Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Bottrop und der Stadt Gladbeck zur Durchführung von Arbeiten im Bereich der Liegenschaftsvermessungen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Bottrop abzuschließen, um die Durchführung von Liegenschaftsvermessungen sicherzustellen. Da die Stadt Gladbeck seit 2001 nicht mehr über Beamte des höheren sowie des gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes verfügt, ist für die Durchführung der notwendigen Einzelprüfungen und die Beurkundung von Grenzniederschriften die Zusammenarbeit mit einer anderen Kommune erforderlich.
Bisher erfolgte diese Aufgabe auf Basis einer Vereinbarung mit der Stadt Dorsten. Da die Stadt Dorsten jedoch zum 30. November 2013 die Kündigung der Vereinbarung ausgesprochen hat, weil dort ab Dezember 2013 das erforderliche Personal im höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst fehlt, muss eine neue Kooperation etabliert werden. Die Stadt Bottrop hat der Zusammenarbeit zu den bisherigen Bedingungen zugestimmt. Der Entwurf der neuen Vereinbarung ist zunächst auf eine Dauer von fünf Jahren befristet.
Die inhaltlichen Details der Kooperation wurden zwischen den beteiligten Stadtverwaltungen bereits abgestimmt. Die finanzielle Auswirkung für die Stadt Gladbeck beläuft sich nach den vorliegenden Angaben auf einen jährlichen Aufwand von etwa 5.000 Euro für den Personalaufwand. Der Landrat des Kreises Recklinghausen wurde über die geplante Kooperation informiert. Die Wirksamkeit der Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster. Der Rat wird um die Zustimmung zum Abschluss der Vereinbarung gebeten.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 130309100383
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20130920084312
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung 2014 gem. § 80 Abs. 2 GO NRW 06.09.2013
- Änderung von Ausschussbesetzungen - Ratsfraktion Die Linke - 09.09.2013
- Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2013 09.09.2013
- Wahl einer/eines Beigeordneten 27.08.2013
- Änderung der Gebührentarife zur Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Stadtgebiet Gladbeck vom 16. Dezember 1993, zuletzt geändert zum 01.01.2013 11.09.2013
- Controllingbericht Haushaltssanierungsplan 11.09.2013