnen. Ziel der Maßnahme ist die Sicherung der städtebaulichen Zielvorstellungen für den Bebauungsplan Nr. 170, bis dieser rechtsverbindlich wird.
Hintergrund der Vorlage ist die geplante Entwicklung einer Wohnbebauung auf einer größeren Freifläche im Blockinnenbereich. Während für das Gebiet zuvor ein Konzept für vier Doppelhäuser mit acht Einheiten genehmigt worden war, liegt der Verwaltung nun ein Bauantrag eines neuen Investors vor, der eine höhere Verdichtung durch zwei Hausgruppen mit insgesamt zehn Reihenhäusern vorsieht.
Nach Ansicht der Verwaltung überschreitet dieser Bauantrag die angestrebte moderate Nachverdichtung. Kritisiert werden die höhere Wohndichte, die Bauweise der Reihenhäuser mit begrenzten Flächen für Stellplätze sowie die Erschließungssituation. Konkret werden die fehlenden Besucherstellplätze im Plangebiet, die Nutzung des Straßenraums für den privaten Stellplatznachweis sowie die Problematik der Müllentsorgung angeführt. Zudem wird die Unterbrechung einer geplanten Fuß- und Radwegeverbindung von der Alfredstraße zur Klarastraße durch eine Garagenüberbauung bemängelt.
Die angeordnete Veränderungssperre untersagt im räumlich abgegrenzten Bereich die Durchführung von Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB sowie erhebliche oder wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen. Die Satzung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und endet spätestens nach zwei Jahren oder mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 162305100210
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20160601152906
Ort
📍 Klarastraße · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Klarastraße.
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 1 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2016 19.05.2016
- Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 3 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2015 19.05.2016
- Feststellung des Ergebnisses des Bürgerentscheides vom 5. Juni 2016 07.06.2016
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszah-lungen gem. § 83 GO NW im Haushaltsjahr 2016 hier: a) Außerplanmäßiger Bedarf im Produkt 03.01.02 (Hauptschulen). Auszahlungen für Baumaßnahmen b) Außerplanmäßiger Bedarf im Produkt 03.01.05 (Gesamtschule). Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 09.06.2016
- Jahresabschluss 2015 10.06.2016
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