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Beschlussvorlage

Realsteuerhebesätze 2012

11/0411 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für kommunale Finanzen sieht eine Änderung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und der Gewerbesteuer vor. Ziel der Vorlage ist die Anpassung der Realsteuerhebesätze für das Jahr 2012, um den Vorgaben des im April 2011 beschlossenen Haushaltssicherungskonzepts 2011 zu entsprechen.

Nach der bisherigen Satzung vom Dezember 2010 war für das Jahr 2012 bereits eine Anhebung der Grundsteuer B auf 490 % und der Gewerbesteuer auf 470 % vorgesehen. Die neue Vorlage sieht jedoch eine weitere Steigerung der Hebesätze vor. Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll auf 530 % angehoben werden, während der Hebesatz für die Gewerbesteuer auf 480 % steigen soll.

Zusätzlich wird eine Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer A, welche land- und forstwirtschaftliche Grundstücke betrifft, vorgeschlagen. Der Satz soll von bisher 170 % auf 285 % angehoben werden. Die Verwaltung führt an, dass das Aufkommen aus der Grundsteuer A mit 0,18 % des Gesamtaufkommens der Grundsteuern zwar von untergeordneter Bedeutung ist, die Anpassung jedoch der proportionalen Gleichmäßigkeit der Besteuerung aller Grundstücksarten sowie einer angestrebten Vereinheitlichung der Hebesätze im Kreisgebiet Gladbeck dienen soll. Die letzte Erhöhung der Realsteuersätze erfolgte nach Angaben der Verwaltung zum 1. Januar 1998. Der Entwurf sieht die Verabschiedung der entsprechenden Änderungssatzung vor.

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