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Beschlussvorlage

Lärmaktionsplan

13/0337 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 13/0337 befasst sich mit der Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Gladbeck. Die Grundlage für die Erstellung solcher Pläne bilden die EU-Umgebungslärmrichtlinie sowie das Bundesimmissionsschutzgesetz, welche Kommunen zur Reduzierung von Lärmbelastungen und zum Schutz ruhiger Gebiete verpflichten. Während das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz die Straßenlärmkartierung für Kommunen unter 100.000 Einwohnern übernimmt, ist das Eisenbahnbundesamt für die Schienenlärmkartierung zuständig.

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wurden Stellungnahmen verschiedener Institutionen, darunter die Bezirksregierung Münster, die Handwerkskammer Münster, die IHK Nord Westfalen und Straßen.NRW, berücksichtigt. Wesentliche Änderungen im Entwurf betreffen die Formulierung zur Förderung passiver Lärmschutzmaßnahmen sowie die Ergänzung der Schützenstraße im Bereich der Sandstraße. Der Kreis Recklinghausen regte Optimierungen des Verkehrsflusses, die Schaffung von Kreisverkehren sowie die Erneuerung von Straßenbelägen und Lärmschutzmaßnahmen an. Die Stadtverwaltung prüft die Umsetzung von Kreisverkehren und lärmminderndem Asphalt unter Berücksichtigung der räumlichen und finanziellen Rahmenbedingungen.

Nach der öffentlichen Auslegung des Plans wurden Einwendungen einer Ratsfraktion geprüft. Die Forderung, das Gebiet „Stadtwald Wittringen“ unverändert zu erhalten, wurde aufgrund der vorliegenden Lärmpegelwerte und Grenzflächenanpassungen zurückgewiesen. Der Beschlussentwurf sieht vor, die Anregungen der beteiligten Institutionen zur Kenntnis zu nehmen oder entsprechende Textpassagen anzupassen sowie die Einwendungen der Ratsfraktion zurückzuweisen. Der Lärmaktionsplan soll in der Fassung vom 13.08.2013 verabschiedet werden, wobei keine finanziellen Auswirkungen entstehen.

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