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Tagesordnung
- 1Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 2Genehmigung der Tagesordnung
- 3Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates
- 4A 52 a) Stellungnahme der Verwaltung b) Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse der Ratsfraktion Soziale ListeZur Vorlage · 11/0491 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 11/0491 des Bürgermeisterbüros für die Sitzung des Rates der Stadt Gladbeck am 8. Dezember 2011 befasst sich mit dem Thema A 52. Die Vorlage umfasst zwei wesentliche Bestandteile: Zum einen liegt eine Stellungnahme des Bürgermeisters vor, zum anderen wird ein Vorschlag gemäß § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse vorgelegt, welcher von der Fraktion Soziale Liste eingebracht wurde.
Aus den Dokumenten geht hervor, dass für die Behandlung dieses Sachverhalts keine finanziellen Auswirkungen im Rahmen der Ergebnisrechnung oder des investiven Finanzplans zu verzeichnen sind. Es sind weder einmalige noch jährliche Erträge oder Aufwendungen, wie etwa Personal- oder Sachaufwand, ausgewiesen. Auch für den investiven Finanzplan sind keine Einzahlungen oder Auszahlungen sowie keine Zuschüsse oder Beiträge Dritter dokumentiert. Die Vorlage dient der Entscheidungsgrundlage für die Ratsversammlung im Rahmen der öffentlichen Sitzung.
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- 5.1Änderung einer Ausschussbesetzung - SPD-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 11/0471 · Beschlussvorlage
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Die SPD-Ratsfraktion hat im Rahmen der Beschlussvorlage 11/0471 eine Änderung der Besetzung des Schulausschusses beantragt. Hintergrund des Antrags ist, dass ein Ratsmitglied in der Sitzung des Rates am 13. Oktober 2011 von einem stellvertretenden Mitglied zu einem ordentlichen Mitglied im Schulausschuss gewählt wurde. Da für diesen Wechsel bisher keine Nachbenennung erfolgt ist, schlägt die Fraktion vor, ein neues stellvertretendes Mitglied zu bestimmen.
Konkret wird vorgeschlagen, ein weiteres Ratsmitglied zum stellvertretenden Mitglied im Schulausschuss zu wählen. Die Grundlage für dieses Verfahren bildet die Gemeindeordnung NRW, wonach bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus einem Ausschuss durch die Fraktion oder Gruppe, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte, ein Nachfolger gewählt wird. Zudem wird auf die gesetzlichen Vorgaben des Schulgesetzes NRW zur Zusammensetzung des Ausschusses verwiesen.
Durch die geplante Neubesetzung der stellvertretenden Position ändert sich die Gesamtzusammensetzung des Ausschusses nicht. Mit der Vorlage sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Der Beschlussentwurf sieht die Wahl des vorgeschlagenen Ratsmitglieds zum stellvertretenden Mitglied im Schulausschuss vor.
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- 5.2Änderung einer Ausschussbesetzung - Ratsfraktion DIE LINKE -Zur Vorlage · 11/0489 · Beschlussvorlage
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Die Ratsfraktion DIE LINKE hat für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates am 5. bzw. 8. Dezember 2011 eine Änderung der Ausschussbesetzung im Ausschuss für integrierte Innenstadtentwicklung vorgeschlagen. Hintergrund der Vorlage 11/0489 ist die Niederlegung eines Mandats durch ein Ratsmitglied im genannten Ausschuss.
Gemäß der Vorgaben der Gemeindeordnung NRW, konkret § 50 Abs. 3 Satz 7 GO NRW, ist die Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte, befugt, einen Nachfolger vorzuschlagen. Die Ratsfraktion DIE LINKE schlägt hierfür die Wahl eines weiteren Ratsmitglieds vor, welches die erforderlichen Voraussetzungen für die Übernahme des Mandats erfüllt.
Durch die Neubesetzung ändert sich die Gesamtzusammensetzung des Ausschusses für integrierte Innenstadtentwicklung nicht. Mit der vorgeschlagenen Wahl wird die personelle Lücke im Ausschuss geschlossen. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diesen Vorgang keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt entstehen. Der Beschlussentwurf sieht die Wahl des vorgeschlagenen Nachfolgers zum Mitglied des Ausschusses vor.
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- 6Änderung der Förderrichtlinie von SolarkollektorenZur Vorlage · 11/0484 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, die Richtlinie zur Förderung von Solarkollektoren-Anlagen im Stadtgebiet zu ändern. Die Förderung, die bereits seit 15 Jahren für private Gebäude besteht, soll als Bestandteil des Integrierten Klimaschutzkonzeptes fortgeführt werden.
Nach einer Beratung im Umweltausschuss wurde beschlossen, die Förderung nicht einzustellen, jedoch die Förderhöhe anzupassen. Mit Wirkung zum 1. Januar 2012 soll die Vergütung auf 60 Euro pro Quadratmeter effektiver Kollektorfläche festgesetzt werden, wobei die maximale Förderhöhe pro Anlage auf 400 Euro begrenzt ist. Die jährlichen Gesamtausgaben für diese Förderung sind auf 6.000 Euro zu begrenzen. Die durch die Reduzierung freiwerdenden Mittel sollen für weitere Maßnahmen aus dem Integrierten Klimaschutzkonzept verwendet werden.
Bereits zugesagte Förderbescheide behalten ihre Wirksamkeit; die Anlagen sind nach ihrer Fertigstellung abzurechnen. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Verabschiedung der geänderten Richtlinie vor. Für die Umsetzung der Maßnahme stehen die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung.
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- 7Gründung einer Gesellschaft zum Bau von Photovoltaikanlagen in Bottrop durch die ELEZur Vorlage · 11/0486 · Beschlussvorlage
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Die Emscher Lippe Energie GmbH (ELE) beabsichtigt, eine neue Gesellschaft in der Rechtsform einer GmbH zu gründen, um Photovoltaikanlagen auf öffentlichen und gewerblichen Dächern zu finanzieren, zu errichten und zu betreiben. Die neue Gesellschaft soll ihren Sitz in Bottrop haben und als Gemeinschaftsunternehmen mit einem weiteren Partner agieren. Das Stammkapital der Gesellschaft ist auf 25.000 Euro festgesetzt, wobei die ELE einen Anteil von 50 Prozent in Höhe von 12.500 Euro übernehmen soll. Die Gründung ist an die Voraussetzung geknüpft, dass ein geeigneter Partner mit entsprechendem Geschäftsmodell gefunden wird.
Ziel des Vorhabens ist der Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Als erste Projekte wurden bereits drei Schulen in Bottrop untersucht und als statisch geeignet befunden. Die Umsetzung der Projekte soll durch das Fachwissen der ELE im Rahmen eines Geschäftsbesorgungs- und Betriebsführungsvertrages erfolgen. Die Finanzierung der Anlagen soll primär über Fremdkapital erfolgen, wobei eine Beteiligung der Bürger an ausgewählten Projekten angestrebt wird.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die mittelbare Beteiligung der kommunalen Anteilseigner keine finanziellen Auswirkungen auf deren Haushalte hat. Die Haftung der neuen Gesellschaft ist durch die Rechtsform der GmbH begrenzt. Da die mittelbare Beteiligung der Städte an der ELE über 25 Prozent liegt, ist die Gründung gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zustimmungspflichtig und der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.
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- 8Beteiligungsbericht 2010 der Stadt GladbeckZur Vorlage · 11/0441 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 11/0441 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Vorlage des Beteiligungsberichts 2010 für den Rat der Stadt Gladbeck. Die Erstellung sowie die jährliche Fortschreibung dieses Berichts sind gemäß § 117 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtend vorgeschrieben.
In dem Bericht erläutert die Stadt ihre wirtschaftliche sowie nicht-wirtschaftliche Betätigung. Der vorliegende Bericht stellt die 14. Fortschreibung dieser Dokumentation dar, welche seit dem Jahr 1997 erstellt wird, und bildet den Stand zum 31. Dezember 2010 ab. Der Bericht ist dem Rat und der Öffentlichkeit zur Kenntnis zu bringen, wobei auf die Möglichkeit der Einsichtnahme im Amtsblatt sowie im Internet hingewiesen wird.
Mit der Vorlage wird beantragt, dass der Beteiligungsbericht 2010 vom Rat zur Kenntnis genommen wird. Es sind keine finanziellen Auswirkungen durch diesen Vorgang zu verzeichnen.
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- 9Übertragung von Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen von 2011 nach 2012Zur Vorlage · 11/0450 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 11/0450 des Amtes für kommunale Finanzen behandelt die Übertragung von Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2011 in das Jahr 2012. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Durchführung von Vorhaben zu ermöglichen, die sich über ein Haushaltsjahr hinaus erstrecken und für die im jahresbezogenen Plan nur Teilabschnitte veranschlagt wurden.
Im Bereich des investiven Finanzplans sieht die Vorlage die Übertragung von Mitteln für Kanalbaumaßnahmen im Rahmen der Finanzierungsmöglichkeiten sowie die Fortführung bereits begonnener Bau- und Beschaffungsmaßnahmen vor. Dies umfasst unter anderem den Ausbau der Horster Straße, Schulbaumaßnahmen sowie die Sanierung der Feuer- und Rettungswache. Zudem sind Auszahlungen für bestimmte pauschal veranschlagte Beschaffungen und kleinere Baumaßnahmen vorgesehen. Für den Kanalbaubereich und unrentierliche Maßnahmen werden Kreditermächtigungen in Höhe von insgesamt 6.362 T€ übernommen.
Im konsumtiven Finanzplan ist die Übertragung für die Verwendung von Rückstellungen aus der Eröffnungsbilanz sowie für Auszahlungen aus Verbindlichkeiten, etwa für ausstehende Rechnungen oder unterlassene Instandsetzungen, vorgesehen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass für den Ergebnisplan keine Ermächtigungsübertragungen gebildet werden. Der Beschluss ist gemäß den Vorgaben des Innenministeriums für Kommunen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung erforderlich und muss der Kommunalaufsicht vorgelegt werden. Eine Anpassung der Übertragungen bleibt bis zur endgültigen Feststellung des Jahresabschlusses 2011 möglich.
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- 10Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 82 i. V. m. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2011Zur Vorlage · 11/0503 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 11/0503 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Zustimmung zu überplanmäßigen sowie außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2011. Die Vorlage basiert auf den Beratungen des Haupt- und Finanzausschusses vom 5. Dezember 2011.
Der Entwurf sieht vor, die Bereitstellung von Mitteln gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (§ 82 in Verbindung mit § 83 GO NRW) zu genehmigen. Die Gesamtsumme der im Ergebnisplan aufgeführten Aufwendungen und Auszahlungen beläuft sich auf 2.678.600 Euro. Davon entfallen 2.200.000 Euro auf den Tagesordnungspunkt 10.2 des Haupt- und Finanzausschusses sowie 478.600 Euro auf den Tagesordnungspunkt 11.
Zusätzlich ist eine Auszahlung im investiven Finanzplan in Höhe von 222.000 Euro vorgesehen. Die detaillierten Einzelheiten zu den einzelnen Positionen sind der der Vorlage beigefügten Zusammenstellung zu entnehmen. Der Beschlussentwurf wurde zur Entscheidung an den Rat vorgelegt.
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- 11Realsteuerhebesätze 2012Zur Vorlage · 11/0411 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für kommunale Finanzen sieht eine Änderung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und der Gewerbesteuer vor. Ziel der Vorlage ist die Anpassung der Realsteuerhebesätze für das Jahr 2012, um den Vorgaben des im April 2011 beschlossenen Haushaltssicherungskonzepts 2011 zu entsprechen.
Nach der bisherigen Satzung vom Dezember 2010 war für das Jahr 2012 bereits eine Anhebung der Grundsteuer B auf 490 % und der Gewerbesteuer auf 470 % vorgesehen. Die neue Vorlage sieht jedoch eine weitere Steigerung der Hebesätze vor. Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll auf 530 % angehoben werden, während der Hebesatz für die Gewerbesteuer auf 480 % steigen soll.
Zusätzlich wird eine Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer A, welche land- und forstwirtschaftliche Grundstücke betrifft, vorgeschlagen. Der Satz soll von bisher 170 % auf 285 % angehoben werden. Die Verwaltung führt an, dass das Aufkommen aus der Grundsteuer A mit 0,18 % des Gesamtaufkommens der Grundsteuern zwar von untergeordneter Bedeutung ist, die Anpassung jedoch der proportionalen Gleichmäßigkeit der Besteuerung aller Grundstücksarten sowie einer angestrebten Vereinheitlichung der Hebesätze im Kreisgebiet Gladbeck dienen soll. Die letzte Erhöhung der Realsteuersätze erfolgte nach Angaben der Verwaltung zum 1. Januar 1998. Der Entwurf sieht die Verabschiedung der entsprechenden Änderungssatzung vor.
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- 12Entwässerungsgebührensätze 2012Zur Vorlage · 11/0417 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 11/0417 des Amts für kommunale Finanzen sieht eine Anpassung der Entwässerungsgebührensätze für das Jahr 2012 vor. Die Gesamtaufwendungen der Einrichtung Stadtentwässerung steigen im Vergleich zum Vorjahr um 6,2 Prozent, was einem Betrag von 704.912 Euro entspricht. Wesentliche Kostenfaktoren sind erhöhte Umlage- und Beitragsverpflichtungen gegenüber der Emschergenossenschaft aufgrund des Umbaus des Emschersystems sowie eine gestiegene Abwasserabgabe. Zudem verzeichnet die Kalkulation Mehraufwendungen bei den kalkulatorischen Abschreibungen, der Verzinsung des Anlagekapitals sowie bei den Personalaufwendungen.
Trotz der Kostensteigerungen ist eine Erhöhung der Gebührentarife um 2,9 Prozent vorgesehen, da ein systembedingt erhöhter Gesamtwasserverbrauch die Aufwandssteigerungen teilweise kompensiert. Die Schmutzwassergebühr für allgemeine Tarifnehmer steigt von 2,00 Euro auf 2,04 Euro pro Kubikmeter Abwasser. Die Niederschlagswassergebühr erhöht sich von 0,79 Euro auf 0,84 Euro pro Quadratmeter angeschlossener befestigter Grundstücksfläche. Für die Klärschlammentsorgung privater Grundstücksentwässerungsanlagen wird der Tarif von 71,59 Euro auf 72,15 Euro festgesetzt.
Die durchschnittliche jährliche Gebührenbelastung für einen vierköpfigen Haushalt in einem Einfamilienhaus steigt nach der Berechnung von 502,70 Euro auf 517,20 Euro. Im überregionalen Vergleich der Gebühren für Nordrhein-Westfalen liegt Gladbeck mit Platz 342 von 396 Gemeinden weiterhin unter dem Landesdurchschnitt von 683,27 Euro. Die Vorlage umfasst die Billigung der Gebührenbedarfsberechnung 2012 sowie den Beschluss der neuen Tarifsatzung.
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Hauptdokument|20111031092411|20111031092416|20111031092420|20111031092425|20111031092429
- 13Neufassung der Satzungen über die Erhebung von Elternbeiträgen a) in Kindertageseinrichtungen b) in der KindertagespflegeZur Vorlage · 11/0499 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 11/0499 des Amts für Jugend und Familie sieht die Neufassung der Satzungen über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen sowie in der Kindertagespflege vor. Hintergrund der Anpassung ist das Änderungsgesetz zum Kinderbildungsgesetz vom 25. Juli 2011, welches Eltern mit Kindern im letzten Jahr vor der Einschulung von der Beitragszahlung befreit.
Nach Angaben der Verwaltung führen die bestehenden Geschwisterkindregelungen in Gladbeck dazu, dass in bestimmten Fallkonstellationen Eltern trotz eines Kindes im letzten Kindergartenjahr weiterhin Gebühren entrichten müssen, etwa wenn ein weiteres Kind die Betreuung für unter Zweijährige in Anspruch nimmt. Um die Intention des Landes umzusetzen und eine einheitliche Beitragsfreiheit im Kreisgebiet zu gewährleisten, sollen die Satzungen modifiziert werden. Die Neufassung der Regelungen stellt sicher, dass alle Eltern, deren Kind sich im letzten Kindergartenjahr befindet, grundsätzlich von der Beitragsfreiheit profitieren.
Im Zuge dieser Änderung werden auch die Richtlinien für die Kindertagespflege redaktionell aktualisiert, da diese in wesentlichen Teilen mit den Satzungen verknüpft sind. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die landesseitigen pauschalen Ausgleichszahlungen für die Einnahmeausfälle die Kosten in Gladbeck decken. Mit der Neufassung der Satzungen und der Richtlinien zur Gewährung einer Geldleistung für die Kindertagespflege nach dem SGB VIII wird eine einheitliche Anwendung der Beitragsfreiheit angestrebt.
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Hauptdokument|20111128142247|20111128142305|20111128142546|20111128142607|20111128142738|20111128142801
- 14Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 123, 1. Änderung Gebiet: Brauckstraße / Heringstraße hier: I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 11/0412 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 11/0412 des Amts für Stadtplanung und Bauaufsicht befasst sich mit der ersten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 123 für das Gebiet Brauckstraße / Heringstraße. Die Änderung ist erforderlich, da die geplante Nutzung des Gebäudes, die die Errichtung von 20 weiteren Pflegeplätzen vorsieht, über die ursprüngliche Nutzung als medizinisches Therapiezentrum hinausgeht. Dies führt zu Anpassungen bei der baulichen Erscheinung sowie Änderungen der Erschließung innerhalb des Plangebiets.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Anregungen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange berücksichtigt. Während die Kreisverwaltung Recklinghausen und die PLEdoc GmbH ihre Bedenken im Zuge der Offenlage schriftlich zurückgenommen haben, regte die Emscher Lippe-Energie GmbH (ELE) eine Überprüfung der Versorgungsfläche an, da diese im Entwurf der ersten Änderung nicht mehr enthalten war. Die Verwaltung hat dieser Anregung gefolgt und die Festsetzung der Versorgungsfläche am ursprünglichen Standort wieder in den Plan aufgenommen.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck zunächst über die Anregung der Emscher Lippe-Energie GmbH entscheidet und dieser zustimmt. Im Anschluss soll die Begründung der ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 123 in der Fassung vom 19. Oktober 2011 angenommen und der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden. Ein Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger liegt bereits unterzeichnet vor.
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- 15Änderung der FriedhofsatzungZur Vorlage · 11/0500 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung Gladbeck legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Friedhofssatzung vor. Ziel der Vorlage ist die Überarbeitung der Gestaltungsvorschriften für Grabschmuck.
Hintergrund der Anpassung sind sowohl Bürgerbeschwerden als auch ein vorangegangenes Verwaltungsstreitverfahren vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. In diesem Verfahren wurde die Entfernung von Gegenständen wie Engelsfiguren, Vasen und Gestecken aus Seidenblumen Gegenstand der rechtlichen Prüfung. Das Gericht stellte fest, dass ein generelles Verbot von Figuren nicht gerechtfertigt sei, da nicht jede Dekoration als verunstaltend anzusehen ist. Gleichzeitig wurde der Stadtverwaltung jedoch eingeräumt, unterschiedliche Gestaltungsmaßstäbe für verschiedene Friedhofsbereiche festzulegen.
Die vorliegende Änderung der Satzung reagiert auf diese rechtliche Vorgabe. Konkret wurden nach einer Beratung im Umweltausschuss die Paragrafen 22 Absatz 2 und 28 Absatz 11 der Satzung angepasst. Die Details der Neuregelung sind dem Entwurf der Änderungssatzung zu entnehmen. Durch die Umsetzung der Änderungen entstehen laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt. Der Beschlussentwurf sieht die Verabschiedung der beigefügten Änderungssatzung zur Friedhofssatzung vom 1. Juni 2007 vor.
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- 16Friedhofsgebühren 2012; Änderung der Gebührensatzung FriedhöfeZur Vorlage · 11/0492 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung Gladbeck hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung sowie zur Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2012 vorgelegt. Laut der vorliegenden Berechnung beläuft sich der Gebührenbedarf für das Jahr 2012 auf 1.805.566 Euro, was einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr auf 1.621.328 Euro bedeutet.
Dieser Anstieg der Kosten wird unter anderem auf den Ausgleich einer Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2010 sowie auf kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen für das neue Betriebsgebäude auf dem Friedhof Brauck zurückgeführt. Zudem werden gestiegene Personalkosten und Materialkosten, wie etwa für Energie und Kraftstoffe, in der Kalkulation berücksichtigt. Ein weiterer Faktor ist die Entwicklung der Bestattungsarten, wobei ein Anstieg der Aschebeisetzungen verzeichnet wird.
Auf Basis der Bedarfsberechnung wurden neue Tarife entwickelt, die eine Kostendeckung der Einrichtung Bestattungswesen anstreben. Die Vorlage umfasst zudem einen Entwurf zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Friedhöfe. Der Betriebsausschuss hat dem Rat bereits empfohlen, die Gebührenbedarfsberechnung zur Kenntnis zu nehmen und die Änderung der Gebührensatzung zu beschließen.
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Hauptdokument|20111124075938|20111124075944|20111124075950|20111124075955|20111124080001
- 17Abfallentsorgungsgebühren 2012; Neufassung der Tarifssatzung AbfallZur Vorlage · 11/0444 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 11/0444 des Zentralen Betriebshofs Gladbeck sieht eine Neufassung der Tarifssatzung für die Abfallentsorgung für das Wirtschaftsjahr 2012 vor. Basierend auf der Kalkulation der kostenrechnenden Einrichtung Abfallentsorgung ergibt sich für das Jahr 2012 eine durchschnittliche Senkung der Abfallgebühren um 2,05 %. Dies stellt die fünfte aufeinanderfolgende Gebührensenkung dar.
Die Kalkulation berücksichtigt verschiedene Kostenfaktoren. Während die Gebühren des Kreises Recklinghausen für Bio- und Restabfall um 1,11 % bzw. 1,65 % steigen, wirken sich ein geringerer Bedarf von rund 45.000 Euro sowie die Auflösung von Rücklagen in Höhe von insgesamt 637.000 Euro entlastend aus. Ein Gebührenüberschuss aus dem Jahr 2010 in Höhe von 500.000 Euro soll zur Stabilisierung der Gebühren im Jahr 2013 zurückbehalten werden.
Weitere Faktoren in der Berechnung sind die steigende Anzahl gebührenfreier Bioabfallbehälter, die im Jahr 2011 auf 11.522 gestiegen ist, sowie die Reduzierung der Entsorgungskosten durch die Trennung von Holz und sonstigem Sperrmüll. Die Gebührenberechnung orientiert sich am Behältervolumen, wobei für bestimmte Restabfallbehälter eine Grundgebühr zur Deckung der Beschaffungs- und Wartungskosten festgesetzt wird. Für Eigenkompostierer wird weiterhin ein Rabattsatz von 10 % auf die Restabfallbehälter vorgeschlagen. Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Gebührenbedarfsberechnung 2012 zur Kenntnis nehmen und die neue Tarifssatzung beschließen.
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- 18Straßenreinigungsgebühren 2012; Änderung der Straßenreinigungs- und GebührensatzungZur Vorlage · 11/0445 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 11/0445 des Zentralen Betriebshofs sieht eine Anpassung der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2012 sowie eine Änderung der entsprechenden Satzung vor.
Für das Jahr 2012 wird ein Netto-Gebührenbedarf von 1.310.284 Euro veranschlagt. Um die Kosten zu decken, sollen die Tarife angepasst werden: Im Außenbereich der Innenstadt steigt der Satz auf 3,34 Euro pro laufendem Frontmeter, während im Innenstadtbereich 6,15 Euro pro Frontmeter und Reinigung anfallen. Die Verwaltung begründet diesen Bedarf mit gestiegenen Kosten für Material, Personal und Kehricht-Entsorgung infolge der vergangenen Winter sowie mit erhöhten Abschreibungen für die Modernisierung des Winterdienst-Fuhrparks und Investitionen in die Feuchtsalzstreuung. Zudem soll ein Teilbetrag aus der Unterdeckung des Vorjahres in Höhe von 48.715 Euro ausgeglichen werden.
Parallel dazu ist eine Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vorgesehen. Diese umfasst die Anpassung der Gebührensätze in § 8 sowie eine Neuregelung und Konkretisierung von Rückforderungsansprüchen in § 10. Das Straßenverzeichnis wird aufgrund neuer Widmungen durch das Baudezernat aktualisiert. Konkret werden neue Bereiche der Maria-Theresien-Straße und der Rüttgerstraße als verkehrsberuhigte Zonen geführt, in denen die Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer übertragen wird. Zudem wird die Schachtstraße in das Verzeichnis aufgenommen, während Teile der Möllerstraße aus der Widmung für den öffentlichen Verkehr herausgenommen werden.
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Hauptdokument|20111111102242|20111111102249|20111111102257|20111111102305
- 19Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 20Mitteilungen des Bürgermeisters
- 21Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 22Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 23Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Ratesnicht öffentlich
- 24Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Gladbeck zum 01.01.2008nicht öffentlich
- 25Überörtliche Prüfung der Zahlungsabwicklung der Stadt Gladbeck vom 31.08. bis 15.09.2011nicht öffentlich
- 26Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 27Mitteilungen des Bürgermeistersnicht öffentlich