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Beschlussvorlage

Abfallentsorgungsgebühren 2012; Neufassung der Tarifssatzung Abfall

11/0444 Betriebsausschuss/ZBG

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 11/0444 des Zentralen Betriebshofs Gladbeck sieht eine Neufassung der Tarifssatzung für die Abfallentsorgung für das Wirtschaftsjahr 2012 vor. Basierend auf der Kalkulation der kostenrechnenden Einrichtung Abfallentsorgung ergibt sich für das Jahr 2012 eine durchschnittliche Senkung der Abfallgebühren um 2,05 %. Dies stellt die fünfte aufeinanderfolgende Gebührensenkung dar.

Die Kalkulation berücksichtigt verschiedene Kostenfaktoren. Während die Gebühren des Kreises Recklinghausen für Bio- und Restabfall um 1,11 % bzw. 1,65 % steigen, wirken sich ein geringerer Bedarf von rund 45.000 Euro sowie die Auflösung von Rücklagen in Höhe von insgesamt 637.000 Euro entlastend aus. Ein Gebührenüberschuss aus dem Jahr 2010 in Höhe von 500.000 Euro soll zur Stabilisierung der Gebühren im Jahr 2013 zurückbehalten werden.

Weitere Faktoren in der Berechnung sind die steigende Anzahl gebührenfreier Bioabfallbehälter, die im Jahr 2011 auf 11.522 gestiegen ist, sowie die Reduzierung der Entsorgungskosten durch die Trennung von Holz und sonstigem Sperrmüll. Die Gebührenberechnung orientiert sich am Behältervolumen, wobei für bestimmte Restabfallbehälter eine Grundgebühr zur Deckung der Beschaffungs- und Wartungskosten festgesetzt wird. Für Eigenkompostierer wird weiterhin ein Rabattsatz von 10 % auf die Restabfallbehälter vorgeschlagen. Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Gebührenbedarfsberechnung 2012 zur Kenntnis nehmen und die neue Tarifssatzung beschließen.

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