Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung 2014 gem. § 80 Abs. 2 GO NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0382 des Amts für kommunale Finanzen legt den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2014 vor. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen leitet der Bürgermeister diesen Entwurf, der vom Stadtkämmerer aufgestellt und bestätigt wurde, dem Rat zur Entscheidung zu.
Ein wesentlicher Bestandteil der Planunterlagen ist die erforderliche Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes für den Zeitraum 2012 bis 2021. Im Zuge dieser Fortschreibung wurden Anpassungen vorgenommen, da bestimmte Maßnahmen nach erneuter Prüfung als nicht umsetzbar eingestuft wurden. Dies betrifft unter anderem die Kulturförderabgabe, die Rechtsberatung sowie Selbstbehalte bei Versicherungsschäden.
Um den Ausfall dieser Maßnahmen abzufangen, ist eine Teil-Kompensation vorgesehen. Diese soll unter anderem durch die Erhebung von Parkgebühren, die Vergnügungssteuer sowie durch Beitreibungsgebühren erfolgen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Bezirksregierung die Entwicklung der Umsetzungsberichte zum Haushaltscontrolling beobachtet und grundsätzlich eine vollständige Kompensation aller ausfallenden Maßnahmen fordert. Es bleibt offen, ob die vorgesehene Teil-Kompensation von der Aufsichtsbehörde als ausreichend anerkannt wird.
Der Beschlussentwurf sieht vor, den Entwurf der Haushaltssatzung 2014 nebst Anlagen zur Vorbereitung der Beratung und Beschlussfassung an die zuständigen Fachausschüsse sowie an den Haupt- und Finanzausschuss weiterzuleiten.
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Dokumente
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