Wahl einer/eines Beigeordneten
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0363 des Organisations- und Personalamtes befasst sich mit der Neubesetzung der Position eines Beigeordneten der Stadt Gladbeck. Die Stelle wurde nach dem Ausscheiden des bisherigen Amtsinhabers zum 14. Mai 2013 vakant. Im Rahmen eines zweifachen Ausschreibungsverfahrens in verschiedenen Medien gingen insgesamt 25 Bewerbungen ein, wobei drei Bewerber das Anforderungsprofil nicht erfüllten.
Nach einer Vorauswahl wurden am 16. September 2013 drei Bewerberinnen und Bewerber aus Bottrop, Kaiserslautern und Mülheim an der Ruhr dem Rat vorgestellt. Der Beschlussentwurf sieht vor, eine Bewerberin aus Mülheim an der Ruhr für eine Amtszeit von acht Jahren zur Beigeordneten der Stadt Gladbeck zu wählen. Die Besoldung erfolgt in der Besoldungsgruppe B 2. Gemäß der Eingruppierungsverordnung wird der gewählten Person eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 33 1/3 Prozent des für die Stadt Gladbeck geltenden Satzes gewährt, was derzeit einem Bruttobetrag von 134,67 Euro entspricht.
Die finanziellen Auswirkungen der Besetzung sind im Haushalt vorgesehen. Der jährliche Personalaufwand wird mit etwa 125.000 Euro veranschlagt. Die rechtliche Grundlage für die Wahl bildet § 71 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Die Aushändigung der Ernennungsurkunde ist an die Bedingung geknüpft, dass die Wahl nicht innerhalb eines Monats nach der Durchführung beanstandet wird oder eine gesetzlich vorgeschriebene Bestätigung vorliegt.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Bottrop und der Stadt Gladbeck zur Durchführung von Arbeiten im Bereich der Liegenschaftsvermessungen 03.09.2013
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2013 hier: überplanmäßiger Bedarf in dem Produkt 12.02.01. (Planung und Bau von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken) Auszahlungen für Baumaßnahmen a) Stellplätze Bahnhof West –Maßnahme 5136 - b) Gehweg Fußstraße – Maßnahme 5104 - 19.08.2013
- Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung 2014 gem. § 80 Abs. 2 GO NRW 06.09.2013
- Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2013 09.09.2013
- Änderung von Ausschussbesetzungen - Ratsfraktion Die Linke - 09.09.2013
- Änderung der Gebührentarife zur Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Stadtgebiet Gladbeck vom 16. Dezember 1993, zuletzt geändert zum 01.01.2013 11.09.2013