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Tagesordnung
- 1Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 2Genehmigung der Tagesordnung
- 3Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates
- 4Wahl einer/eines BeigeordnetenZur Vorlage · 13/0363 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0363 des Organisations- und Personalamtes befasst sich mit der Neubesetzung der Position eines Beigeordneten der Stadt Gladbeck. Die Stelle wurde nach dem Ausscheiden des bisherigen Amtsinhabers zum 14. Mai 2013 vakant. Im Rahmen eines zweifachen Ausschreibungsverfahrens in verschiedenen Medien gingen insgesamt 25 Bewerbungen ein, wobei drei Bewerber das Anforderungsprofil nicht erfüllten.
Nach einer Vorauswahl wurden am 16. September 2013 drei Bewerberinnen und Bewerber aus Bottrop, Kaiserslautern und Mülheim an der Ruhr dem Rat vorgestellt. Der Beschlussentwurf sieht vor, eine Bewerberin aus Mülheim an der Ruhr für eine Amtszeit von acht Jahren zur Beigeordneten der Stadt Gladbeck zu wählen. Die Besoldung erfolgt in der Besoldungsgruppe B 2. Gemäß der Eingruppierungsverordnung wird der gewählten Person eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 33 1/3 Prozent des für die Stadt Gladbeck geltenden Satzes gewährt, was derzeit einem Bruttobetrag von 134,67 Euro entspricht.
Die finanziellen Auswirkungen der Besetzung sind im Haushalt vorgesehen. Der jährliche Personalaufwand wird mit etwa 125.000 Euro veranschlagt. Die rechtliche Grundlage für die Wahl bildet § 71 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Die Aushändigung der Ernennungsurkunde ist an die Bedingung geknüpft, dass die Wahl nicht innerhalb eines Monats nach der Durchführung beanstandet wird oder eine gesetzlich vorgeschriebene Bestätigung vorliegt.
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- 5Änderung von Ausschussbesetzungen - Ratsfraktion Die Linke -Zur Vorlage · 13/0384 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Die Linke hat im Rahmen der Vorlage 13/0384 eine Neubesetzung von Ausschussmandaten beantragt. Hintergrund der Anfrage ist das Ausscheiden eines Ratsmitglieds aus dem Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss zum 3. Juli 2013.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, die personellen Veränderungen gemäß § 50 Abs. 3 Satz 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen umzusetzen. Konkret wird vorgeschlagen, ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied für den Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss zu wählen, um die entstandene Vakanz zu besetzen. Zudem ist die Neubesetzung der Mandate im Rechnungsprüfungsausschuss vorgesehen. Hierbei soll ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied und ein weiteres Ratsmitglied als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss berufen werden.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch diese personellen Änderungen keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Vorlage wurde zur Vorberatung und Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat vorgelegt.
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- 6Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Bottrop und der Stadt Gladbeck zur Durchführung von Arbeiten im Bereich der LiegenschaftsvermessungenZur Vorlage · 13/0374 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Bottrop abzuschließen, um die Durchführung von Liegenschaftsvermessungen sicherzustellen. Da die Stadt Gladbeck seit 2001 nicht mehr über Beamte des höheren sowie des gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes verfügt, ist für die Durchführung der notwendigen Einzelprüfungen und die Beurkundung von Grenzniederschriften die Zusammenarbeit mit einer anderen Kommune erforderlich.
Bisher erfolgte diese Aufgabe auf Basis einer Vereinbarung mit der Stadt Dorsten. Da die Stadt Dorsten jedoch zum 30. November 2013 die Kündigung der Vereinbarung ausgesprochen hat, weil dort ab Dezember 2013 das erforderliche Personal im höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst fehlt, muss eine neue Kooperation etabliert werden. Die Stadt Bottrop hat der Zusammenarbeit zu den bisherigen Bedingungen zugestimmt. Der Entwurf der neuen Vereinbarung ist zunächst auf eine Dauer von fünf Jahren befristet.
Die inhaltlichen Details der Kooperation wurden zwischen den beteiligten Stadtverwaltungen bereits abgestimmt. Die finanzielle Auswirkung für die Stadt Gladbeck beläuft sich nach den vorliegenden Angaben auf einen jährlichen Aufwand von etwa 5.000 Euro für den Personalaufwand. Der Landrat des Kreises Recklinghausen wurde über die geplante Kooperation informiert. Die Wirksamkeit der Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster. Der Rat wird um die Zustimmung zum Abschluss der Vereinbarung gebeten.
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- 7Prüfung der Jahresabschlüsse 2009 bis 2012Zur Vorlage · 13/0414 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Rechnungsprüfungsamtes befasst sich mit der Prüfung der Jahresabschlüsse der Stadt Gladbeck für die Jahre 2011 und 2012. Die örtliche Rechnungsprüfung hat für beide Geschäftsjahre einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, da die Abschlüsse den haushaltsrechtlichen Vorschriften entsprechen und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermitteln.
Im Rahmen der Prüfung wurden geringfügige Korrekturen vorgenommen, die zu überarbeiteten Fassungen der Entwürfe vom 3. September 2013 führten. Die Prüfung der Abschlüsse erfolgte in einem gemeinsamen Bericht, um die Effizienz der Rechnungsprüfung zu steigern und die zeitnahe Erstellung des Jahresabschlusses 2013 zu gewährleisten. Zudem war die Feststellung des Abschlusses 2011 eine Voraussetzung für die fristgerechte Auszahlung von Konsolidierungshilfen aus dem Stärkungspakt Stadtfinanzen.
Die Vorlage sieht vor, dass der Rat die Jahresabschlüsse 2011 und 2012 in der Fassung vom 3. September 2013 feststellt. Aufgrund der Erschöpfung der Ausgleichsrücklage im Jahr 2010 ist eine erneute Beschlussfassung über die Behandlung der Jahresfehlbeträge erforderlich. Der Rat soll beschließen, den Fehlbetrag für 2011 in Höhe von 39.665.921,45 Euro sowie den Fehlbetrag für 2012 in Höhe von 22.410.812,10 Euro mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Zudem wird die Entlastung des Bürgermeisters für die betreffenden Geschäftsjahre beantragt.
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- 8Controllingbericht HaushaltssanierungsplanZur Vorlage · 13/0394 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0394 des Amtes für kommunale Finanzen legt den Controllingbericht zum Haushaltssanierungsplan der Stadt Gladbeck mit Stand zum 30. Juni 2013 vor. Dieser Bericht erfolgt im Rahmen der Berichtspflichten des Stärkungspakts Stadtfinanzen gegenüber der Bezirksregierung Münster. Die Vorlage dient der Information des Rates und ist Grundlage für die Berichterstattung der Bezirksregierung an das Ministerium für Inneres und Kommunales sowie für das Votum über die Auszahlung von Stärkungspaktmitteln.
Im Rahmen der Entwicklung im laufenden Haushaltsjahr wird im Ergebnisplan von einer Verschlechterung um etwa 1,4 Millionen Euro ausgegangen, was primär auf einen Rückgang der Gewerbesteuer zurückzuführen ist. Diese Entwicklung wurde in der Planung für das Jahr 2014 bereits berücksichtigt.
Hinsichtlich der Umsetzung der Haushaltssanierungsmaßnahmen wird ausgeführt, dass einzelne Maßnahmen im Jahr 2013 nicht wie vorgesehen realisiert werden konnten. Zudem wird darauf hingewiesen, dass bestimmte Maßnahmen, wie die Reduzierung von Versicherungsbeiträgen durch die Einführung von Selbstbehalten oder eine Kulturförderabgabe, dauerhaft nicht umsetzbar sind. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit für Anpassungen im Rahmen der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes. Der Bericht ersetzt den bisherigen Finanzstatusbericht zum Ergebnishaushalt. Der Entwurf sieht vor, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
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- 9Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung 2014 gem. § 80 Abs. 2 GO NRWZur Vorlage · 13/0382 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0382 des Amts für kommunale Finanzen legt den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2014 vor. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen leitet der Bürgermeister diesen Entwurf, der vom Stadtkämmerer aufgestellt und bestätigt wurde, dem Rat zur Entscheidung zu.
Ein wesentlicher Bestandteil der Planunterlagen ist die erforderliche Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes für den Zeitraum 2012 bis 2021. Im Zuge dieser Fortschreibung wurden Anpassungen vorgenommen, da bestimmte Maßnahmen nach erneuter Prüfung als nicht umsetzbar eingestuft wurden. Dies betrifft unter anderem die Kulturförderabgabe, die Rechtsberatung sowie Selbstbehalte bei Versicherungsschäden.
Um den Ausfall dieser Maßnahmen abzufangen, ist eine Teil-Kompensation vorgesehen. Diese soll unter anderem durch die Erhebung von Parkgebühren, die Vergnügungssteuer sowie durch Beitreibungsgebühren erfolgen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Bezirksregierung die Entwicklung der Umsetzungsberichte zum Haushaltscontrolling beobachtet und grundsätzlich eine vollständige Kompensation aller ausfallenden Maßnahmen fordert. Es bleibt offen, ob die vorgesehene Teil-Kompensation von der Aufsichtsbehörde als ausreichend anerkannt wird.
Der Beschlussentwurf sieht vor, den Entwurf der Haushaltssatzung 2014 nebst Anlagen zur Vorbereitung der Beratung und Beschlussfassung an die zuständigen Fachausschüsse sowie an den Haupt- und Finanzausschuss weiterzuleiten.
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- 10.1Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2013Zur Vorlage · 13/0385 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0385 des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung von über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2013 gemäß § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Der Entwurf sieht vor, die im Ergebnisplan aufgeführten Aufwendungen in Höhe von 457.524 Euro sowie die im Finanzplan vorgesehenen Auszahlungen in Höhe von 345.000 Euro zu bewilligen. Die Details zu den einzelnen Positionen sind den beigefügten Zusammenstellungen der Verwaltung zu entnehmen.
Hintergrund der Vorlage ist zudem eine Verfügung der Bezirksregierung vom 19. Juni 2013. Diese gestattet es, Maßnahmen des Haushaltssanierungsplans, die im Jahr 2013 nicht oder nicht vollständig umgesetzt wurden, durch Mehrerträge aus anderen Maßnahmen des Sanierungsplans zu kompensieren. Dies betrifft im vorliegenden Fall konkret die Maßnahme im Bereich der Schulküchen. Die Vorlage wurde zur Entscheidung an den Rat vorgelegt, nachdem sie im Haupt- und Finanzausschuss beraten wurde.
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Hauptdokument|20130919141111|20130920085232|20130918125743|20130920085241
- 10.2Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2013Zur Vorlage · 13/0417 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0417 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Entscheidung über die Zustimmung zu überplanmäßigen sowie außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2013 gemäß § 83 GO NRW.
Der Entwurf sieht vor, Mittelbereitstellungen in einer Gesamthöhe von 482.524 Euro im Ergebnisplan sowie Auszahlungen im investiven Finanzplan in Höhe von 345.000 Euro zu genehmigen. Die Aufschlüsselung der Aufwendungen ergibt sich aus zwei Listen, wobei die erste Liste Aufwendungen von 457.524 Euro und Auszahlungen von 345.000 Euro umfasst, während die zweite Liste weitere 25.000 Euro im Ergebnisplan vorsieht.
Hintergrund der Vorlage ist zudem eine Verfügung der Bezirksregierung vom 19. Juni 2013. Diese gestattet es, Maßnahmen des Haushaltssanierungsplans, die im Jahr 2013 nicht oder nicht vollständig umgesetzt wurden, durch Mehrerträge aus anderen Maßnahmen des Sanierungsplans zu kompensieren. Dies betrifft konkret die Positionen zur Ausstattung von Schulküchen sowie zu städtischen Versicherungsangelegenheiten im Ergebnisplan. Die Entscheidung über die Vorlage ist für die Sitzung des Rates am 2. Oktober 2013 vorgesehen.
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- 11Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2013 hier: Überplanmäßiger Bedarf im Produkt 01.18.01 (Liegenschaftsmanagement) für 'sonstige ordentliche Aufwendungen'Zur Vorlage · 13/0327 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0327 des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung einer bereits getroffenen Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW. Gegenstand der Vorlage ist die Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Aufwendungen im Haushaltsjahr 2013 innerhalb des Produkts 01.18.01 (Liegenschaftsmanagement).
Hintergrund der Maßnahme ist die Rückzahlung einer anteiligen Landeszuwendung in Höhe von 20.223 Euro an die Bezirksregierung. Diese Forderung resultiert aus einem Änderungsbescheid vom 3. Juli 2013 im Rahmen der Fördermaßnahme „Integrierte Stadtentwicklung Gladbeck-Mitte“. Im Zuge des Teilprojekts zum Grunderwerb der Wohnhäuser Uhlandstraße 11–17 wurde ein Investitionskredit zu einem Zinssatz von 1,9 % aufgenommen. Da die ursprüngliche Förderberechnung für den Zwischenerwerb von einem Zinssatz von 4 % ausging, verringert sich der Anspruch auf die Landeszuwendung.
Die Dringlichkeitsentscheidung wurde am 9. Juli 2013 durch den Bürgermeister und Ratsmitglieder getroffen, da die Rückzahlung des Betrages innerhalb einer Frist von einem Monat an die Bezirksregierung erfolgen muss. Der Beschluss sieht vor, die Mittel in Höhe von 20.223 Euro bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen einzubuchen. Zur Deckung dieser überplanmäßigen Mittelbereitstellung werden Minderauszahlungen im Produkt 16.02.01 bei den Transferaufwendungen der Kreisumlage in gleicher Höhe eingesetzt.
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- 12Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2013 hier: überplanmäßiger Bedarf in dem Produkt 12.02.01. (Planung und Bau von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken) Auszahlungen für Baumaßnahmen a) Stellplätze Bahnhof West –Maßnahme 5136 - b) Gehweg Fußstraße – Maßnahme 5104 -Zur Vorlage · 13/0344 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0344 des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW sowie der Zustimmung zu überplanmäßigen Auszahlungen im Haushaltsjahr 2013. Gegenstand der Vorlage sind Mittelbereitstellungen im Produkt 12.02.01, welches die Planung und den Bau von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken umfasst.
Im ersten Punkt wird die außerplanmäßige Bereitstellung von 80.000 Euro für die Schaffung von Stellplätzen am Bahnhof Gladbeck-West beantragt. Die Maßnahme soll die Entstehung von 20 PKW-Stellplätzen vor dem Empfangsgebäude ermöglichen. Zur Deckung dieser Kosten sollen Minderauszahlungen aus den Projekten zur Fahrbahnerneuerung der Tunnelstraße in Höhe von 65.000 Euro sowie aus der Horster Straße in Höhe von 15.000 Euro verwendet werden.
Der zweite Punkt der Vorlage betrifft die Bereitstellung von 105.000 Euro für den Bau des Gehweges in der Fußstraße. Aufgrund der erforderlichen Einzelveranschlagung und der kurzfristigen Umsetzung wird die außerplanmäßige Mittelbereitstellung beantragt. Die Finanzierung soll durch Minderauszahlungen aus dem Bereich kleiner investiver Maßnahmen für Geh- und Radwege erfolgen. Die Dringlichkeitsentscheidung wurde bereits im August 2013 durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied getroffen und steht nun zur formellen Genehmigung durch den Rat an.
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- 13Änderung der Gebührentarife zur Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Stadtgebiet Gladbeck vom 16. Dezember 1993, zuletzt geändert zum 01.01.2013Zur Vorlage · 13/0398 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0398 des Amts für öffentliche Ordnung sieht eine Änderung der Gebührentarife zur Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Stadtgebiet Gladbeck vor. Die Anpassung der Gebührensätze erfolgt im Rahmen des Stärkungspaktes – Stufe 2.
Nach den Ausführungen der Verwaltung ist vorgesehen, die Sondernutzungsgebühren jährlich um vier Prozent zu erhöhen. Eine erste Erhöhung wurde bereits zum 1. Januar 2013 vollzogen, wobei weitere jährliche Steigerungen bis zum Jahr 2018 geplant sind. Durch diese Maßnahme werden jährliche Mehreinnahmen in Höhe von etwa 1.200 Euro erwartet, die sich ab dem Jahr 2018 auf jährlich 7.200 Euro belaufen sollen. Die inhaltliche Struktur der Sondernutzungssatzung selbst bleibt von dieser Änderung unberührt.
Die Vorlage enthält neben dem Entwurf der geänderten Satzung auch eine Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Gebührensätze sowie eine Übersicht über die angepassten Verwaltungsgebühren für die Bearbeitung. Der Beschlussentwurf sieht die Verabschiedung der als Anlage 3 beigefügten Satzung zur Änderung der Gebührentarife vor. Die Entscheidung über die Vorlage war für die Sitzung des Rates am 2. Oktober 2013 vorgesehen.
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- 14Solarkollektorenförderung durch die Stadt Gladbeck Einstellung der FörderungZur Vorlage · 13/0323 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, die Förderung von Solarkollektor-Anlagen zur Wassererwärmung einzustellen. Die entsprechende Beschlussvorlage sieht vor, die bisherigen Förderrichtlinien mit Wirkung zum 1. Januar 2014 aufzuheben. Diese Maßnahme erfolgt im Rahmen der Umsetzung des am 20. September 2012 beschlossenen Haushaltsanierungsplans, der eine Kürzung der Haushaltsmittel für das Jahr 2013 und die Beendigung des Programms vorsieht.
Die Förderung für solche Anlagen besteht seit dem Jahr 1997. Die Förderbedingungen wurden zuletzt zum 1. Januar 2012 angepasst, wobei die Förderhöhe auf 60 Euro pro Quadratmeter und maximal 400 Euro pro Anlage reduziert wurde.
Der Beschlussentwurf hält fest, dass bereits erteilte Förderbescheide bis zum Ende der Förderperiode wirksam bleiben. Für die Anlagen, die nach der Bewilligung errichtet werden, gilt eine Frist von zwei Jahren zur Umsetzung. Die Abrechnung dieser bereits zugesagten Maßnahmen erfolgt auf Basis der zum Zeitpunkt der Bewilligung geltenden Richtlinien. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel sind bereits im Rahmen des integrierten Klimaschutzkonzeptes im Haushalt vorgesehen, sodass keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt werden müssen.
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- 15LärmaktionsplanZur Vorlage · 13/0337 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 13/0337 befasst sich mit der Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Gladbeck. Die Grundlage für die Erstellung solcher Pläne bilden die EU-Umgebungslärmrichtlinie sowie das Bundesimmissionsschutzgesetz, welche Kommunen zur Reduzierung von Lärmbelastungen und zum Schutz ruhiger Gebiete verpflichten. Während das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz die Straßenlärmkartierung für Kommunen unter 100.000 Einwohnern übernimmt, ist das Eisenbahnbundesamt für die Schienenlärmkartierung zuständig.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wurden Stellungnahmen verschiedener Institutionen, darunter die Bezirksregierung Münster, die Handwerkskammer Münster, die IHK Nord Westfalen und Straßen.NRW, berücksichtigt. Wesentliche Änderungen im Entwurf betreffen die Formulierung zur Förderung passiver Lärmschutzmaßnahmen sowie die Ergänzung der Schützenstraße im Bereich der Sandstraße. Der Kreis Recklinghausen regte Optimierungen des Verkehrsflusses, die Schaffung von Kreisverkehren sowie die Erneuerung von Straßenbelägen und Lärmschutzmaßnahmen an. Die Stadtverwaltung prüft die Umsetzung von Kreisverkehren und lärmminderndem Asphalt unter Berücksichtigung der räumlichen und finanziellen Rahmenbedingungen.
Nach der öffentlichen Auslegung des Plans wurden Einwendungen einer Ratsfraktion geprüft. Die Forderung, das Gebiet „Stadtwald Wittringen“ unverändert zu erhalten, wurde aufgrund der vorliegenden Lärmpegelwerte und Grenzflächenanpassungen zurückgewiesen. Der Beschlussentwurf sieht vor, die Anregungen der beteiligten Institutionen zur Kenntnis zu nehmen oder entsprechende Textpassagen anzupassen sowie die Einwendungen der Ratsfraktion zurückzuweisen. Der Lärmaktionsplan soll in der Fassung vom 13.08.2013 verabschiedet werden, wobei keine finanziellen Auswirkungen entstehen.
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- 16Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 155 Gebiet: Feldhauser Straße hier: 1. Beschlussfassung über Anregungen 2. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 13/0338 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 13/0338 behandelt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 155 für das Gebiet an der Feldhauser Straße, der die Errichtung eines Verbrauchermarktes durch die NUTRILAB GmbH ermöglicht. Die Planung wurde angepasst, da sich die Grundstückslagen änderten und der Abstand der Lärmschutzwand von 3,0 Meter auf 1,50 Meter reduziert wurde, wodurch eine Baulast entfällt.
Im Rahmen des Verfahrens wurden die Stellungnahmen der Behörden, darunter die Bezirksregierung Arnsberg und der Kreis Recklinghausen, sowie die Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern geprüft. Die Anregungen der Behörden zur Beteiligung von Bergwerkseigentümern sowie zur Wirksamkeit der Schallschutzwand wurden durch entsprechende Beteiligungsverfahren und Gutachtenüberarbeitungen berücksichtigt. Einwendungen bezüglich der Grundflächenzahl, der Verkaufsfläche von 775 Quadratmetern, des Artenschutzes, der Erschließung sowie der Lärmbelastung wurden geprüft. Ein Schallgutachten bestätigt, dass die Lärmbelastung durch die geplante transparente Lärmschutzwand unter den Richtwerten der TA Lärm bleibt.
Die Verwaltung bewertet die Einwendungen von Anwohnern, einer Eigentümergemeinschaft sowie von Rechtsanwaltschaft und Notariat als rechtlich nicht zutreffend oder städtebaulich nicht begründet. Die Anregungen der Bezirksregierung Arnsberg und des Kreises Recklinghausen werden hingegen übernommen. Der Rat soll der Begründung des Bebauungsplanes in der Fassung vom 07.08.2013 zustimmen und den Bebauungsplan Nr. 155 als Ortssatzung beschließen. Die Satzung tritt mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Gladbeck in Kraft.
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Hauptdokument|20130904152100|20130904152105|20130904152110|20130904152117|20130904160850|20130904160955
- 17Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse der Ratsfraktion Die Linke - Abwicklung der Kosten des Ratsbürgerentscheides -
- 18Beschlusscontrolling/Beschlussliste für das 1. Halbjahr 2013Zur Vorlage · 13/0387 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 13/0387 des Bürgermeisterbüros dient der Information des Rates im Rahmen der öffentlichen Sitzung am 2. Oktober 2013. Gegenstand der Vorlage ist die Vorlage einer Beschlussliste, welche die im ersten Halbjahr 2013 getroffenen Entscheidungen dokumentiert.
Mit der Vorlage wird der Rat gebeten, die beigefügte Liste der Beschlüsse für das erste Halbjahr 2013 zur Kenntnis zu nehmen. Der Beschlussentwurf sieht lediglich die förmliche Kenntnisnahme der aufgeführten Inhalte vor. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diesen Vorgang keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Gladbeck entstehen. Die Zuständigkeit für die Vorlage liegt beim Rat, wobei die Federführung dem Bürgermeisterbüro obliegt.
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- 19Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 20Mitteilungen des Bürgermeisters
- 21Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 22Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 23Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Ratesnicht öffentlich
- 24Personalangelegenheitnicht öffentlich
- 25Bestellung des Herrn Jens Abshagen als Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes gem. § 104 Abs. 2 GO NRWnicht öffentlich
- 26Beschlusscontrolling/Beschlussliste für das 1. Halbjahr 2013nicht öffentlich
- 27Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 28Mitteilungen des Bürgermeistersnicht öffentlich