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Beschlussvorlage

Wahl einer/eines Beigeordneten

13/0363 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0363 des Organisations- und Personalamtes befasst sich mit der Neubesetzung der Position eines Beigeordneten der Stadt Gladbeck. Die Stelle wurde nach dem Ausscheiden des bisherigen Amtsinhabers zum 14. Mai 2013 vakant. Im Rahmen eines zweifachen Ausschreibungsverfahrens in verschiedenen Medien gingen insgesamt 25 Bewerbungen ein, wobei drei Bewerber das Anforderungsprofil nicht erfüllten.

Nach einer Vorauswahl wurden am 16. September 2013 drei Bewerberinnen und Bewerber aus Bottrop, Kaiserslautern und Mülheim an der Ruhr dem Rat vorgestellt. Der Beschlussentwurf sieht vor, eine Bewerberin aus Mülheim an der Ruhr für eine Amtszeit von acht Jahren zur Beigeordneten der Stadt Gladbeck zu wählen. Die Besoldung erfolgt in der Besoldungsgruppe B 2. Gemäß der Eingruppierungsverordnung wird der gewählten Person eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 33 1/3 Prozent des für die Stadt Gladbeck geltenden Satzes gewährt, was derzeit einem Bruttobetrag von 134,67 Euro entspricht.

Die finanziellen Auswirkungen der Besetzung sind im Haushalt vorgesehen. Der jährliche Personalaufwand wird mit etwa 125.000 Euro veranschlagt. Die rechtliche Grundlage für die Wahl bildet § 71 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Die Aushändigung der Ernennungsurkunde ist an die Bedingung geknüpft, dass die Wahl nicht innerhalb eines Monats nach der Durchführung beanstandet wird oder eine gesetzlich vorgeschriebene Bestätigung vorliegt.

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