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Beschlussvorlage

Solarkollektorenförderung durch die Stadt Gladbeck Einstellung der Förderung

13/0323 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, die Förderung von Solarkollektor-Anlagen zur Wassererwärmung einzustellen. Die entsprechende Beschlussvorlage sieht vor, die bisherigen Förderrichtlinien mit Wirkung zum 1. Januar 2014 aufzuheben. Diese Maßnahme erfolgt im Rahmen der Umsetzung des am 20. September 2012 beschlossenen Haushaltsanierungsplans, der eine Kürzung der Haushaltsmittel für das Jahr 2013 und die Beendigung des Programms vorsieht.

Die Förderung für solche Anlagen besteht seit dem Jahr 1997. Die Förderbedingungen wurden zuletzt zum 1. Januar 2012 angepasst, wobei die Förderhöhe auf 60 Euro pro Quadratmeter und maximal 400 Euro pro Anlage reduziert wurde.

Der Beschlussentwurf hält fest, dass bereits erteilte Förderbescheide bis zum Ende der Förderperiode wirksam bleiben. Für die Anlagen, die nach der Bewilligung errichtet werden, gilt eine Frist von zwei Jahren zur Umsetzung. Die Abrechnung dieser bereits zugesagten Maßnahmen erfolgt auf Basis der zum Zeitpunkt der Bewilligung geltenden Richtlinien. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel sind bereits im Rahmen des integrierten Klimaschutzkonzeptes im Haushalt vorgesehen, sodass keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt werden müssen.

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